Krankheit und Tod - Statistiken
Statistische Daten über Erkrankungen und Todesfälle bilden für die Gesundheitsplanung wichtige Grundlagen. Meldepflichtige Tuberkuloseerkrankungen, Geschlechtskrankheiten und andere meldepflichtige Infektionskrankheiten werden seitens der behandelnden Ärzt*innen des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien (MA 15) bekannt gegeben und statistisch erfasst. Angaben über Todesfälle der Wiener Wohnbevölkerung beruhen auf Daten der Bundesanstalt Statistik Austria auf Basis der Sterbebeurkundungen.
Die Definition der Todesursache wird durch die bescheidenden Ärzt*innen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) vorgenommen. Die Beobachtungen der Neuerkrankungen und Todesfälle über längere Zeitverläufe erlauben dabei auch Rückschlüsse auf Änderungen im Gesundheitsverhalten der Bevölkerung.
Daten
Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 6).
Übersichts-Tabellen
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Sterbefälle in Wien seit 2013 (Jahrbuch-Tabelle 6.3.4)
Titel |
Jahrbuch- |
Zeitraum |
Download |
---|---|---|---|
Lebendgeborene, Totgeborene und gestorbene Säuglinge in Wien nach Geschlecht |
6.2.1 |
seit 2000 |
|
Lebendgeborene, Totgeborene und gestorbene Säuglinge in Wien nach Geschlecht und Geburtsgewicht |
6.2.2 |
2022 |
|
Krebsinzidenz in Wien nach Altersgruppen und Geschlecht |
6.3.1 |
seit 1983 |
|
Meldepflichtige Infektionskrankheiten – Erkrankungen in Wien |
6.3.2 |
seit 2005 |
|
Neumeldungen an Tuberkuloseerkrankungen in Wien nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht |
6.3.3 |
seit 2005 |
|
Meldepflichtige Infektionskrankheiten – Sterbefälle in Wien |
6.3.4 |
seit 2012 |
|
Gemeldete Geschlechtskrankheiten in Wien nach Art der Erkrankung und Geschlecht |
6.3.5 |
seit 1998 |
|
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Wien nach Geschlecht |
6.3.6 |
seit 2010 |
|
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Wien nach Wirtschaftstätigkeiten und Geschlecht |
6.3.7 |
2022 |
|
Todesursachen in Wien nach ICD-10-Klassifikation |
6.4.1 |
seit 2002 |
|
Todesursachen in Wien nach ICD-10-Klassifikation, Geschlecht und Altersgruppen |
6.4.2 |
2022 |
|
Suizide nach Methode |
6.4.3 |
seit 2013 |
|
Suizide nach Methode, Geschlecht und Altersgruppen |
6.4.4 |
2022 |
|
Suizide in Wien nach Geschlecht und Altersgruppen |
6.4.5 |
seit 2002 |
Erläuterungen
Geburten
Die medizinischen Daten über Geburten werden mittels Geburtenformular von den Hebammen an die Standesämter (des jeweiligen Geburtsortes) übermittelt und von dort zur elektronischen Eingabe und Verarbeitung an die Bundesanstalt Statistik Österreich weitergeleitet. Bei den hier veröffentlichten Zahlen handelt es sich um alle innerhalb und außerhalb Wiens Geborenen, deren Mütter zum Zeitpunkt der Geburt in Wien wohnhaft waren. Geburten von Müttern mit einem Hauptwohnsitz außerhalb von Wien werden hier auch dann nicht berücksichtigt, wenn die Geburten in Wien erfolgten.
Säuglingssterblichkeit, Todesursachen, Selbstmorde
Sterbefälle werden von Totenbeschau-Ärzt*innen auf Sterbeformularen dokumentiert und an die Standesämter (des jeweiligen Ereignisortes) übermittelt. Die elektronische Eingabe und Verarbeitung erfolgt bei der Bundesanstalt Statistik Österreich. Die hier veröffentlichten Daten beziehen sich auf Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Hauptwohnsitz in Wien hatten.
Erkrankungen
Für einige Infektionskrankheiten besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht. Die behandelnden Ärzt*innen melden die jeweilige anzeigepflichtige Infektionskrankheit an das zuständige Bezirksgesundheitsamt.
Arbeitsunfälle
Daten über Arbeitsunfälle werden durch die Arbeitgeber*innen mittels Unfallmeldungen an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bekannt gegeben. In Sonderfällen erfolgt die Meldung auch durch Spitäler. Berufskrankheiten werden durch Vertragsärzt*innen der AUVA bescheinigt.
Definitionen
- Arbeitsunfälle: Unter Arbeitsunfällen sind hier meldepflichtige Arbeitsunfälle zu verstehen, bei denen der daraus resultierende Krankenstand des Unfallopfers länger als 3 Tage dauert.
- Gestorbene Säuglinge: Im 1. Lebensjahr Gestorbene (ohne Totgeborene).
- ICD-10 Klassifikation: Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das gängige Diagnoseklassifikations- und Verschlüsselungssystem der Medizin, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben wird.
- Krebsinzidenz: Die absolute Anzahl der Neuerkrankungen pro Kalenderjahr. Kleinere Revisionen publizierter Daten können auch weiter zurückliegende Diagnosejahre betreffen.
- Lebendgeborene: sind unabhängig von der Schwangerschaftsdauer alle Geborenen, bei denen nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib irgendein Lebenszeichen, zum Beispiel der Herzschlag oder eine deutliche Bewegung der Muskulatur, erkennbar ist. Neugeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm gelten als Frühgeburten.
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten: Infektionskrankheiten, die auf Basis des Epidemiegesetzes binnen 24 Stunden von der*dem behandelnden Ärzt*in an die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet sich der*die Erkrankte aufgehalten hat, gemeldet werden muss.
- ÖNACE: bezeichnet die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation NACE. NACE steht für "Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne" (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft). Sie ist hierarchisch gegliedert in Abschnitte, Abteilungen, Gruppen und Klassen. Seit 1. Jänner 2008 ist die Revidierte Klassifikation NACE Rev.2 anzuwenden für deren österreichische Version der Name ÖNACE 2008 gewählt wurde.
- Totgeborene: Säuglinge mit einem Geburtsgewicht von über 500 Gramm, bei denen nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib keine Lebenszeichen erkennbar sind. Totgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm gelten als Fehlgeburten und werden nicht beurkundet.
- Wegunfälle: Sind Unfälle, die sich bei der Erwerbstätigkeit oder im Zuge einer Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise auf dem unmittelbaren Weg zu oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen. Unfälle auf Wegen, die zur Diensterfüllung zurückgelegt werden (beispielsweise im Außendienst oder auf dem Weg zur Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung), gelten als Arbeitsunfälle.
Weiterführende Informationen
- Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
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