9.7 Starke Kontrolle durch einen unabhängigen Stadtrechnungshof
In einer modernen Demokratie müssen Kontrolle und Transparenz gewährleistet sein. Der Stadtrechnungshof kontrolliert in Wien Politik und Verwaltung und sorgt dafür, dass die wirtschaftliche Gebarung der Stadt Wien und ihrer Unternehmen ordentlich und nachvollziehbar ist. Mit Steuergeldern soll sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umgegangen werden. Die seit 2019 vorliegende Evaluierung der Stadtrechnungshof-Novelle 2013 soll nun Grundlage für eine Weiterentwicklung des Stadtrechnungshofes sein.
Daher vereinbaren wir:
- Die Stadtrechnungshof soll noch mehr organisatorische Unabhängigkeit erhalten, insbesondere bei der Stärkung der umfassenden Weisungsfreiheit seiner Prüftätigkeit laut Wiener Stadtverfassung § 73 Abs 8. Durch eine Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien ist die eigenständige Einholung von Gutachten oder Fachmeinungen zu ermöglichen. Eine Meldepflicht an den Stadtrechnungshof Wien ist zu etablieren, damit Missstände in Bezug auf die wirtschaftliche Gebarung und Sicherheitskontrollen gemeldet werden müssen.
- Die Prüfkompetenzen sind so zu erweitern, dass Landesfonds geprüft werden können.
- Hinsichtlich der Subventionsprüfungen ist klar zu regeln, in welchem Ausmaß die Gesamtgebarung der subventionsempfangenden Stelle geprüft werden darf.
- Mit den Unternehmen Therme Wien und ARWAG, bei denen eine Minderheitsbeteiligung vorliegt, wird eine Vereinbarung über die Einrichtung der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes angestrebt.
- Um die wichtige Tätigkeit des Stadtrechnungshofs stärker in der öffentlichen Debatte zu verankern, sollen künftig halbjährlich Sammelberichte des Stadtrechnungshofes im Plenum des Gemeinderates verhandelt werden.
- Die Wiederbestellung des/der Stadtrechnungshofdirektor_in für eine dritte Amtszeit soll künftig nur mit einem erhöhten Quorum (2/3-Mehrheit) möglich sein.
Als zentrale Kontrollinstanz der Stadt soll der Stadtrechnungshof eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel aus der Wiener Parteien,- Klub- und Akademieförderung spielen. Unter Berücksichtigung der Absicht der Bundesregierung, den Rechnungshof mit originären Prüfrechten gegenüber Parteien (auf Bundes- und Landesebene) auszustatten, werden folgende Maßnahmen getroffen, die bei einem höchstmöglichen Ausmaß an Kontrolle auch gewährleisten, dass es zu keinen Doppelgleisigkeiten bei der Prüfung von Parteifinanzen kommt:
- Die Prüfung von Landesparteien, Gemeinderatsklubs und Landesparteiakademien erfolgt durch unabhängige Wirtschaftsprüfer_innen.
- Diese Prüfberichte sind dem Wiener Stadtrechnungshof zu übermitteln, der festzustellen hat, ob die jeweiligen Fördermittel widmungsgemäß verwendet wurden und im Falle der nicht widmungsgemäßen Verwendung einen Sanktionsmechanismus auslöst.
- Die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfungen aller Parteien werden zeitgleich auf der Webseite des Stadtrechnungshofes veröffentlicht.
- Wenn Prüfberichte nach einer angemessenen Frist und auch nach Aufforderung des Stadtrechnungshofes nicht übermittelt werden, entfällt der Anspruch auf die Förderung für das folgende Jahr.
- Falls auf Bundesebene im Laufe der jetzigen Legislaturperiode keine Regelung hinsichtlich einer Prüfung von Parteifinanzen durch den Rechnungshof gefasst wird, vereinbaren die Koalitionsparteien die Umsetzung von originären direkten Kontroll- und Einsichtsrechten durch den Stadtrechnungshof gegenüber den Wiener Landesparteien. Die Prüfung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Gebarung und der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt jährlich bei allen Parteien, die Parteienförderungen erhalten.