In den letzten Jahrzehnten sind dank attraktiver Fördermodelle für Gebäudesanierungs­programme, dem Ausbau der Fernwärme und der raschen Umsetzung von OIB-Anforder­ungen bzw. dem Niedrigst­energie-Standard im Neubau deutliche Rückgänge bei den Emissionen gelungen. So sind die CO₂-Emissionen des Gebäudesektors seit 1990 um 37 Prozent und seit 2005 um 20 Prozent gesunken. Pro Kopf betrugen die Einsparungen sogar 51 Prozent bzw. 32 Prozent. Damit waren die CO₂-Reduktionen im Gebäude­sektor deutlich höher als im Mittel der anderen Sektoren.

Wien weist im Bundesländervergleich mit Abstand den geringsten Endenergieverbrauch pro Kopf für Raumwärme und Warmwasser auf. Das liegt neben der sparsameren Pro-Kopf-Wohnfläche auch am viel geringeren Heizenergieverbrauch pro Quadratmeter – ein Resultat der in Wien wesentlich kompakteren Bauweise. Dementsprechend liegt Wien auch bei den CO₂-Emissionen pro Kopf im Bundesländerranking unter den Besten.

In Wien wird leistbares und lebenswertes Wohnen als Grundrecht, das als entscheidender Faktor für sozialen Frieden, Zusammenhalt und Lebensqualität gilt, gesehen. Bereits jetzt bietet das Leben in Wien alle Möglichkeiten eines CO2-reduzierten Lebensstils bei vergleichsweise deutlich geringerer Pro-Kopf-Versiegelung. Im Wohnbau muss einerseits der Klimaresilienz höchste Priorität eingeräumt werden. Andererseits setzen wir Initiativen, um bei Sanierungen speziell Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern. Dieser Weg muss konsequent verfolgt werden, um auch zukünftigen Generationen eine klimagerechte Stadt zu hinterlassen.

Kathrin Gaál
Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

Knapp 30 Prozent der leitzielrelevanten1Treibhausgasemissionen in Wien entfielen im Mittel der Jahre 2014 bis 2018 auf den Gebäudesektor, konkret auf Heizen, Kühlen und Warmwasserbereitung. Heizöl- und Kohleheizungen spielen dabei kaum mehr eine Rolle. Fast 90 Prozent der CO2-Emissionen im Gebäudesektor werden von Gasheizungen verursacht: zum Großteil von rund einer halben Million Gasthermen in Wohnungen oder Arbeitsstätten, zum kleineren Teil von Gaszentralheizungen für ein oder mehrere Gebäude.

Diese Wiener Heizungsstruktur unterscheidet sich fundamental von jener in den anderen Bundesländern. Diese strukturellen Unterschiede ermöglichen es anderen Bundesländern, mit vornehmlich Ölheizungen in Einfamilienhäusern, einfacher und rascher ihre CO₂-Emissionen zu senken als Wien. Hier kann im Gebäudebereich nur durch einen noch stärkeren Ausbau der Fernwärme und durch Wärmepumpen (und nur in seltenen Fällen durch Biomasse) die CO₂-Neutralität erzielt werden. Zusätzlich stellen in Wien die für den hier dominierenden Mehrfamilien- und Geschoßwohnbau bzw. für gemischt genutzte Gebäude geltenden Bestimmungen des Wohnrechts und des Gaswirtschaftsgesetzes große Hemmnisse für die Dekarbonisierung dar.

Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors stellt – neben jener der Abfallwirtschaft – die vielleicht größte Herausforderung auf dem Weg zur Klimaneutralität in Wien dar. Dafür gibt es folgende Gründe:

  • Noch fehlt der Rechtsrahmen für die Planungs- und Investitionssicherheit: Die­ erforderlichen Rahmenbedingungen für die Wärmewende sind – sowohl auf Bundes- als auch auf Wiener Ebene erst in Ausarbeitung bzw. in politischer Diskussion. Damit fehlt (noch) der verbindliche Rechtsrahmen, der z. B. Haus- und Wohnungseigentümer*innen, Mieter*innen und Handwerksbetrieben Orientierung gibt. Gleiches gilt für Energieversorger und Netzbetreiber, die in den Fernwärme- und Stromausbau investieren müssen, um eine passende und dekarbonisierte Infrastruktur für den Ersatz der fossilen Heizsysteme anbieten zu können.
  • Bis 2040 ist nicht mehr viel Zeit: Sanierungs- bzw. Austauschzyklen relevanter Gebäude­teile und Heizungen bemessen sich in Jahrzehnten. Das macht rasche Veränderungen gerade im Gebäude- bzw. Wärmesektor langwieriger als in anderen Sektoren. Soll der Ausstieg aus Öl bis 2035 und aus Gas bis 2040 abgeschlossen sein, werden zahlreiche Heizsysteme vor dem Ende ihrer technischen Nutzungsdauer getauscht werden müssen.
  • Hunderttausende sind betroffen: Die erforderlichen Umbaumaßnahmen bedeuten Eingriffe in hunderttausende Wohnungen und zigtausende Gebäude, die für viele Menschen spürbar sein und für einige auch eine Veränderung ihrer Gewohnheiten bringen werden. Auch der Fernwärmeausbau wird in vielen Straßen vorübergehend sichtbar und hörbar werden.
  • Es braucht mehr und gut ausgebildete Schlüsselkräfte: In Schlüsselbranchen besteht teilweise ein Mangel an entsprechend qualifizierten Fachkräften. Die massive Steigerung der thermischen Gebäudesanierung und eine Vervielfachung der Installation von klimafreundlichen Heizsystemen erfordert mehr Fachleute und daher zeitnah entsprechende Qualifizierungsprogramme und Umschulungen, bietet aber gleichzeitig einen enormen Beschäftigungs- und Wertschöpfungsschub für den Wiener Arbeitsmarkt und die Wiener Wirtschaft.
  • Es fallen Kosten an: Nicht in jedem Fall werden die Umstellungsmaßnahmen aus den Rücklagen der Gebäude finanziert werden können. Und nicht in jedem Fall werden diese Einmalkosten durch die niedrigeren laufenden Energiekosten in angemessener Zeit zu kompensieren sein. Auch dafür gilt es, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, um die Wiener*innen vor finanzieller Überforderung zu schützen.

Unsere Ziele

Die Wiener Regierung ist sich dieser speziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wärmewende bewusst. Im Rahmen der Smart City Strategie Wien wurden daher folgende klimaschutzrelevanten Ziele für den Gebäudesektor formuliert:

  • Wir steigen bis 2040 aus der fossilen Wärmeversorgung gänzlich aus.
  • Der Endenergieverbrauch für Heizen, Kühlen und Warmwasser in Gebäuden sinkt pro Kopf bis 2030 um 20 Prozent und bis 2040 um 30 Prozent.
  • Die damit verbundenen CO₂-Emissionen sinken pro Kopf bis 2030 um 55 Prozent und bis 2040 auf null.
  • Bauträgerwettbewerbe im geförderten Wohnbau treiben soziale Innovationen und neue Lösungen für Klimaschutz und Klimaanpassung voran.

Im Regierungsübereinkommen legte die Stadtregierung zudem Folgendes fest:

  • „Bis 2040 erfolgt der Ausstieg aus fossilen Energieträgern für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung.“ [27]
  • „… grüne[s] Gas inklusive Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen soll in Wien für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder andere energetisch hochwertige Verwendungszwecke anstatt für Heizung und Warmwasser genutzt werden.“ [27]
  • „Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird ein Konzept für den schrittweisen Umstieg fossiler Heizsysteme in Bestandsgebäuden bis 2040 zu Fernwärme und erneuerbaren Heizformen erarbeitet …“. [27]

Seit dem Frühjahr 2021 wird nun ein entsprechendes Konzept unter dem Titel „Wiener Wärme und Kälte 2040“ erarbeitet. In mehreren Arbeitsgruppen werden die für die Wärmewende notwendigen Maßnahmen konkret ausgearbeitet. Dabei wird natürlich auch auf die derzeit in Ausarbeitung und Verhandlung befindliche „gemeinsame Wärmestrategie von Bund und Ländern“ Rücksicht genommen.

Fahrplan zur Zielerreichung

Um die CO₂-Emissionen pro Kopf bis 2030 um 55 Prozent und bis 2040 auf null zu senken, ist die in Abbildung 13 gezeigte Entwicklung beim Endenergieverbrauch und beim Energieträgermix erforderlich.

Abbildung 13: Fahrplan für den Öl- und Gasverbrauch und damit zur Klimaneutralität im Wiener Gebäudesektor, eigene Darstellung nach Statistik Austria (2021), Umweltbundesamt (2021), Abschätzungen von UIV, [21; 28]

Durch immer mehr Gebäudesanierungen sinkt der absolute Endenergieverbrauch im Gebäudesektor und das trotz des zu erwartenden weiteren Bevölkerungszuwachses, der pro zusätzlichem Kopf eine Zunahme der beheizten Fläche um mehr als 50 m2 (in Wohngebäuden plus Nicht-Wohngebäuden) bewirkt. Der Anteil von Gas am Endenergieverbrauch im Gebäudesektor sinkt von aktuell über 40 Prozent auf unter 30 Prozent bis 2030 und auf null bis 2040. Der noch vorhandene Heizöleinsatz soll bis 2035 endgültig Geschichte sein. Ersetzt werden die Gasheizungen vorrangig durch Fernwärme, die massiv ausgebaut wird, oder durch Wärmepumpen.

Abbildung 14: Fahrplan für die jährliche Umstellung gasbeheizter Wohnungen (in % der zielrelevanten Einheiten) auf klimafreundliche Systeme; eigene Darstellung nach Berechnungen von UIV

Die nachstehend dargestellten „Fahrpläne“ sehen keine lineare Entwicklung von jetzt bis 2040 vor, sondern jeweils ein „Hochfahren“ der thermisch-energetischen Maßnahmen ab etwa Mitte der 2020er-Jahre. Eine anfänglich geringfügige Steigerung der Tauschrate – siehe Abbildung 14 – ist der Überlegung geschuldet, dass mit einem markanten Aufwärtstrend und mit der notwendigen Vervielfachung sowohl der jährlichen Fernwärmeanschlüsse als auch der jährlichen Wärmepumpeninstallationen erst nach einer Adaptierung der für Wien relevanten Rahmenbedingungen auf Bundes- und Wien-Ebene gerechnet werden darf.

Umso wichtiger ist, dass die im Folgenden dargestellten Änderungen zeitnah fixiert und kommuniziert werden, um allen ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Das brauchen zum einen die Gebäudeeigentümer*innen für die Umstellung ihrer Heizsysteme und zum anderen die Netzbetreiber und Energieversorger für die zeitgerechte
Bereitstellung der Netzinfrastrukturen und Erzeugungskapazitäten für die zusätzlichen Fernwärmeanschlüsse und Wärmepumpen. Und schließlich braucht es vor allem Klarheit, wie bei all dem die soziale Verträglichkeit sichergestellt werden kann.

Die großen Hebel zur Zielerreichung

Die im Folgenden beschriebenen großen Hebel sollen bis Ende 2022 mit der Erarbeitung einer detaillierten Strategie und eines parallel zu entwickelnden Umsetzungsprogramms „Wiener Wärme und Kälte 2040” vertieft werden. Gewisse Aufgaben wird auch der Bund aus der „gemeinsamen Wärmestrategie von Bund und Ländern“ übernehmen, in erster Linie durch den Beschluss des geplanten Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWG).

Hebel 1: Rahmen für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen schaffen

Der Schlüssel zur Dekarbonisierung des Wiener Wärmesystems ist der Ausstieg aus fossilen Heizanlagen. Dafür sind einige wesentliche Maßnahmen umzusetzen, damit einerseits Klarheit bei Bürger*innen und Wirtschaft herrscht, andererseits auch ein strategischer Rahmen vorgegeben ist, der Orientierung bietet.

  • Schaffung eines klaren gesetzlichen Rahmens: Es braucht konkrete Regelungen zum Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen auf gesetzlicher Basis. Derzeit werden die Bestrebungen Wiens von den Verhandlungen zum EWG auf Bundesebene unterstützt. Geplant ist, den Ausstieg aus fossilen Heizanlagen auf Bundesebene zu regeln und dabei auch verlässliche und ausreichende Regelungen zur sozialen Abfederung festzulegen. In Wiener Gesetzen würden darauf aufbauend wichtige Detailregelungen erfolgen bzw. Regelungen, die speziell für den dicht verbauten, städtischen Raum notwendig sind.
  • Schaffung von Datengrundlagen: Essenziell für den zeitlich gestaffelten und räumlich koordinierten Austausch der fossilen Heizanlagen – ebenso wie für andere fossil befeuerte Anlagen, wie z. B. in Gewerbebetrieben – ist das Erheben und Zusammenführen einer belastbaren Datengrundlage auf Gebäude- und Wohnungsebene. Dafür wird eine gesetzliche Basis auf Landesebene geschaffen.
  • Unterstützende energieraumplanerische Instrumente: Eine der notwendigen, wesentlichen Regelungen in der Wiener Bauordnung ist die Ausweitung der Energieraumplanung von Neubauten auf den Gebäude- und Heizungsbestand. Am Übergang zum flächendeckenden Aus für fossile Heizsysteme stellt die Energieraumplanung eine Möglichkeit dar, um – räumlich und zeitlich differenziert – den Umstieg auf Fernwärme bzw. erneuerbare Energiesysteme voranzutreiben und einen koordinierten, den räumlichen Ansprüchen genügenden und möglichst kostenoptimalen Umbau der Energie­infrastrukturen zu unterstützen. Gedacht wird derzeit an ein Zonenmodell im Rahmen der „Energieraumpläne im Bestand”, das verschiedene Wärmeversorgungsoptionen je nach Verfügbarkeit der Infrastruktur priorisiert und die zeitliche Verfügbarkeit gestaffelt darstellt. Die diesbezüglichen Überlegungen sollen mit der Strategie „Wiener Wärme und Kälte 2040” bis Ende 2022 konkretisiert und zum Teil bereits räumlich verortet werden.
  • Dekarbonisierung der Fernwärme: In einem Großteil der dichten Stadt ist der Umstieg von Gasheizungen auf Fernwärme die wichtigste Maßnahme zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Diese Strategie macht aber aus ganzheitlicher Sicht (inklusive der Betrachtung der Emissionen der Energiewirtschaft bzw. des ETS-Sektors) nur Sinn, wenn die Fernwärmeerzeugung ihrerseits ohne fossile Energie produziert wird. Wie das geht und welche Maßnahmen Wien setzen wird (aber auch, welche Rahmenbedingungen es zusätzlich braucht), wird im Kapitel „Strom- und Fernwärmeerzeugung“ dargelegt.

Hebel 2: Energieverbrauch senken und erneuerbare Heizformen nutzen

Um die angestrebte Reduktion des Endenergieverbrauchs zu schaffen, muss die Zahl der jährlich thermisch sanierten Wohnungen in den nächsten Jahren auf 25.000 gesteigert und dann bis 2040 auf diesem Niveau gehalten werden. Eine analoge Entwicklung braucht es bei den „Nicht-Wohngebäuden“. Im Durchschnitt sollte bei jeder Gebäudesanierung der Raumheizenergieverbrauch möglichst halbiert und der Warmwasserenergieverbrauch optimiert werden, da sich dieser infolge der häufigen Zentralisierungen des Warmwassersystems im Mittel erhöhen wird. Zusätzlich zu den thermischen Sanierungsmaßnahmen ist im Zuge der energetischen Sanierung auch die Heizanlage auf Fernwärme oder erneuerbare Energieträger umzustellen, wodurch oftmals eine Zentralisierung des Warmwassersystems notwendig ist.

Es braucht abgestimmte Programme, die entsprechende Lösungen für Gebäude anbieten und unterstützen. Die Art der klimaneutralen Energieversorgung und die sinnvollerweise zu tätigenden thermischen Sanierungsmaßnahmen hängen dabei erstens von der Lage des Gebäudes in einer der ausgewiesenen Zonen innerhalb der Energieraumpläne und zweitens von der Art des Gebäudes (z. B. historisches Bürogebäude oder Wohnbau aus den 1960er-Jahren) ab.

Deshalb arbeiten wir an folgenden Maßnahmen und Programmen:

  • Förderprogramme für thermische Sanierung und Kesseltausch: Aufbauend auf den jahrzehntelangen Erfahrungen und den Überlegungen zu den „Energieraumplänen im Bestand” sind entsprechende zielgerichtete Förderprogramme zu entwickeln und die Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel der Förderung muss dabei immer sowohl die Anreizsetzung als auch die ebenso unabdingbare soziale Abfederung beim Wechsel auf Erneuerbare oder Fernwärme sein, möglichst in Kombination mit sinnvollen Maßnahmen zur thermischen Sanierung. Der Bund kündigt im Rahmen der Wärmestrategie weitere Förderschienen an, die auch in den Geschoßbau wirken sollen, welche die ordnungsrechtlich zu einer Investition Verpflichteten finanziell unterstützen. Wichtig ist es dabei, auf abgestimmte Förderprogramme zwischen Bund und Ländern zu achten und eine entsprechende Dotierung der städtischen Vorhaben (z. B. Zentralisierung der Heizsystem und Ersatz von Gasthermen) vorzusehen. Die Budgetvolumina müssen zur Zielerreichung ausreichend und langfristig abgesichert dotiert werden und sollen vom Bund kofinanziert werden. Die Förderungen müssen insbesondere eine sehr großzügige soziale Abfederung für Menschen, die sich die Heizungsumstellung nicht leisten können, gewährleisten.
  • Das von der angepeilten thermischen und energetischen Sanierungsoffensive ausgelöste Investitionsvolumen beträgt deutlich mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Gleichzeitig werden mit einem solchen Programm zahlreiche Wirtschaftsbranchen gestärkt und gut 15.000 Arbeitsplätze längerfristig gesichert oder neu geschaffen. Diese den Arbeitsmarkt belebenden Effekte sind durch entsprechende Ausbildungsprogramme und Arbeitsmarktinitiativen zu begleiten.
  • Pilotprogramme, wie z. B. „100 Gebäude: Gastherme raus und Erneuerbare rein“: Es soll an verschiedenen Programmen und Demoprojekten gearbeitet werden, wobei durchaus noch viele technische, organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen der Geschäftsmodelle zu klären sind. In dem Pilot- und Demoprogramm „100 Gebäude: Gastherme raus und Erneuerbare rein” sollen Lösungen für den besonders herausfordernden Umstieg von Gasthermen auf erneuerbare Energien entwickelt werden. Zusätzlich braucht es ein Förder- und Vernetzungsprogramm, das Pilotprojekte an der Schnittstelle zwischen Forschung, Demonstration und Verbreitung fördert und das von der Stadt Wien getragen und finanziert wird (idealerweise mit Co-Finanzierung durch Bund bzw. EU). Dieses soll zeitnah aufgesetzt werden. Von besonderer Wichtigkeit sind dabei die vollständige Transparenz von Planung, Nachweisführung und Umsetzung solcher Pilotprojekte als Vorgabe für deren breite Ausrollung inkl. Schulung der Energieberatungen und Behörden.
  • Begleitprogramme, wie z. B. Beratung, Information, Bewusstseinsbildung: In Wien soll beispielsweise die „Hauskunft“ als „One-stop-Shop“ für alle Fragen rund um die Gebäudesanierung und Heizungsumstellung weiter ausgebaut werden. Zeitnah wird Wien eine umfassende und breitenwirksame Informationskampagne vorbereiten. Damit sollen die betroffenen Gebäudeeigentümer*innen sowie Bürger*innen und die zur Umsetzung notwendigen Unternehmen auf die neuen rechtlichen Anforderungen und die begleitenden Förderungen bzw. Unterstützungsangebote seitens der Stadt aufmerksam gemacht werden.
  • Freiwillige Vereinbarungen, sogenannte „Klimaallianzen“, zwischen der Stadt und großen Gebäudeeigentümer*innen und -verwalter*innen oder Unternehmen sollen eine Plattform für die gegenseitige Unterstützung auf dem Weg zum öl- und gasfreien Gebäudebestand bilden.
  • Die Stadt und ihre Unternehm(ung)en als Vorbild: Es wird angestrebt, Magistratsgebäude spätestens 2035 ausschließlich mit klimafreundlichen Energieträgern zu beheizen und diese in den nächsten Jahren, wo technisch machbar, mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Städtische Unternehm(ung)en erstellen bis 2025 einen Plan, wie ihr Gebäudebestand bis 2040 dekarbonisiert werden kann und welche Gebäude bis 2030 von fossilen Energieträgern auf Fernwärme oder erneuerbare Wärme umgestellt werden sollen.

Zusammenspiel von Bund und Ländern

Die Bestrebungen Wiens zur Dekarbonisierung des Wärmesektors werden derzeit unterstützt durch die Entwicklung einer gemeinsamen Wärmestrategie von Bund und Ländern, mit dem Ziel einer „Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden (Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude) bis 2040 durch Umstellung auf erneuerbare Energieträger und eine weitere Reduktion des Energieverbrauchs.“

Besonders wesentlich sind dabei:

  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen des Bundes und ergänzend auf Landesebene zum Ausstieg aus Gas- und Ölheizungen.
  • Gemeinsamer langfristiger Förderrahmen für den Energieträgerwechsel und für die soziale Abfederung: Schaffung eines angemessenen und langfristigen Förderrahmens, der die für den Gebäudebereich angestrebten Umstellungsmaßnahmen auf Fern- und Nahwärme und – bei niedrigen Wärmedichten – auf Wärmepumpenlösungen samt hierfür erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen und die dabei notwendige soziale Abfederung ermöglicht. Dieser muss nach derzeitigen Abschätzungen zumindest eine Summe von 600 Mio. Euro pro Jahr in Wien umfassen.
  • Wohnrechtliche Erleichterungen für thermische Sanierungen und Nutzung klimafreundlicher Energieträger auf Basis eines schlüssigen Gesamtkonzepts für Gebäude. Sanierungsfahrpläne unter Benennung wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoller Umsetzungsschritte mit dem Ziel „CO₂-Neutralität bis 2040“.
  • Anpassungen anderer bundesgesetzlicher Rechtsmaterien, um die Wärmewende zu ermöglichen. Darunter fällt insbesondere ein Ende der Anschlusspflicht im Gaswirtschaftsgesetz, eine Förderung des Fernwärmeausbaus und das Schaffen von besseren Rahmenbedingungen für den Ausbau der tiefen Geothermie, Anpassungen im Mietrechts-, Wohnungseigentums- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, um Maßnahmen leichter umsetzen zu können. Auf der Normungsseite ist insbesondere die Anpassung der Norm zur Berechnung des Heizenergiebedarfs für die Zwecke der Anlagenauslegung zur Vermeidung von Ineffizienzen durch Überdimensionierung notwendig.
  • Steuerrechtliche Maßnahmen zur Attraktivierung von thermischen/energetischen Sanierungen und der Nutzung erneuerbarer bzw. klimafreundlicher Energieträger.

Fußnoten

  1. Das „Leitziel“ der Smart City Strategie Wien berücksichtigt traditionell alle Treibhausgasemissionen in Wien, außer jene in Anlagen, die derzeit vom EU-Emissionshandel erfasst werden. D. h., dass Emissionen in Zusammenhang mit der Strom- oder Fernwärmenutzung in Gebäuden nicht im Gebäude-, sondern im Energiesektor berücksichtigt werden, dessen Anlagen aber fast ausschließlich in den Regelungsbereich des EU-Emissionshandels fallen.