Generelle Straßenplanung
Das Straßennetz dient der Verknüpfung und Erreichbarkeit städtischer Nutzungen. In Abstimmung mit der Siedlungsstruktur werden von der generellen Straßenplanung Trassen für das hochrangige Straßennetz in verschiedenen Varianten untersucht und zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen.
Das Straßennetz dient der Fortbewegung, also dem fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr, dem öffentlichen Verkehr, dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr. Andererseits dient es der Begegnung von Menschen im öffentlichen Raum. Wegen des begrenzten Flächenangebots erfordern die verschiedensten Ansprüche an den gemeinsamen Raum geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen.
Hochrangiges Straßennetz - Generelle Bundesstraßenplanung
Die Generelle Planung von Bundesstraßen A und S (Autobahnen und Schnellstraßen) im Wiener Stadtgebiet wird von der ASFINAG beziehungsweise im Einzelfall von der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18) (Generelle Bundesstraßenplanung) beziehungsweise der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) (Bundesstraßendetailplanung) in mittelbarer Bundesverwaltung als Amt der Wiener Landesregierung wahrgenommen. Die höchstrangigen Landesstraßen in Wien heißen Hauptstraßen B. Sie werden ebenfalls von MA 18 und MA 28 geplant.
Die Novelle 2002 zum Bundesstraßengesetz 1971 wurde vom Nationalrat beschlossen und am 29. März 2002 im Bundesgesetzblatt 50/2002 veröffentlicht. Die Linienführungen im abgebildeten Netzplan entsprechen der Novelle 2002 zum Bundesstraßengesetz 1971. Sie stellen für die geplanten Straßen eine Interpretation des Amtes der Wiener Landesregierung dar.
- Diese Seite teilen:
- Empfehlen
- Teilen auf Facebook
- Teilen auf Twitter
Stadt Wien | Stadtentwicklung
Kontaktformular