Machbarkeitsuntersuchungen - Radverkehrsplanung

Radfahrer auf Radweg

Zur Konkretisierung der noch offenen Abschnitte des Hauptradverkehrsnetzes werden Untersuchungen über den Verlauf und die Gestaltung der Radfahranlage durchgeführt. Das passiert bereits vor Beginn der Detailplanung. Dazu werden von der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18) Machbarkeits- und Variantenuntersuchungen in intensivem Dialog mit den zuständigen Fachdienststellen sowie den Interessensvertretungen und den zuständigen politischen Organen ausgearbeitet.

Anlagearten

Hinsichtlich der geeigneten Anlageform stehen verschiedene Anlagearten zur Verfügung. Für die Strecken des Hauptnetzes sind vorwiegend jene Anlagen heranzuziehen, die für eine möglichst breite Bevölkerungsgruppe attraktive Nutzungsbedingungen ermöglichen. Für jede Örtlichkeit wird die geeignete Anlageform unter Beachtung folgender Kriterien festgelegt:

  • Funktion der Radverkehrsanlage
  • Qualitätsanforderungen der Benutzer*innen
  • Verkehrssicherheit

Ausbaustandards

Für Hauptrouten sind dabei folgende Ausbaustandards anzustreben:

  • Auf Hauptstraßen bauliche Trennung von motorisiertem Individualverkehr
  • In Nebenstraßen Führung in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Fahrradstraßen im Mischverkehr mit Kfz
  • Besondere Beachtung der Knotenpunkte hinsichtlich Verkehrssicherheit und Reisezeit
  • Überholmöglichkeit
  • Klare Linienführung zur Optimierung der Fahrzeit
  • Im dichtbebauten Gebiet bauliche Trennung zum Fußverkehr

Umsetzung

Die Ergebnisse der generellen Untersuchungen sind Grundlage für fachliche und politische Einigungen über Lage und Ausformung der Radfahranlage. Diese Ergebnisse sind die Basis für die darauffolgenden Detailplanungen durch die Abteilungen Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) und Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46).

Bauprogramm Radverkehrsanlagen

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