Tarife für lizenzierte Packstoffe

Diese Tarife gelten ausschließlich für lizenzierte Verpackungsabfälle. Entspricht die Anlieferung nicht den Übernahmebedingungen, werden die Tarife für Altstoffe beziehungsweise Müll angewendet oder die Anlieferung wird nicht übernommen. Anhaftungen von gefährlichen Abfällen beziehungsweise von Problemstoffen dürfen nicht vorkommen.

Papier und Pappe

Die Höhe der Vergütung für lizenzierte Verpackungsanlieferungen erfolgt nach der jeweiligen Marktlage und ist daher immer nur für einen Monat gültig. Die Qualität muss mindestens der eines Kaufhausaltpapiers entsprechen. Da die Mindestmenge pro Anlieferung für den Anspruch einer Vergütung ebenfalls von der jeweiligen Marktlage abhängig ist, hat die Menge immer nur einen Monat Gültigkeit.

Abfallart

Beispiele und Anmerkungen

Vergütung bei Anlieferung
(exklusive 10 Prozent USt)

Braune Wellpappe

Typische Verpackungen von großen Geräten, zum Beispiel: Fernsehgeräte, Waschmaschinen; kein Graukarton (zum Beispiel: Schuhschachteln), kein Packpapier, kein beschichteter Karton.

Keine

Kaufhausaltpapier

Gebrauchte Karton- und Papierverpackungen; Der Wellpappenanteil muss mindestens 80 Prozent betragen, der Rest besteht aus Vollpappe und Packpapieren.

Keine

Verpackungspapiere vermischt

Wellpappe, Graukarton, Packpapier, et cetera; keine beschichteten Papiere oder Kartonagen. Eine Mischung verschiedener Papier- und Pappenqualitäten, die weniger als 40 Prozent an Zeitungen und Illustrierten enthält. Keine Papiersäcke.

Keine

Flaschenglas

Abfallart

Beispiele

Vergütung bei Anlieferung
(exklusive 10 Prozent MwSt.)

Weißglas

Nur ungefärbtes, durchsichtiges Flaschenglas

Keine

Buntglas

Bunt gefärbtes Flaschenglas

Keine

Holz

Abfallart

Beispiele und Anmerkungen

Vergütung bei Anlieferung
(exklusive 10 Prozent USt)

Holz

Restentleerte Holzpackmittel aus naturbelassenem Holz, Spanplatten und Pressholzteilen

9 Euro

Metall

Mindestmenge pro Anlieferung für Vergütung an den Anlieferer: 250 Kilogramm

Maximal 2 Prozent Verunreinigung durch ungefährliche Anhaftungen beziehungsweise Störstoffe wie Kunststoffe, Glas, Verbundmaterialien, Holz, Papier, Pappe et cetera. Die Anlieferung darf keine Geruchsbelästigung verursachen.

Abfallart

Beispiele und Anmerkungen

Vergütung bei Anlieferung
(exklusive 10 Prozent USt)

Metallverpackung gemischt

Restentleerte Eisen- und Aluminium-Verpackungen sowie Packhilfsmittel

Keine

Weißblech

Weißblech und Tin-free-steel, zum Beispiel: Lebensmittel- und Tierfutterdosen

Keine

Alu-Verpackung gemischt

Restentleerte Verpackungen aus Aluminium, Aluminium-Verbund mit einem Aluminiumgehalt größer als 80 Gewichts-Prozent

188 Euro pro Tonne

Kunststoff

Verpackungsmaterial lizenziert: Vergütung an den Anlieferer

  • Maximal 2 Prozent Verunreinigung durch Störstoffe wie Metall, Glas, Holz, Papier, Pappe, andere Kunststoffsorten et cetera
  • Die Anlieferung darf keine Geruchsbelästigung verursachen.
  • Keine Anhaftungen von gefährlichen Stoffen, keine Mineralölgebinde
  • Gebinde müssen restentleert (tropffrei oder spachtelrein) und unzerkleinert sein.

Stofflich verwertbare Kunststoffe

Mindestmenge pro Anlieferung für Vergütung an den Anlieferer: 100 Kilogramm

Zusätzliche Qualitätsanforderungen:

  • Keine Verunreinigungen durch Anhaftungen wie zum Beispiel: angetrocknete Farbreste in Farbeimern, ausgehärtete Lack-, Klebereste
  • Ohne Bügel, Verschlüsse und Griffe aus Nichtkunststoff und ohne Klebebänder
  • Keine Chemikalien- und Düngemittelsäcke
  • Keine öligen und fettigen beziehungsweise blutigen und Ekel erregenden Anhaftungen
  • Keine Verpackung, die gemäß Chemikaliengesetz wie folgt gekennzeichnet ist: "explosive, radioaktive, giftige Stoffe beziehungsweise nach Verpackungsverordnung § 2 Absatz 5 Z 6, 7, 12"
  • Keine Mineral- und Speiseölverpackung
  • Keine PVC, PA und PC-Anteile

Abfallart

Beispiele und Anmerkungen

Vergütung pro Tonne
bei Anlieferung
(exklusive 10 Prozent USt)

HDPE-Hohlkörper bis 5 Liter transparent (natur) und unbedruckt, weiß und bunt und/oder bedruckt

Restentleerte Hohlkörper (Flaschen, Dosen, Kanister) aus HDPE-Hohlkörper bis 5 Liter, ausgenommen HDPE Hohlkörper mit Metallbügeln,
HDPE-Verpackungen mit Spritzpistolen, Agrarchemikaliengebinde, HDPE-Kartuschen;
die eben genannten Störstoffe dürfen maximal 5 Prozent betragen.

90 Euro

HDPE/PP-Eimer (alle Größen) weiß, bunt und/oder bedruckt

Restentleerte Eimer und Deckel aus HDPE oder /PP
Keine Metallbügel
Keine PP Verpackungen mit Spritzpistolen, Agrarchemikaliengebinde, Gebinde mit nicht wasserlöslichen Inhaltsstoffen (Klebstoff- oder Kunstharze)
Die eben genannten Störstoffe dürfen maximal 5 Prozent betragen.

90 Euro

HDPE-Kanister größer 5 Liter transparent (natur) oder weiß und unbedruckt, bunt und/oder bedruckt

Restentleerte Kanister aus HDPE ohne Verschlüsse (Ausnahme: Kanister kleiner als 5 Liter auch mit HDPE-Verschluss)
Keine Metallbügel
Ausgenommen HDPE-Gebinde mit nicht wasserlöslichen Inhaltsstoffen (beispielsweise Klebstoffe, Kunstharze), Agrarchemikaliengebinde. Die eben genannten Störstoffe dürfen maximal 5 Prozent betragen.

90 Euro

PET-Getränkeflaschen gemischt

PET größer als und gleich groß wie 0,2 Liter
Farblos-transparent, blau, grün und durchgefärbt
Ohne Kappe
Ohne Metallverschlüsse

155 Euro

PS und PP-Verpackungen kleiner als 10 Liter

Restentleerte Becher und sonstige Verpackungen (beispielsweise Trays von Lebensmittelkisten, Eiscontainer, Obstbehälter, Tiefziehverpackungen)
Pflanzentrays, Pflanzentöpfe und Flaschen aus PS und PP

80 Euro

PE-Folien transparent (natur) und unbedruckt

Verpackungsfolien (auch Luftpolsterfolien)
Folien mit fortlaufenden Recyclingzeichen (oder ähnlichem) im Ausmaß der Gesamtfläche kleiner als ein Prozent (zum Beispiel nicht größer als 5 Zentimeter Durchmesser und nicht öfter als alle 50 Zentimeter) sind gestattet.

105 Euro

PE-Folien gemischt, bedruckt

Folien (Verpackungen) und restentleerte Säche aus LDPE- und LLDPE-Folien,
klar
transparent
gefärbt und bedruckt
ohne nicht wasserabwaschbaren Verunreinigungen

55 Euro

EPS

weiße EPS-Verpackungen ohne Klebebänder
Etiketten, ohne Beschichtung und stofffremden Anhaftungen
Ausgenommen Fischkisten aus EPS

252 Euro

Gemischte Kunststoff - Verpackungsabfälle

Gemisch aus oben angeführten stofflich verwertbaren und anderen Verpackungs-Fraktionen.

Keine

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