Kleine Ampelkunde - Lichtzeichen
Lichtzeichen der Ampel - Rot, Gelb, Grün
- Rot bedeutet "Halt": alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen anhalten. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Fahrbahn nicht mehr betreten.
- Gelb (nichtblinkend) gilt als Zeichen für "Halt" für sich der Kreuzung nähernde Fahrzeuge. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Kreuzung befinden, müssen diese rasch verlassen.
- Gelbblinken bedeutet "Vorsicht".
- Grün: Grünes Licht gilt für den Fahrzeugverkehr als Zeichen für "Freie Fahrt". Für Fußgängerinnen und Fußgänger bedeutet das grüne Licht der Ampel "Betreten und Überqueren der Fahrbahn erlaubt".
- Grünblinken: Am Ende der Grünphase kündigt ein viermaliges Grünblinken das Ende der Grünphase an. Das Befahren beziehungsweise Betreten der Kreuzung ist noch erlaubt.
Fußgängerampeln
Fußgängerampeln haben nur die Farben Rot und Grün. Die Fahrbahn darf bei Grün beziehungsweise Grünblinken betreten und überquert werden.
- Steht die Ampel auf Grün, können Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn über den Zebrastreifen überqueren.
- Ist die Straße durch eine Schutzinsel geteilt, darf auch das zweite Teilstück nur bei Grün überquert werden.
- Schaltet die Fußgängerampel auf Rot, ist zügig weiterzugehen und nicht umzukehren.
- Bei Straßen mit einer Schutzinsel: Bis zur Schutzinsel weitergehen und die nächste Grünphase abwarten. Zwischen den Ampelphasen ist genügend Zeit eingeplant, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern das gefahrlose Queren zu ermöglichen.
Fußgängerampeln können zusätzlich mit einem gelben Warnblinker ausgestattet sein. Dieser weist speziell Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Fußgängerinnen und Fußgänger hin.
Ampeln für Radfahrerinnen und Radfahrer
- Für Radfahrerinnen und Radfahrer gibt es bei Radwegen eigene Signale. Diese sind in einer für Radfahrerinnen und Radfahrer gut sichtbaren Höhe montiert.
- Signale für Radfahrerinnen und Radfahrer gibt es auch in Kombination mit Fußgängerampeln.
Fahrstreifensignalisierung
Mit dieser Form des Lichtzeichens kann die Benützung einzelner Fahrstreifen erlaubt oder verboten werden.
- Rotes Kreuz bedeutet "Fahrstreifen gesperrt".
- Gelber Pfeil bedeutet "Fahrstreifen wechseln".
- Grüner Pfeil bedeutet "Fahrstreifen darf benützt werden".
Anwendungsbereiche
- Auf Autobahnen, zum Beispiel bei Stau, Unfall oder Erhaltungsarbeiten: bei ungestörtem Verkehrsfluss kann die Anlage außer Betrieb sein.
- Im Tunnelbereich dienen die Signale zusätzlich als Gefahrenhinweis. Bei Aktivierung eines Notrufs werden sie abschnittsweise auf Gelbblinken geschaltet.
- Für den öffentlichen Verkehr: Während der Verkehrsspitzen können Gleise für die öffentlichen Verkehrsmittel in Verbindung mit Spitzenzeiten-Halteverboten freigehalten werden. Außerhalb dieser Zeiten sind die Anlagen außer Betrieb.
Weitere Signale
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