3.5 Umwelt
Biodiversität
Die Fortschrittskoalition fördert die biologische Vielfalt. Ein hoher und vielfältiger Grünanteil und unversiegelte Böden sind eine wesentliche Voraussetzung für die urbane biologische Vielfalt. Durch Habitat Management und Maßnahmen zum Schutz von Biotopen im Rahmen des „Netzwerks Natur“ werden die vielfältigen Lebensräume von Tieren und Pflanzen in der Stadt erhalten. Wo das möglich ist werden zusätzliche Lebensräume geschaffen. Gefahrenmomente durch große Straßen, ausladende Glasstrukturen oder Glasgebäude sowie übermäßige und falsche Beleuchtung werden reduziert. Der Einsatz von Bioziden wird so weit wie möglich eingeschränkt. Um dem Artensterben entgegenzuwirken, gelten strenge Schutzbestimmungen für gefährdete Tier- oder Pflanzenarten und deren Lebensräume. Bewusstseinsbildung, Information und entsprechende Beschaffungskriterien sorgen dafür, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt im Sinne der globalen Herausforderung über die Veränderung der Konsummuster Beachtung findet.
Umweltrecht
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass in Wien eine Kultur aktiver Bürger_innen gelebt wird, die diese Stadt mitgestalten. Prozesse der Bürger_innenbeteiligung sollen alle Bevölkerungsgruppen zur Teilhabe einladen und ermutigen. Das Umweltrecht ist im Sinne einer verstärkten Teilhabe anzupassen, was schlussendlich auch Rechtssicherheit für alle Stakeholder schaffen soll. Jüngste Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes haben aufgezeigt, dass der Tatbestand eines Städtebauvorhabens-in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche Bundesrecht ist, in der aktuellen Gesetzesdefinition erhebliche Unschärfen aufweist. Mit hoher Dringlichkeit gilt es zu vermeiden, dass penibel vorbereitete und definitiv im öffentlichen Interesse gelegene Städtebauprojekte für Jahre im Instanzenzug hängen. Wien ist hier hauptbetroffen, da wir neben Graz die einzige Stadt Österreichs mit Entwicklungsprojekten der entsprechenden Größe sind. Wien ist daher sehr an der Verbesserung der rechtlichen Situation interessiert und sucht aktiv den konstruktiven Dialog mit dem zuständigen Bundesministerium.
Daher vereinbaren wir:
- Die rasche Umsetzung der Aarhus-Konvention ins Landesrecht sowie ebenfalls rasche Anpassung der dazu gehörenden Gesetze: Wiener Naturschutzgesetz, Wiener Nationalparkgesetz, Wiener Fischereigesetz und Wiener Jagdgesetz im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie der Richtlinie 2009/147/ EG (Vogelschutz-Richtlinie).
- Die Strategische Umweltprüfung (SUP) soll gerade für Stadtentwicklungsgebiete verstärkt eingesetzt werden, um künftige Projekte – wie Wohnbauvorhaben – hinsichtlich ihrer Verfahrensdauer zu beschleunigen.
- Im Zuge dieser SUP sollen die Umweltauswirkungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit in ausreichendem Maße geprüft werden.
- Die SUP muss frühzeitig, effizient, prägnant und rasch erfolgen, um die eigentlichen Verfahren wie Einzelfeststellung oder das eigentliche UVP-Verfahren zu beschleunigen.
- Der sowohl von der höchstgerichtlichen Judikatur als auch von der EU als reformbedürftig angesehene Städtebauvorhabens-Tatbestand im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 muss dringend adaptiert werden. Ziele sind neben einer Unionsrechtskonformität eine Verschlankung und Vereinfachung sowie Bürger_innen-Beteiligung, sodass Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird. Wir fordern vom Bund rasch eine Gesetzesanpassung und bringen proaktiv unsere Erfahrungen und Vorschläge in einem konkreten Textvorschlag dazu ein.
- Die neue Stadtregierung bekennt sich zum Erhalt des Standortes des Umweltbundesamtes in Wien. Entsprechende neue Standort-Angebote wurden bereits mehrfach an das zuständige Ministerium übermittelt.