Planung von Müllräumen und Müllbehälterstandplätzen
Bei der Errichtung von Gebäuden und Wohnhäusern ist bereits in der Planungsphase Rücksicht auf die Entsorgungssituation zu nehmen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen Abfälle direkt auf den Liegenschaften, wo sie anfallen, gesammelt und entsorgt werden.
Zum Erlangen einer Baubewilligung müssen bei Neu-, Zu- und Umbauten unter anderem die Standplätze für Müll und Altstoffgefäße planlich dargestellt sein. Eine Vidierung (Bestätigung des Plans) der geplanten Müllräume und Standplätze durch die MA 48 muss eingeholt werden. Die erforderlichen Unterlagen (Plan A3 PDF - Maßstab 1:100 Auszug Müllraum EG; Lageplan; Beschreibung von Objekt und Telefonnummer von Ansprechperson für Rückfragen) können per E-Mail (post@ma48.wien.gv.at) übermittelt werden.
Fragen zur Planung können Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr im persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail unter post@ma48.wien.gv.at.
Richtlinien für die Gestaltung und Planung
Unsere Richtlinien geben einen Überblick über die wichtigsten Kriterien für die Planung von Müllräumen und Müllbehälterstandplätzen. Die Vorgaben müssen bei der Planung von Architekt*innen und Bauherr*innen berücksichtigt werden. Die Angaben basieren auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.
Richtlinien herunterladen - 8 MB PDF
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
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