Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Bekanntgabe der Ausführung der Konstruktion einer Anlage zur Gehsteigauf- und -überfahrt
- Rechtsgrundlage: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991, Bauordnung für Wien - BO, LGBl. Nr. 11/1930 sowie Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Gehsteige und ihrer baulichen Anlagen erlassen werden (Gehsteigverordnung), LGBl. für Wien Nr. 14/1981 in der jeweils geltenden Fassung
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Melderegister
- Grundbuch
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
- Magistratsabteilung 37 - Baupolizei
- Magistratische Bezirksämter
Hinweise
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
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