2.4 Baumhaftung: mehr Rechtssicherheit für Verantwortliche
Im Kontext der Klimakrise ist es von großer Bedeutung, den Baumbestand in der Stadt zu erhalten. Verantwortliche geraten jedoch häufig aufgrund von Rechtsunsicherheiten unter Druck. Die Folge ist ein zunehmendes vorsorgliches Fällen und Zurückschneiden von Bäumen – primär um haftungsrechtliche Risiken zu reduzieren. Massive „Sicherheitsschnitte“ und Rodungen entlang öffentlich zugänglicher Waldbestände werden zu einem immer größeren Problem. Aus schmalen Waldwegen oder Forststraßen entstehen so durch umfangreiche Baumfällungen breite Schneisen und für den Naturschutz wertvoller Baumbestand geht verloren. Ausgehend von der Initiative der Stadt Wien – Umweltschutz widmet sich die österreichische Baumkonvention seit einigen Jahren diesem Problem. Die Konvention kann durch eine Unterschrift unterstützt werden.
Die Rechtslage zur Haftung, wenn es um herabfallende Äste und umstürzende Bäume geht, ist derzeit unklar, was zu großer Verunsicherung bei Baum- und Wegeerhalter*innen führt. Dies wurde in einer 2020 durchgeführten Online-Umfrage unter der österreichischen Richterschaft sowie unter den Teilnehmer*innen zweier Fachsymposien bestätigt. Verbesserungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Forstgesetz sind notwendig.
Von der Stadt Wien – Umweltschutz wurde der Leitfaden „Baumsicherheitsmanagement“ für Baumverantwortliche erarbeitet. Dieser soll darlegen, für welche Flächentypen überhaupt Sicherungspflichten bestehen und welche Sicherungsmöglichkeiten es (neben dem Schneiden!) noch gibt. Mehr erfahren
So trägt das Projekt Baumhaftung dazu bei, die SDGs zu erreichen:
Das Engagement für eine Verbesserung der Haftungsfragen in Bezug auf Bäume fördert den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen (SDG 11.7).
Das Projekt „Baumhaftung“ trägt dazu bei, die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten zu fördern, die Entwaldung zu beenden und geschädigte Wälder wiederherzustellen (SDG 15.2) und die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern (SDG 15.5).
Darüber hinaus leistet das Projekt einen Beitrag, um die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren zu stärken (SDG 13.1).