Gebührenbremse "Müll" 2024

Der Bund hat im Oktober 2023 die sogenannte "Gebührenbremse" beschlossen. Er gewährt allen Ländern einen einmaligen Zuschuss, um die Gebühren für Wasser, Abwasser und/oder Müll zu senken. Die Höhe des Zuschusses pro Land richtet sich nach der Anzahl der Einwohner*innen. Für Wien beträgt der Zuschuss 32.226.760 Euro. Dieser wird als einmalige Gutschrift im Jahr 2024 auf alle Abgabenkonten "Müll" aufgeteilt.

Wer bekommt die Gutschrift?

Jedes Abgabenkonto "Müll", das zum Stichtag 1. Oktober 2024 besteht, erhält eine Gutschrift aus dem Zuschuss.

Eine rückwirkende Auszahlung der Gutschrift, zum Beispiel für Abgabenkonten, die zum Stichtag 1. Oktober 2024 nicht bestehen, findet nicht statt. Wird eine Liegenschaft vor dem Stichtag 1. Oktober 2024 verkauft, erhält die Gutschrift die Person, die die Gebührenvorschreibung für das 4. Quartal 2024 entrichtet.

Mieter*innen erhalten die Gutschrift nicht direkt, sondern über die Betriebskostenabrechnung. Die Gutschrift sollte auf Ihrer Betriebskostenabrechnung aufscheinen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder Ihre*n Vermieter*in.

Höhe der Gutschrift

Die Höhe der Gutschrift pro Abgabenkonto ergibt sich aus dem Wiener Zuschuss von 32.226.760 Euro geteilt durch die Jahressumme der Müllgebühr (= die Gesamtsumme aller Gebührenvorschreibungen im Jahr 2024). Sie wird kaufmännisch gerundet.

Die Höhe Ihrer Gutschrift finden Sie in der im 4. Quartal versendeten Buchungsmitteilung für Ihr Abgabenkonto und im dazugehörigen Informationsschreiben.

Abwicklung

Die Abwicklung der Gebührenbremse und welche der 3 Gebühren wie stark gesenkt wird, bleibt den Ländern überlassen. Wien setzt die Gebührenbremse nur bei der Müllgebühr um. Bei den Gebühren für Wasser und Abwasser finden die Ablesungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Daher ist die für die Berechnung der Gutschrift nötige Jahressumme nicht rechtzeitig bekannt.

Rechtliche Grundlage

Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023

Kontakt

Ansprechpartner*innen zur Müllabfuhr und Müllgebühr

Ansprechpartner*innen zur Buchungsmitteilung

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