Stadtentwicklungsplanung

Stadtentwicklungsplanung befasst sich mit Aufgaben der überörtlichen Raumplanung.

Ein Schwerpunkt ist die Erstellung des Stadtentwicklungsplans für Wien (STEP). Sie erfolgt in Abständen von jeweils circa zehn Jahren. Die aktuelle Fassung des Stadtentwicklungsplans wurde am 25. Juni 2014 vom Wiener Gemeinderat beschlossen (STEP 2025). Nachfolgend gibt es einen laufenden Monitoring- und Reflexionsprozess. Darin wird untersucht, wie weit die Rahmenbedingungen noch aktuell sind, die vorgesehenen Initiativen erfolgreich umgesetzt und die angestrebten Ergebnisse erzielt werden konnten. Im Sinne eines permanenten Lernprozesses wird der STEP als Konsequenz der Evaluierungsergebnisse gegebenenfalls aktualisiert, nachjustiert und ergänzt. Dies ist notwendig, um auf neue Herausforderungen oder Entwicklungschancen gut reagieren zu können.

Die Sicherstellung der STEP-Umsetzung und der STEP-Ziele verpflichtet zur Mitwirkung der Stadtentwicklungskommission an den Planungen weiterer Dienststellen. Dazu zählen zum Beispiel Fachkonzepte, Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, Stadtteilplanungen und Zielgebiete. In der Stadtentwicklungskommission wird die Information des Stadtsenates und Gemeinderates über bedeutsame Planungen vorbereitet. Dort erfolgt ebenfalls die Beratung in wesentlichen Fragen der Stadtentwicklung.

Bei allen Fragen der Wiener Stadtentwicklung müssen in zunehmendem Maße der gesamte Ballungsraum Wien und die benachbarten Gebiete in Tschechien, der Slowakei und in Ungarn mit einbezogen werden (Centrope-Region). Diese Regionalentwicklung fällt in das Aufgabengebiet der Stadtentwicklung. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der überregionalen Planung, der Planungsgemeinschaft Ost - PGO und des Stadtumlandmanagements - SUM.

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