Zeichensprache: Flächenwidmung
Grünland
Grünland - Schutzgebiete
Bauland
Verkehrsbänder & Sondergebiete
Der Flächenwidmungsplan skizziert in groben Zügen, nach welchen Grundsätzen der Ausbau der Stadt geordnet werden soll. Bestehende und bewilligte Nutzungen sind durch neue Flächenwidmungen erst dann betroffen, wenn wesentliche Änderungen am Bestand vorgenommen werden sollen. Die Bauordnung für Wien sieht vier Widmungsarten vor: Grünland, Bauland, Verkehrsbänder und Sondergebiete.
Grünland
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Erklärung |
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Ländliche Gebiete. Das sind Flächen, die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung bestimmt sind. In ländlichen Gebieten dürfen nur Gebäude oder Anlagen errichtet werden, die landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder berufsgärtnerischen Zwecken dienen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Glashäuser, Wohnhäuser von Landwirtinnen und Landwirten et cetera. | |
Erholungsgebiete. Das sind Bereiche, die für Anlagen bestimmt sind, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Es dürfen nur jene Bauten errichtet werden, die für die Erhaltung oder Benutzung dieser Anlagen erforderlich sind, wie zum Beispiel Kleingartengebiete, Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen, Parkanlagen oder Sport- und Spielplätze. | |
Kleingartengebiete | |
Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen | |
Parkanlagen | |
Sport- und Spielplätze | |
Friedhöfe |
Grünland - Schutzgebiete
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Erklärung |
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Der Wald- und Wiesengürtel ist für die Erholung der Stadtbevölkerung bestimmt. Hier sind nur jene Bauten zulässig, die der Erholung der Allgemeinheit dienen, wie zum Beispiel Ausflugsgasthöfe. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist erlaubt. | |
Der Wald- und Wiesengürtel ist ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten. Hier sind nur landwirtschaftliche Nutzbauten zulässig, die keine Wohnräume enthalten. | |
Parkschutzgebiete sind Flächen, die für Gartenanlagen bestimmt sind. |
Bauland
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Erklärung |
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Wohngebiete sind Gebiete, in denen nur Wohngebäude und Bauten zulässig sind, die religiösen, kulturellen, sozialen oder öffentlichen Zwecken dienen. Betriebe kleineren Umfanges innerhalb von Wohngebäuden sind erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Wohnbevölkerung nicht durch Emissionen belästigt wird. Teile des Wohngebiets können als Geschäftsviertel ausgewiesen werden. | |
Wohngebiet- Geschäftsviertel - Hier muss das Erdgeschoss der Gebäude durch Geschäfte, Gewerbebetriebe et cetera genutzt werden, die im Wohngebiet zulässig sind. Der Fußboden von Wohnungen muss mindestens 3,5 Meter über dem anschließenden Gelände liegen. | |
Gartensiedlungsgebiete - Hier dürfen nur kleinere Wohngebäude, Sommerhäuser, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Gaststätten und Gemeinschaftsanlagen errichtet werden. | |
Gemischte Baugebiete sind Gebiete, in denen eine Mischung von Wohnungen und solchen Betrieben angestrebt wird, die keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft verursachen. Teile des gemischten Baugebietes können als Geschäftsviertel oder als Betriebsbaugebiet festgesetzt werden. | |
Gemischtes Baugebiet - Geschäftsviertel | |
Gemischtes Baugebiet - Betriebsbaugebiet | |
Industriegebiete - Hier dürfen nur Gebäude oder Anlagen für Betriebs- oder Geschäftszwecke aller Art mit Ausnahme von Beherbergungsbetrieben errichtet werden. |
Verkehrsbänder & Sondergebiete
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Erklärung |
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Verkehrsbänder sind Straßenzüge oder Verkehrswege von übergeordneter Bedeutung, wie zum Beispiel Autobahnen, Eisenbahnlinien und Bahnhöfe. | |
Sondergebiete sind Ausstellungsflächen, Flächen für Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen, Wasserbehälter et cetera. In Sondergebieten dürfen nur jene Gebäude errichtet werden, für die das Sondergebiet bestimmt ist. |
Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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