9.3 Stärkung des Parlamentarismus im Gemeindrat und Landtag sowie auf Bezirksebene
Politik ist der Ort, an dem wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben. Der Wiener Gemeinderat und Landtag sind das Herzstück der parlamentarischen Demokratie in Wien. Sie übernehmen eine wichtige Rolle in der Entscheidungsfindung, der Kontrolle und der öffentlichen Debatte. Als Fortschrittskoalition setzen wir uns das Ziel, den Parlamentarismus zu stärken, Kontrollrechte auszubauen und das öffentliche Interesse am parlamentarischen Geschehen zu erhöhen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung helfen uns dabei, Gemeinderat und Landtag transparenter und bürger_innennäher zu machen.
Daher vereinbaren wir:
- Die Digitalisierung aller Prozesse im Gemeinderat und Landtag wird so rasch wie möglich umgesetzt. Nach einer ersten Evaluierung des Projekts “papierloser Landtag und Gemeinderat” wird eine Ausweitung auf die Bezirksebene sowie die Einrichtung einer digitalen Informationsdatenbank der Bezirksvertretungen geprüft.
- Der Voranschlag und der Rechnungsabschluss werden ab 2021 nicht mehr zwei Wochen, sondern vier Wochen vor der Beschlussfassung veröffentlicht.
- Berichte der Mitglieder der Stadtregierung zu Anträgen der Gemeinderät_innen werden veröffentlicht.
- Es wird ein politisches Bildungsprojekt ins Leben gerufen, das Kindern und Jugendlichen (insbesondere Schulklassen) die Politik in Wien näher bringen soll. Als Vorbild dient die Demokratiewerkstatt des Österreichischen Parlaments.
- Um das Interpellationsrecht zu präzisieren, wird dieses Instrument in Anlehnung an die entsprechende bundesverfassungsgesetzliche Formulierung neu gefasst. Somit soll das Fragerecht auch die Tätigkeit von Stadträt_innen im Rahmen ihrer Kontroll- und Informationsrechte gegenüber Rechtsträgern, die der Kontrolle des Stadtrechnungshofs unterliegen, umfassen, sofern sie nicht unternehmensrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Das Interpellationsrecht wird analog zu den Änderungen bezüglich der Fristen im Wiener Auskunftspflichtgesetz angepasst.
- Ausweitung des Interpellationsrechtes auf die von der Stadt Wien verwalteten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
- Abgeordnete zum Wiener Landtag und Mitglieder des Gemeinderates unterliegen zahlreichen Vorschriften und Regelungen, die eine sorgfältige und unabhängige Ausübung der Funktion sichern soll. Zur Unterstützung und Stärkung des Bewusstseins für die politische Vereinbarkeit wird ein Compliance Officer im Wiener Landtag eingerichtet, als welcher der Wiener Landtagsdirektor fungiert und unter Mitwirkung des Wiener Landtagspräsidenten als Serviceeinrichtung wirkt und die Klubs bei den Aktivitäten einbindet.
- Unter Mitwirkung aller Landtagsklubs wird ein Verhaltenskodex für Mandatar_innen erarbeitet.
- Die Verhandlungen über eine Reform der Geschäftsordnungen von Gemeinderat und Landtag sollen wieder aufgenommen und mit der Zielsetzung von mehr Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit 2021 abgeschlossen werden.
- Digitalisierung trägt zu Transparenz, Geschwindigkeit und Ressourcenschonung bei. Mit DigiPol schuf die Stadt Wien eine hochmoderne Lösung für die politische Arbeit mit unzähligen Dokumenten (Entwürfen, Anträgen) bis zur digitalen Verwaltung der Sitzungen. Im ersten Schritt, mit dem 2020 begonnen wurde, sind alle Dokumente in einer neuen digitalen Anwendung verfügbar. Im zweiten Schritt können Anträge künftig auch elektronisch erstellt und per Handysignatur unterzeichnet werden. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit und macht die Anträge schneller verfügbar. Im dritten Schritt werden die Sitzungen digital verwaltet, Abstimmungsergebnisse direkt dokumentiert und Beschlüsse lückenlos digital kundgemacht. Alle Funktionen von DigiPol werden schrittweise verfügbar sein und sollen in der letzten Ausbaustufe auch die Bezirksvertretungen umfassen.
Auf Ebene der Bezirke wird tagtäglich der unmittelbare Kontakt zwischen Bürger_innen und politischen Entscheidungsträger_innen gepflegt. Die nächsten Jahre sollen einen Schub in den Mitbestimmungsmöglichkeiten und der Transparenz in der Bezirkspolitik bringen. Gemeinsam und auf transparentem Weg mit den Bürger_innen zu Entscheidungen zu kommen, bringt bessere Ergebnisse und eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung.
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Die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen wird auf Grundlage der bestehenden Einigung aller Rathausparteien mit einem Fokus auf mehr Transparenz und Partizipation reformiert. Beispielhaft sei dazu erwähnt:
- Gleichstellung Ausschüsse und Kommissionen.
- Information an Antragssteller_innen über Ergebnisse von Ortsverhandlungen.
- Schriftliche Begründung bei Nichtzulassung von Anträgen.
- Verlängerung der Frist zur Übermittlung von Anfragebeantwortungen.
- Veröffentlichung von Anträgen und Anfragen an die Bezirksvertretung bzw. die Bezirksvorsteher_innen im Internet.
- Elektronischer Versand der Protokolle.
- Die Liveübertragung von Sitzungen der Bezirksvertretungen wird optimiert und in möglichst vielen Bezirken implementiert. Die Sitzungen der Bezirksvertretungen werden in einer Mediathek on demand zur Verfügung gestellt.
- In den Bezirksvertretungen wird das neue Instrument der Bürger_innenfragestunde eingeführt: bei Beginn der Sitzung sollen Bürger_innen die Möglichkeit haben, vorangemeldete Fragen an die Bezirksvorsteher_in zu stellen.