9.6 Politische Parteien und Wahlkämpfe
Bürger_innen erwarten sich von der Politik vor einer Wahl eine Auseinandersetzung, die sachlich und fair ist und unter Bedachtnahme auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Mitteln der Parteienförderung geführt wird. Eine lebendige Demokratie profitiert vom politischen Diskurs, gegenseitigen Respekt und unterschiedlichen Meinungen. Alle Menschen in Wien dürfen sich einen fairen Wettbewerb der besten Ideen erwarten – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion.
Neben Fairness und Sparsamkeit ist Transparenz bei Parteispenden und bei Wahlkampfausgaben wichtig für die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns und für das Sichtbarmachen von etwaigen Interessenskonflikten. Aufbauend auf das im Wahlkampf 2020 geschlossene Fairnessabkommen vereinbaren wir ein Regelwerk für transparente, faire und sparsame Wahlkampf- und Politikfinanzierung.
- Um faire und sparsame Wahlkämpfe zu gewährleisten, wird die Wahlkampfkostenobergrenze auf 5 Millionen Euro gesenkt.
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Das Wiener Parteiengesetz legt einen Höchstwert für die Ausgaben von Parteien in Wahlkämpfen fest. Für die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze werden folgende Sanktionen gesetzlich verankert:
- bis 10 % Überschreitung: 15 % des Überschreitungsbetrages
- 10-25 % Überschreitung: zus. 50 % des 2. Überschreitungsbetrages
- 25-50 % Überschreitung: zus. 150 % des 3. Überschreitungsbetrages
- über 50 % Überschreitung: zus. 200 % des 4. Überschreitungsbetrages
- Eine Woche vor einer Gemeinderatswahl werden alle Parteien dazu verpflichtet, alle Einnahmen, Ausgaben und getätigte Beauftragungen (= geplante Ausgaben/Aufwände) im Zuge des Wahlkampfes auf der jeweiligen Parteiwebseite offen zu legen und dies dem Stadtrechnungshof zu melden, damit sich die Wähler_innen vor der Wahl ein Bild über die Wahlkampffinanzierung der Parteien machen können. Die Parteien verpflichten sich, in der Darstellung zumindest die Anforderungen des § 4 Parteiengesetz zu erfüllen. Eine detailliertere Aufstellung aller Ausgaben kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Wenn auch auf Aufforderung des Magistrats keine Meldung der vorläufigen Wahlkampfkosten vorgenommen wird, erfolgt eine Sanktion, die sich als ein Prozentsatz der Parteienförderung des darauffolgenden Jahres berechnet.
- In den Jahren 2021/22 wird die Valorisierung der Wiener Parteienförderung ausgesetzt.
- Die durch das Wiener Parteienfinanzierungsgesetz geregelten Förderungen an Parteien sollen analog der Bundesregierung in zwei Tranchen ausbezahlt werden, wobei die erste Tranche jeweils im Jänner angefordert und ausbezahlt wird und die zweite Tranche und damit die Differenz zum Gesamtbetrag jeweils zu Beginn des dritten Quartals in valorisierter Form zur Auszahlung kommt.
- Die Fortschrittskoalition spricht sich für eine Abschaffung des Proporzsystems bei der Bestellung des Wiener Stadtsenats und somit für eine Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträt_innen aus.