Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Aufgabenstellung: Führen des Indirekteinleiterkatasters (IEK) im Sinne des § 6 Indirekteinleiterverordnung (IEV); Erfassung der Emissionsdaten der betrieblichen Indirekteinleiter in das Kanalnetz der Stadt Wien. Betrieblicher Indirekteinleiter ist jeder, der Abwasser in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen einleitet und dessen Abwasserqualität mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht
    • Funktionsbeschreibung Kanalgrenzwertverordnung-Überwachung: Stammdatenverwaltung der zu beobachtenden Gewerbebetriebe. Bei Probenentnahmen werden durch die Referentinnen und Referenten Änderungen der Stammdaten und vor Ort messbare Daten (Temperatur, pH-Wert, Trübung etc.) am Notebook erfasst und nach Beendigung des Außendienstes in die Datenbank übertragen. Zu diesen Daten werden die aus der Analyse gewonnenen Daten der gezogenen Abwasserproben automatisch zugefügt. Bei Überschreitung der Grenzwerte der Wiener Kanalgrenzwertverordnung werden Maßnahmen zur Verrechnung nach Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz und/oder Anregungen zur Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens in die Wege geleitet. Die Datenübermittlungen erfolgen zur Verrechnung des Aufwands der Probenahme und der Analyse im Wege der Kanalmanagement Entgeltverrechnung (KME) an die MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen), zur Anregung auf Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren an die zuständigen Magistratischen Bezirksämter.
    • Funktionsbeschreibung Indirekteinleiterverordnung-Überwachung: Die gemäß § 5 Indirekteinleiterverordnung (IEV) mitzuteilenden Daten der Indirekteinleiter werden in einer Datenbank gespeichert. In regelmäßigen Abständen werden Berichte an die Wasserrechtsbehörde bzw. die Verwaltungsstrafbehörde übermittelt, deren Inhalt in § 6 IEV iVm Anlage D und E definiert sind.
    • Unterstützung der Wasserrechtsbehörde im wasserrechtlichen Verfahren als sachverständige Dienststelle.
    • Unterstützung der Gewerbebehörden im gewerberechtlichen Verfahren als sachverständige Dienststelle.
    • Unterstützung des Landeshauptmanns im abfallwirtschaftlichen Verfahren als sachverständige Dienststelle.
  • Rechtsgrundlage:
    • Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz (KEG idgF)
    • Verordnung der Wiener Landesregierung über zulässige Einleitungen in den Misch- oder Schmutzwasserkanal (Kanalgrenzwertverordnung 1989 idgF)
    • Gesetz über den Betrieb und die Räumung von Kanalanlagen und über die Einhebung von Gebühren für die Benützung und Räumung von Unratsanlagen (Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz - KKG idgF) - § 8
    • Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 idgF - § 32 b
    • Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung - IEV idgF)
    • Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 idgF - § 356 b
    • Statut der Unternehmung "Wien Kanal", Verordnung des Gemeinderates vom 31.03.2009, ABl. 2009/14A idgF

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wien Kanal
  • MA 6 für die Verrechnung

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach Skartierungsordnung Wien Kanal werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Verwaltungsstrafverfahren (Meldepflicht gem. § 5 IEV)

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Wien Kanal

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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