Bestimmung zur Fassadenbegrünung
- Fassadenbegrünung bei neuer Festsetzung oder Abänderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes vorgeschrieben
- Wirkt Hitzeinseln sowie Lärm- und Schadstoffbelastung entgegen
- Gilt im gesamten Stadtgebiet, auch in Industriegebieten
- Gilt in bestehenden Stadtvierteln und neuen Stadtentwicklungsgebieten
- Voraussetzungen:
- Festgesetzte Gebäudehöhe über 7,5 Meter
- Ab 26 Meter Gebäudehöhe keine Vorschreibung (Brandschutz)
- Begrünung nicht vorgeschrieben für Einfamilienhäuser, Gartensiedlungen und Kleingartengebiete
- Ausnahmen sind möglich, wo es spezielle örtliche Verhältnisse erfordern.
- Die Stadt Wien fördert straßenseitige Fassadenbegrünungen bis zu einer Höhe von maximal 5.200 Euro: Fassadenbegrünung - Förderungsantrag
Planungsgrundlagen zur Bebauungsbestimmung "Begrünung der Fassaden" (51 KB PDF)
Das globale Klima wird heißer. Die Anzahl der Hitzetage und Tropennächte im Stadtgebiet steigt kontinuierlich. Diesen Auswirkungen der Klimakrise muss die Stadt Wien entgegenwirken. Ein wirkungsvolles Mittel gegen sommerliche Überhitzung in der Stadt sind begrünte Fassaden. Durch den Bewuchs heizen sich Gebäude weniger auf und es entsteht ein angenehmes Mikroklima. Es gibt bereits viele Beispiele von Häusern in Wien, die auch mit ganz einfachen Mitteln begrünt worden sind.
Grüne Fassaden im ganzen Stadtgebiet
Damit diese klimatische aber auch optische Maßnahme breite Anwendung findet, schreibt die Stadt Wien die Fassadenbegrünung künftig im gesamten Stadtgebiet vor. Dabei wird nicht zwischen bereits bestehenden Stadtvierteln und neuen Stadtentwicklungsgebieten unterschieden.
Durch die Verteilung im gesamten Stadtgebiet werden die positiven Effekte der Fassadenbegrünung für alle Bürgerinnen und Bürger spürbar. Damit wird ein großer Beitrag zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum geleistet und dadurch die Lebensqualität in Wien erhöht.
Künftig wird bei jeder neuen Festsetzung oder Abänderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes die entsprechende Bestimmung im gesamten Bauland gelten.
Eine wesentliche Voraussetzung ist eine festgesetzte Gebäudehöhe über 7,5 Meter. Ab 26 Meter Gebäudehöhe ist aus Brandschutz-Gründen keine Vorschreibung mehr vorgesehen.
Sogar wenn es Vorgärten gibt, muss eine entsprechende Begrünung erfolgen. Ebenso gilt die Bestimmung in Industriegebieten. Einfamilienhäuser, Gartensiedlungen und Kleingartengebiete sind von dieser Bestimmung ausgenommen, da diese in der Regel einen sehr hohen Anteil an Grünflächen aufweisen.
Jedoch kann auch bei anderen Bauweisen und Widmungskategorien eine Fassadenbegrünung vorgeschrieben werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse erfordern. So kann gezielt konkreten Hitzeinseln oder hoher Belastung durch Lärm- und Schadstoffimmissionen entgegengewirkt werden.
Ziel der Bestimmungen ist es, mindestens ein Fünftel der betreffenden Fronten zu begrünen. Die Begrünung kann dabei, unter Beachtung der Vorgaben des Brandschutzes, frei an der Fassade angeordnet werden.
Tipps zur Fassadenbegrünung
Die Stadt gibt Tipps und Informationen zu unterschiedlichen Arten der Begrünung von Fassaden, einer möglichen finanziellen Förderung sowie zu Beratungsstellen. Die wichtigsten Informationen finden Sie in einer Checkliste, dem Leitfaden zur Fassadenbegrünung und in der Broschüre "Grüne Wände -Tipps zur Fassadenbegrünung in Wien": Fassadenbegrünung - Förderung, Beratung und Vorteile
Beispiele
Fassadenbegrünung kann sehr unterschiedlich sein und verschiedenste Formen annehmen. Dabei bergen bereits einfachste Begrünungsmaßnahmen großes Verbesserungspotenzial für das Mikroklima im Stadtteil. Daher können auch ohne aufwändige und teure Konstruktionen oder Aufbauten spürbare Effekte erzielt werden.
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