Historische Grundlage und rechtliche Definition
Das Wissen um die besondere Bedeutung des Wassers für das Leben kann über Jahrtausende der Menschheitsgeschichte zurückverfolgt werden. Bereits antike Hochkulturen setzten wasserwirtschaftliche Maßnahmen und kannten zum Teil bereits entwickelte wasserrechtliche Vorschriften.
Der Grundstein des heutigen Wasserrechts liegt bereits in den Mühlenordnungen der beginnenden Neuzeit, zum Beispiel von Ferdinand I aus dem Jahre 1533 oder von Leopold II aus dem Jahre 1672. Die Rechtsentwicklung der Neuzeit ist in weiten Gebieten eng mit der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung verbunden. Heute hat das Faktenwissen auf diesem Gebiet einen hohen Stand erreicht. Verschiedenste wissenschaftliche Disziplinen beschäftigen sich mit der Weiterentwicklung des Wissens.
Gewässer
Unter dem Begriff Gewässer ist nicht nur Wasser als chemische Verbindung, sondern auch dessen natürliche Vermengung mit anderen flüssigen oder festen Stoffen (wie Heilquellen, Heilmoore) zu verstehen. Das mitgeführte Gestein (Geschiebe) und das auf oder in einem Gewässer vorhandene Eis gelten als Bestandteile des Gewässers und unterliegen dem Wasserrechtsgesetz. Zu den Gewässern zählen sowohl oberirdische (Tagwässer) als auch unterirdische (Grundwasser) Wässer, das Ufer und das Bett.
Stadt Wien | Wasserrecht
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