Gewässerschutz - Ziele und Maßnahmen

Ziel des Gewässerschutzes in Wien ist es, Oberflächengewässer und Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Gewässer sollen so rein bleiben, dass

  • die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird,
  • Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden können,
  • Tagwässer zum Gemeingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden kann,
  • Fischwässer erhalten werden und
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden können.

Maßnahmen

Prüfung der Oberflächengewässer

Zu den Oberflächengewässern Wiens zählen:

  • Fließende Gewässer wie Donau, Donaukanal, Wienfluss, Liesing, Wienerwaldbäche
  • Über 100 stehende Gewässer (Donaualtarme, Kiesgruben et cetera)

Untersuchung von Fließgewässern

Die Fließgewässer werden ein bis zweimal jährlich auf chemisch-physikalische, bakteriologische, virologische und biologische Parameter untersucht.

Untersuchung von stehenden Gewässern

Stehende Gewässer werden, wenn sie Badegewässer sind, mehrmals jährlich auf ihre Badewasserqualität untersucht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der mikrobiologischen Beschaffenheit. Die Grenzwerte werden durch die Bäderhygieneverordnung beziehungsweise durch die EU-Richtlinie zur Qualität der Badegewässer vorgegeben.

Sämtliche größeren stehenden Gewässer werden - je nach Nutzungsintensität, Größe und Bedeutung - alle 6 bis 24 Monate chemisch-limnologisch untersucht.

Sanierung des Unteren Heustadelwassers

Überprüfung von Wasserbenutzungsanlagen

In Wien bestehen circa 3.000 Wasserbenutzungsanlagen, die von der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) regelmäßig auf ihren bewilligungsgemäßen Betrieb und Zustand überprüft werden. Überprüft werden dabei zum Beispiel:

  • Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser, Einleitungen, Versickerungen
  • Baulicher Zustand
  • Im Laufe der Zeit vorgenommene Änderungen, bei Brunnen zum Beispiel Entnahmemenge, Tiefe, Nutzungszwecke

Kontrollen im Hochwasserabflussgebiet

Anlagen im Hochwasserabflussgebiet werden dahingehend kontrolliert, ob sie im Hochwasserfall zu einer Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses führen können. Die Schwerpunkte der Überprüfungstätigkeit liegen im Bereich der Donau, entlang der Neuen Donau sowie der Hafenanlagen.

Überprüfung von Orten mit wassergefährdenden Stoffen

Die Lagerung und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie etwa Heizöle oder Treibstoffe, auf Privatgrundstücken oder in Gewerbebetrieben werden hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials überprüft.

Prüfung von Boden- und Grundwassersanierungen

Behördlich aufgetragene oder freiwillig durchgeführte Boden- und Grundwassersanierungen, zum Beispiel nach Schadstoffunfällen, werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewässeraufsicht der MA 45 überprüft.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wiener Gewässer
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular