Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2013 | Ausgegeben am 3. Mai 2013 | 17. Stück |
17. Verordnung: |
Wiener Krankenanstaltenplan 2013
(WKAP 2013) |
17.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener
Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) erlassen wird
Gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 89/2012, wird verordnet:
Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP
2013)
Geltungsbereich
Geltungsbereich
§ 1 (1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene
Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) gilt für Fondskrankenanstalten
(§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987).
(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2013 eine
Empfehlung dar.
(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der
Fassung vom 23. November 2012 vorgesehenen Qualitätskriterien sind
für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987) verbindlich.
Planungsgebiet
§ 2 Das Planungsgebiet des WKAP 2013 umfasst die
Katasterfläche von Wien, wobei bestehende Wechselbeziehungen mit dem Umland
von Wien in der Planung berücksichtigt sind.
In-Kraft-Treten
§ 3 Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Außer-Kraft-Treten
§ 4 Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan
2010 (WKAP 2010) erlassen wird, LGBl. für Wien Nr. 35/2010, zuletzt
geändert mit der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 77/2012,
außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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Anlage
zur Verordnung der Wiener Landes-regierung, mit der der
Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013)
erlassen wird
erlassen wird
Inhaltsübersicht
Abschnitt I: Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
1. Zielvorstellungen und Grundsätze
2. Von der Planung umfasste Krankenanstalten
3. Planungsgebiet und regionale Versorgungswirkung
4. Inhalt der Planung
Abschnitt II: Leistungsangebotsplanung
1. Umfang der Leistungsangebotsplanung
2. Zielplanung 2020
3. Qualitätskriterien
ANHÄNGE
Anhang A: Tabellen Zielplanung 2020
Anhang B: Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abschnitt I
Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
1. ZIELVORSTELLUNGEN UND GRUNDSÄTZE
Der Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) baut auf folgenden
Zielvorstellungen und Grundsätzen auf:
a) Die stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige,
bedarfsgerechte und in ihrem Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte
Krankenanstalten sichergestellt werden.
b) Die Akutkrankenanstalten sollen eine möglichst
gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, aber auch
wirtschaftlich zweckmäßige und medizinisch sinnvolle Versorgung der
Bevölkerung gewährleisten.
c) Die von der Planung umfassten Krankenanstalten sollen durch Verlagerung
von Leistungen in den ambulanten und rehabilitativen Bereich nachhaltig
entlastet, die Krankenhaushäufigkeit und Belagsdauer auf das medizinisch
notwendige Maß minimiert werden.
d) Bei der Errichtung und Vorhaltung von Fachabteilungen und Departments
sind die definierten Mindestbettenzahlen zu berücksichtigen; von diesen
kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgegangen werden; die
abgestufte Versorgung durch Akutkrankenanstalten soll nicht durch die Ausweitung
der Konsiliararzttätigkeit unterlaufen werden.
e) Im Interesse der medizinischen Qualitätssicherung und der
wirtschaftlichen Führung der Krankenanstalten soll daher eine
Beschränkung der Konsiliararzttätigkeit auf die Intentionen des
§ 3 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG) (Ergänzungs- und
Hilfsfunktionen bei zusätzlicher Diagnose und Therapie bereits
stationär versorgter Patientinnen und Patienten) erfolgen, soweit dies
unter Schonung wohlerworbener Rechte möglich ist.
f) Einrichtungen für Psychiatrie (PSY), Akutgeriatrie/Remobilisation
(AG/R), Palliativmedizin (PAL) und für Psychosomatik (PSO) sollen dezentral
in Krankenanstalten auf- bzw. ausgebaut werden; bei der Einrichtung dieser
Strukturen sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien
einzuhalten.
g) Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen
Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen, Fachschwerpunkten
oder Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des
medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden. Bei der Einrichtung von
Tageskliniken sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien
einzuhalten.
h) Die Kooperation von Krankenanstalten zur Verbesserung des
Leistungsangebotes und der Auslastung sowie zur Realisierung medizinischer und
ökonomischer Synergieeffekte soll gefördert werden. Kooperationen
umfassen unter anderem Zusammenschlüsse von einzelnen Abteilungen oder
ganzen Krankenanstalten.
i) Die Kooperation zwischen dem intra- und dem extramuralen Sektor soll
zur besseren gemeinsamen Nutzung von bestehenden Ressourcen bei gleichzeitiger
Vermeidung additiver, regional paralleler Leistungsangebote gefördert
werden. Entsprechende Konzepte sind im Rahmen von Pilotprojekten zu erproben
bzw. zu evaluieren.
j) Für unwirtschaftliche Krankenanstalten, insbesondere mit im
Verhältnis zur Betriebsgröße geringen Fallzahlen und
unzureichender Versorgungswirksamkeit sind in der Planung Konzepte zur Umwidmung
in alternative Versorgungsformen zu entwickeln; dabei sollen auch neue Modelle
(zB dislozierte Tageskliniken und Ambulanzen, Kurzzeitpflegestationen,
Gesundheitszentren mit Informations-, Koordinations- und Schnittstellenfunktion)
in die Überlegungen einbezogen werden.
Bei der Weiterentwicklung der Akutkrankenanstalten (Akut-KA) gelten die
nachstehend angeführten Planungsrichtwerte als
Orientierungsgrößen. Die fachrichtungsspezifisch festgelegten
Erreichbarkeitsrichtwerte, Mindestbettenzahlen und Richtintervalle zu den
Bettenmessziffern (BMZ) sollen nur in begründeten Ausnahmefällen
über- bzw. unterschritten werden. Die Erreichbarkeitsrichtwerte pro
Fachrichtung sollen für mindestens 90 Prozent der
Gesamtbevölkerung des jeweiligen Bundeslandes (unter Berücksichtigung
auch bundesländerübergreifender Versorgungsbeziehungen) eingehalten
werden. Die Bettenmessziffern und die Mindestbettenanzahl für
Akutgeriatrie/Remobilisation, für Palliativmedizin und für
Psychosomatik stellen Orientierungswerte dar.
Planungsrichtwerte – Normalpflege-/Intensivbereiche in Akut-KA (Planungshorizont 2020)
Fachrichtung/Fachbereich
|
Err. (Min.)
|
BMZmin
|
BMZmax
|
BMZ 2011
|
MBZ
|
---|---|---|---|---|---|
Intensivbereiche (INT/IS)
|
45
|
0,21
|
0,36
|
0,18
|
6
|
Intensivüberwachungsbereiche (INT/UE)
|
30
|
0,10
|
4
|
||
Kinder- und Jugendheilkunde (KI)
|
45
|
0,16
|
0,27
|
0,19
|
20
|
Kinder- und Jugendchirurgie (KCH)
|
*)
|
0,04
|
0,06
|
0,04
|
25
|
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)
|
60
|
0,08
|
0,13
|
0,04
|
30
|
Chirurgie (CH)
|
45
|
0,52
|
0,87
|
0,82
|
30
|
Neurochirurgie (NC)
|
60
|
0,06
|
0,09
|
0,06
|
30
|
Innere Medizin (IM)
|
30
|
1,04
|
1,73
|
1,55
|
30
|
Gynäkologie und Geburtshilfe (GGH)
|
30
|
0,24
|
0,40
|
0,40
|
25
|
Neurologie (NEU)
|
45
|
0,21
|
0,35
|
0,24
|
30
|
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe B (NEU-ANB/B) |
90
|
0,03
|
0,05
|
0,03
|
3
|
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe C (NEU-ANB/C) |
90
|
0,09
|
0,15
|
0,07
|
8
|
Psychiatrie (PSY)
|
60
|
0,34
|
0,57
|
0,51
|
30
|
Dermatologie (DER)
|
90
|
0,06
|
0,09
|
0,09
|
25
|
Augenheilkunde (AU)
|
45
|
0,06
|
0,11
|
0,11
|
20
|
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO)
|
45
|
0,09
|
0,15
|
0,14
|
25
|
Urologie (URO)
|
45
|
0,11
|
0,18
|
0,16
|
25
|
Plastische Chirurgie (PCH)
|
*)
|
0,02
|
0,03
|
0,03
|
15
|
Pulmologie (PUL)
|
*)
|
0,10
|
0,16
|
0,14
|
30
|
Orthopädie und orthopädische
Chirurgie (OR) |
45
|
0,26
|
0,43
|
0,30
|
30
|
Unfallchirurgie (UC)
|
45
|
0,30
|
0,50
|
0,46
|
20
|
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,03
|
15
|
Strahlentherapie-Radioonkologie (STR)
|
90
|
*)
|
*)
|
0,03
|
*)
|
Nuklearmedizinische Therapie (NUKT)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,01
|
*)
|
Psychosomatik/Erwachsene (PSOE)
|
90
|
0,05
|
0,08
|
0,05
|
*)
|
Psychosomatik/Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSOK)
|
90
|
0,02
|
0,03
|
0,01
|
*)
|
Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R)
|
45
|
0,34
|
0,56
|
0,18
|
24
|
Remobilisation/Nachsorge (RNS)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,02
|
24
|
Palliativmedizin (PAL)
|
60
|
0,05
|
0,08
|
0,03
|
8
|
Gemischter Belag (GEM)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,39
|
*)
|
Summe
|
*)
|
4,48
|
7,43
|
6,41
|
*)
|
Legende:
Err. (Min.) Erreichbarkeitsfrist in Minuten für jeweils
nächstgelegene Abteilung (ABT, ohne Berücksichtigung von ROF, dWK und
dTK, die allenfalls auch als Satelliten-Einheit geführt werden
können); zu erfüllen für 90% der
Wohnbevölkerung
BMZ Bettenmessziffer (systemisierte Akutbetten in FKA, UKH und SAN pro 1.000 Einwohner)
BMZmin untere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZmax obere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZ2011 BMZ in Akut-KA im Jahr 2011 gemäß Bettenbericht des BMG
BMZ Bettenmessziffer (systemisierte Akutbetten in FKA, UKH und SAN pro 1.000 Einwohner)
BMZmin untere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZmax obere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZ2011 BMZ in Akut-KA im Jahr 2011 gemäß Bettenbericht des BMG
MBZ Mindestbettenanzahl für ABT, qualitativ und
wirtschaftlich optimierte Betriebsgröße (ausgenommen Sonderregelungen
für reduzierte Organisationsformen)
*) Angaben nicht sinnvoll bzw. nicht verfügbar
Anmerkungen zu MBZ:
*) Angaben nicht sinnvoll bzw. nicht verfügbar
Anmerkungen zu MBZ:
1. MBZ für ABT inkl. einer allfälligen
Satelliten-Einheit (dTK, dWK, UC-Satellitendepartment) im Ausmaß von max.
25% der Betten der jeweiligen Gesamtstruktur (Mutterabteilung plus
Satelliten-Einheit) zulässig
2. Anrechnungsfaktor 1,5 für Tages- und
Wochenklinik-Betten (soweit in eigener Kostenstelle bzw. mit speziellem
Funktionscode mit eingeschränkter Betriebszeit geführt; keine
räumliche Integration in Normalpflegestation mit Betrieb an
365 Tagen/Jahr rund um die Uhr) in Ansatz zu bringen; diesbezüglich
relevante Tages- und Wochenklinikstrukturen sind in den Tabellen (Anhang A)
ausgewiesen.
Anmerkungen zu BMZmin:
BMZmin wurde unter Annahme bereits realisierter ambulanter Auslagerungspotenziale bzw. in Anlehnung an internationale Vergleiche festgelegt; im Fall eines umfassenden Einsatzes von Tagesklinikstrukturen kann die jeweils fachrichtungsspezifische BMZmin unter Anwendung des Anrechnungsfaktors bis zu 1,5 pro Tagesklinikbett/-platz (fachrichtungs- und standortgenau ausgewiesen in den Tabellen (Anhang A)) als erfüllt gelten; Wohnbevölkerung 2011: 8,404.250; Wohnbevölkerung 2020: 8,732.990.
Anmerkungen zu den Fachrichtungen/Fachbereichen:
Anmerkungen zu BMZmin:
BMZmin wurde unter Annahme bereits realisierter ambulanter Auslagerungspotenziale bzw. in Anlehnung an internationale Vergleiche festgelegt; im Fall eines umfassenden Einsatzes von Tagesklinikstrukturen kann die jeweils fachrichtungsspezifische BMZmin unter Anwendung des Anrechnungsfaktors bis zu 1,5 pro Tagesklinikbett/-platz (fachrichtungs- und standortgenau ausgewiesen in den Tabellen (Anhang A)) als erfüllt gelten; Wohnbevölkerung 2011: 8,404.250; Wohnbevölkerung 2020: 8,732.990.
Anmerkungen zu den Fachrichtungen/Fachbereichen:
– INT: Intensivbereiche aller Fachrichtungen
zusammengefasst; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren, Anzahl an
INT-Betten in Abhängigkeit von der Fächerstruktur der betreffenden KA
individuell festzulegen.
– KJP: Richtwerte als Orientierungswerte zu
interpretieren.
– IM bzw. AG/R/RNS: Der überwiegende Teil der
Betten für AG/R bzw. RNS ist durch Umwidmung von IM-Akutbetten zu
realisieren; RNS-Betten auf die BMZ für AG/R anrechenbar.
– NEU: Bettenaufbau für NEU-ANB zumindest zum
Teil durch Umwidmung von NEU-Betten zu realisieren.
– PSY: BMZ nur nach vollständigem Ausbau
ambulanter und komplementärer Einrichtungen vertretbar; BMZmin und BMZmax
inkl. akuter Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (akuter Entzug),
jedoch exkl. langfristiger Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen
(Planungsrichtwert für diesen Bereich: 0,16 Behandlungsplätze pro
1.000 Einw., davon 0,04/1.000 für Abhängigkeit von illegalen Drogen
und 0,12/1.000 für alkohol-, medikamenten- und substanzungebundene
Abhängigkeitserkrankungen; Anwendung dieses Planungsrichtwerts unter
Berücksichtigung einer interdisziplinären Sichtweise und regionaler
Gegebenheiten unter Einbeziehung der Bereiche Krankenanstalten, extramurale
Versorgung und Sozialbereich.
– PCH: evtl. als Fachschwerpunkt zu führen, UC
evtl. als Satelliten-Department zu führen.
– OR/UC: künftig gemeinsame Analyse/Planung OR/UC
anzustreben.
– MKG: MKG und Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK)
entsprechend Bettenbericht des Bundesministerium für Gesundheit unter MKG
zusammengefasst.
– AG/R: evtl. als Department zu führen;
Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– RNS: vorzugsweise als Department zu führen;
Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PAL: Richtwerte als Orientierungswerte zu
interpretieren.
– PSOE: als Department (MBZ 12) zu führen;
Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PSOK: als Department (MBZ 12) oder als
Psychosomatikschwerpunkt (MBZ 6) zu führen; Richtwerte sind
Orientierungswerte.
– GEM: Akutbetten in GEM sind – auch im Falle
interdisziplinärer Organisation des Normalpflegebereichs –
entsprechend den dort abgedeckten MHG (MEL- bzw. HD- Gruppe gemäß
LKF-Modell) auf Fachrichtungen/Fachbereiche zuzuordnen.
Quellen: BMG – KA-Statistik 2011 (KDok); Gesundheit
Österreich GmbH (GÖG) – eigene Darstellung
2. VON DER PLANUNG UMFASSTE KRANKENANSTALTEN
Zur Sicherung der öffentlichen Akutversorgung dienen in erster Linie
die Fondskrankenanstalten im Sinne des § 64a Abs. 1 Wr. KAG
– das sind Krankenanstalten, die auf Grundlage der Vereinbarung
gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und
Finanzierung des Gesundheitswesens über den Wiener Gesundheitsfonds
finanziert werden. Der Wiener Krankenanstaltenplan bezieht sich auf diese
Fondskrankenanstalten, wobei aber auch die beiden Unfallkrankenhäuser mit
ihren Akutversorgungsaufträgen berücksichtigt werden. Private, nicht
gemeinnützige Krankenanstalten, werden, soweit dies zweckmäßig
ist, ebenfalls in ihrer Versorgungswirksamkeit berücksichtigt. Die
Nicht-Fondskrankenanstalten werden lediglich mit dem Ist-Stand 2012
abgebildet.
3. PLANUNGSGEBIET UND REGIONALE VERSORGUNGSWIRKUNG
Das Planungsgebiet umfasst die Katasterfläche von Wien.
Die Versorgungswirkung der Wiener Fondskrankenanstalten und
Unfallkrankenhäuser reicht weit über die Wiener Stadtgrenze hinaus.
Besonders intensiv ist diese überregionale Versorgungswirkung in Bezug auf
jene Patientinnen- und Patientengruppen, die einer hochspezialisierten
Versorgung bedürfen (Krebspatientinnen und -patienten, Patientinnen und
Patienten mit neurochirurgischen Indikationen bzw. orthopädischen
Erkrankungsbildern sowie Patientinnen und Patienten mit angeborenen
Fehlbildungen).
4. INHALT DER PLANUNG
Der WKAP 2013 legt unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Vorgaben und auf
die bestehenden Strukturen ein abgestuftes und bedarfsgerechtes
Krankenhausversorgungssystem fest.
Im WKAP 2013 werden festgelegt:
● die Standortstrukturen und die maximalen Bettenzahlen (für
Normalpflege- und Intensivbereich) je Fachrichtung für das gesamte
Bundesland;
● die Fächerstrukturen (differenziert nach der abgestuften
Leistungserbringung) und die maximalen Gesamtbettenzahlen (für
Normalpflege- und Intensivbereich) für jede von der Planung umfasste
Krankenanstalt;
● Standorte und Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte
(GGP);
● Strukturqualitätskriterien;
● Referenzzentren;
● tagesklinisch zu erbringende Leistungsanteile je Fachrichtung bis
2020.
Die Standort- und Fächerstrukturen sowie die Planbetten 2020 je
Fachrichtung stellen für das Bundesland Wien nicht zu überschreitende
Obergrenzen dar.
Da die Planvorgaben im WKAP 2013 auf Obergrenzen betriebener Betten
abzielen, darf bei Nachweis regelhafter betriebsbedingter Sperren (zB
Sommersperren, Wochenkliniken) im übrigen Zeitraum eine entsprechend
höhere Zahl von Betten betrieben werden. Dadurch soll sich aber die
Gesamtzahl systemisierter Betten eines Standortes um nicht mehr als 5%
erhöhen.
Abschnitt II
Leistungsangebotsplanung
Leistungsangebotsplanung
1. UMFANG DER LEISTUNGSANGEBOTSPLANUNG
Die Leistungsangebotsplanung umfasst:
● Leistungsangebotsplanung für verschiedene
Fachrichtungen
● Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
● Dislozierte Tagesklinik
● Tagesklinik
● Dislozierte Wochenklinik
● Referenzzentren
● Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten
● Spezielle Leistungsangebotsplanung
● Großgeräteplanung
1.1. Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
Die Leistungsangebotsplanung für die verschiedenen Fachrichtungen wird
im WKAP 2013 abgebildet. Die Abbildung erfolgt in PLAN Betten 2020.
1.2. Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
Eine flächendeckende intensivmedizinische Versorgung bzw.
Überwachung soll gewährleistet werden. Patientinnen und Patienten in
längerfristiger Intensivbehandlung (insbesondere solche mit schweren
organischen Dysfunktionen) sollen in Krankenanstalten mit entsprechend
ausgestatteten Intensivbereichen transferiert werden.
Die Intensivbehandlungseinheit (ICU) ist eine Betteneinheit für
Schwerstkranke, deren vitale Funktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört
sind und wiederhergestellt bzw. durch besondere intensivtherapeutische
Maßnahmen aufrecht erhalten werden müssen.
Die Intermediäre Überwachungseinheit (IMCU) ist eine
Organisationseinheit zur Überwachung und Behandlung von Frischoperierten
nach ausgedehnten Eingriffen sowie für prä- und nichtoperative
Schwerkranke, deren Vitalfunktionen gefährdet sind. Der so genannte
„postoperative Aufwachbereich“ wird nicht den Intermediären
Überwachungsstationen zugerechnet, da der postoperative Aufwachbereich kein
eigenständiger bettenführender Bereich ist. Die Intermediäre
Überwachungseinheit ist nicht für die Behandlung schwerer organischer
Dysfunktionen beispielsweise mittels mechanischer Atemhilfe, Hämofiltration
etc. zu strukturieren. In Notfällen sollte dort jedoch die Möglichkeit
bestehen, kurzfristige (auf einige Tage beschränkte) Intensivbehandlungen
(insbesondere künstliche Beatmung) durchzuführen. Patientinnen und
Patienten, die einer längerfristigen Intensivbehandlung bedürfen, sind
an eine Intensivstation zu transferieren. Operative Intermediäre
Überwachungseinheiten sollten unter anästhesiologischer Leitung
stehen, können aber auch im Rahmen allgemeinchirurgischer Abteilungen
geführt werden.
Die Einschränkungen bezüglich künstlicher Beatmung gelten
nicht für Intermediäre Überwachungseinheiten der Fachrichtung
Pulmologie, da die mechanische Atemhilfe ein typisches Leistungsmerkmal für
pulmologische Intermediäre Überwachungsstationen darstellt.
Die Neonatologie als größtes und zum Teil eigenständiges
Teilgebiet der Kinderheilkunde hat neben der Gesamtversorgung mit
präventivmedizinischem Schwerpunkt die Diagnose und Therapie von
Erkrankungen der Neugeborenen zum Inhalt. Als Neugeborene gelten alle Kinder
während der ersten 28 Lebenstage.
Einerseits handelt es sich bei der Neonatologie um die Behandlung von
Frühgeborenen, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden
und meist unter 2 500 Gramm wiegen. Frühgeborene sind meist
gesund, aber unreif und benötigen daher eine Behandlung, in deren
Mittelpunkt die Unterstützung von Atmung und Kreislauf, die Abwehr von
Infektionen und die Ernährung steht. Andererseits werden auch reife
Neugeborene betreut, wenn diese in ihren vitalen Funktionen eingeschränkt
oder bedroht sind.
Im Anhang A Tabelle 1 werden je Krankenanstalt Bettenobergrenzen
für Intensiveinrichtungen differenziert nach ICU und IMCU jeweils für
Erwachsene und Kinder ausgewiesen.
1.3. Dislozierte Tagesklinik
Unter einer dislozierten Tagesklinik (dTK) wird eine bettenführende
Struktur zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit zeitlich eng
beschränktem stationären Versorgungsbedarf (tagsüber) verstanden,
die nur an Standorten ohne Einheiten der betreffenden Fachrichtung und unter
Beschränkung des medizinischen Leistungsspektrums einzurichten ist, sofern
eine geeignete Kooperation mit einer Einheit der betreffenden Fachrichtung
besteht und vertraglich vereinbart ist.
1.4. Tagesklinik
Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen
Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen und/oder
Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des
medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden.
Tagesklinische Betten sind systemisierte Betten und in der Anzahl der
Betten im Normalpflegebereich enthalten. Sie werden in Anhang A (Tabelle 1
Zielplanung 2020) für die jeweilige Krankenanstalt ausgewiesen.
1.5. Dislozierte Wochenklinik
Unter einer dislozierten Wochenklinik (dWK) wird eine bettenführende
Einrichtung verstanden, deren ärztliche Versorgung durch eine Abteilung
derselben Fachrichtung erfolgt, die in einer anderen Krankenanstalt bzw. an
einem anderen Krankenanstaltenstandort eingerichtet ist (Mutterabteilung).
Dislozierte Wochenkliniken dienen zur Durchführung von Behandlungen mit
kurzer Verweildauer, wobei das Leistungsangebot auf Basisversorgungsleistungen
im Sinne der Leistungsmatrix des ÖSG eingeschränkt ist.
Die Einrichtung dislozierter Wochenkliniken ist nur in
Standardkrankenanstalten und in Schwerpunktkrankenanstalten in Ergänzung zu
den vorzuhaltenden Abteilungen der Krankenanstalten sowie in
Standardkrankenanstalten der Basisversorgung als Ersatz einer Abteilung für
Chirurgie sowie in anderen Fachrichtungen ergänzend
zulässig.
1.6. Referenzzentren
Referenzzentren (RFZ) sind spezialisierte Strukturen von regionaler und
überregionaler Bedeutung grundsätzlich innerhalb von Krankenanstalten
auf Ebene der Schwerpunktversorgung bzw. der Zentralversorgung, in denen die
Erbringung komplexer medizinischer Leistungen gebündelt wird. Komplexe
medizinische Leistungen sind aufwendige, kostenintensive Leistungen, die
besondere Ausstattung und Qualifikationen erfordern und auf spezielle
Indikationsbereiche abzielen. Diese Leistungen sind in der Leistungsmatrix des
ÖSG als Referenzzentrumsleistungen ausgewiesen. In den RFZ erfolgt die
spezialisierte Diagnostik und Therapie im jeweiligen medizinischen
Leistungsbereich. Die Basisdiagnostik/-therapie sowie die Weiterführung
einer Behandlung können auch außerhalb von RFZ erfolgen, die
Weiterführung der Behandlung erfolgt jedoch jedenfalls in kontinuierlicher
Abstimmung mit dem jeweiligen RFZ.
Grundsätzlich können nur solche KA-Standorte als RFZ anerkannt
werden, die die jeweils spezifischen Anforderungen zur Infrastruktur und
Personalqualifikation inklusive Ausbildungstätigkeit sowie die
entsprechenden Planungsvorgaben hinsichtlich allfälliger Mindestfallzahlen
und -einzugsbereiche uneingeschränkt erfüllen.
1.7. Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten
Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten (ZAE) sind Einrichtungen
mit uneingeschränkter Betriebszeit, die aus einer Erstversorgungsambulanz
und einem Aufnahmebereich mit bewilligungspflichtigen (systemisierten) Betten
zur stationären Beobachtung von Patientinnen und Patienten für
längstens 24 Stunden bestehen.
Das zulässige Leistungsspektrum umfasst die Durchführung
ambulanter Erstversorgung von Akut- und Notfällen inklusive
Unfallversorgung sowie Erstbegutachtung und erforderlichenfalls Erstbehandlung
sonstiger ungeplanter Zugänge samt Beurteilung des weiteren
Behandlungsbedarfes und Weiterleitung zur Folgebehandlung in die dafür
zuständige Fachstruktur innerhalb oder außerhalb der jeweiligen
erstversorgenden Krankenanstalt im stationären oder ambulanten Bereich, die
kurze stationäre Behandlung oder Beobachtung bis zu 24 Stunden sowie
die organisatorische Übernahme ungeplanter stationärer Aufnahmen
außerhalb der Routine-Betriebszeiten (Nachtaufnahmen) mit Verlegung auf
geeignete Normalpflegebereiche bei Beginn der Routinedienste
(Tagdienst).
Eine dislozierte Führung dieser Einrichtungen ist nur in
begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Abdeckung von
Versorgungslücken in peripheren Regionen oder zur Herstellung einer
regional ausgewogenen Versorgung zulässig.
1.8. Spezielle Leistungsangebotsplanung
In der speziellen Leistungsangebotsplanung werden die Bereiche
Herzchirurgie, Thoraxchirurgie, Gefäßchirurgie,
Transplantationschirurgie, Kardiologie, Kinderkardiologie, Onkologische
Versorgung, Kinder- und Jugendonkologie, Stammzellentransplantation,
Nuklearmedizinische Therapie (-bettenstation), Referenzzentrum für
Nierenkrankheiten, Schwerbrandverletzten-Versorgung und Stroke-Units
dargestellt.
1.9. Großgeräteplanung
Der Großgeräteplan (GGP) als Teil des WKAP 2013 enthält
Standortfestlegungen und die Planung der maximalen Anzahl
medizinisch-technischer Großgeräte in den Wiener
Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von
Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors sowie Empfehlungen zur
Geräteausstattung der Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen
Sektors.
Bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen im Rahmen des GGP wird auf
folgenden allgemeinen Planungsgrundsätzen aufgebaut:
● Medizinisch-technische Großgeräte sollen in jenen
Krankenanstalten eingerichtet werden, die diese zur Bewältigung der sich
aus der jeweiligen Fächerstruktur ergebenden medizinischen Anforderungen
benötigen (Strukturqualitätskriterium).
● Die Versorgung der Bevölkerung soll durch optimale
Standortwahl für Großgeräte regional möglichst
gleichmäßig und bestmöglich erreichbar (Kriterium der
Versorgungsgerechtigkeit), aber auch wirtschaftlich erfolgen
(Wirtschaftlichkeitskriterium).
● Dem Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung tragend, wurden bei der
Erarbeitung der Standortempfehlungen die Versorgungswirksamkeit des extramuralen
Sektors sowie Kooperationspotentiale zwischen dem intra- und dem extramuralen
Bereich miteinbezogen.
● Der Großgeräteplan (GGP) bezieht sich auf
Großgeräte die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2010
(ÖSG 2010) und 2012 (ÖSG 2012) als Großgeräte ausgewiesen
sind.
● Funktionsgeräte, das sind Geräte, die
ausschließlich intraoperativ, für unmittelbar erforderliche
Abklärung im Schockraum oder für Therapieplanung bzw.
-überwachung bei Strahlentherapie verwendet werden, werden gesondert
ausgewiesen.
2. ZIELPLANUNG 2020
Die Planungsergebnisse für Wien gesamt sowie pro Krankenanstalt werden
in Tabellenform dargestellt und finden sich im Anhang A. Der Tabellenaufbau
ist einheitlich gestaltet und beinhaltet folgende Informationen:
2.1. Rubrik „WKAP–Betten im Normalpflege- und Intensivbereich“ – Zielplanung 2020
Standort- und Funktionsplanung nach Krankenanstalten: Tatsächlicher
Bettenstand 2010 gemäß Angaben der Krankenanstaltenträger,
Vorhaltung von Akutbetten nach Krankenanstalten und Fachrichtungen 2020. Dabei
sind die „Planbetten tatsächlich 2020“ die anzustrebende
Zielgröße. Da die Planvorgaben auf Obergrenzen betriebener Betten
abzielen, darf bei Nachweis regelhafter betriebsbedingter Sperren (zB
Sommersperren, Wochenkliniken) im übrigen Zeitraum eine entsprechend
höhere Zahl von Betten betrieben werden. Dadurch soll sich aber die
Gesamtzahl systemisierter Betten eines Standortes um nicht mehr als 5%
erhöhen. Diese stellen die nicht zu überschreitende, behördlich
genehmigte Maximalzahl an Betten dar.
Betten in Nicht-Fondskrankenanstalten werden mit einem auf Grund der zur
Verfügung stehenden Informationen geschätzten, der Akutversorgung
zuzurechnenden Bettenäquivalent berücksichtigt und sind in einer
gesonderten Tabelle ausgewiesen.
2.2. Rubrik „Großgeräteplan“ – Zielplanung 2020
Standortempfehlungen und Planung der Anzahl medizinisch-technischer
Großgeräte in Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der
Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen
Sektors sowie Empfehlungen zur Geräteausstattung der
Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors in Bezug auf die
maximale Anzahl von Kassenverträgen.
2.3. Rubrik „Null-Tages-Anteile“ – Zielplanung 2020
Die tagesklinischen Betten werden nicht in den Tabellen, die die
Kapazitäten der Fondskrankenanstalten abbilden, ausgewiesen. Stattdessen
wird pro Fachrichtung ein Zielkorridor als Prozentsatz an stationären
Null-Tages-Aufenthalten vorgegeben, den die Krankenanstalten bis 2020 erreichen
sollen. Dabei wird auf Null-Tages-Aufenthalte mit relevanten LKF-Punkten
abgestellt, wogegen Null-Tages-Aufenthalte ohne relevante LKF-Punkte mit einem
Maximalanteil von 5% ausgewiesen sind.
3. QUALITÄTSKRITERIEN
Die Vorgaben für die Entwicklung eines gesamtösterreichischen
Qualitätssystems werden im Österreichischen Strukturplan Gesundheit
(ÖSG) festgeschrieben.
Dabei sind verbindliche Strukturqualitätskriterien ein integrierender
Bestandteil der Leistungsangebotsplanung. Ausgehend von einer umfassenden
Darstellung der Zielvorstellungen, Planungsgrundsätze und Methoden in
Differenzierung nach medizinischen Fachbereichen und Sonderfächern, werden
im ÖSG Richtlinien für Qualitätskriterien festgelegt.
Im Interesse einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung werden
für ausgewählte Versorgungsstrukturen Strukturqualitätskriterien
festgelegt. Bezugspunkte sind dabei jeweils:
● Personalausstattung bzw. -qualifikation
● infrastrukturelle Anforderungen
● Leistungsangebote
● sonstige Merkmale
Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der
Fassung vom 23. November 2012 enthaltenen Qualitätskriterien finden
auf Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987) Anwendung.
Anhang A
Zielplanung 2020
● Tabelle 1 Zielplanung 2020: Kapazitätsplanung auf Ebene der
Fondskrankenanstalten und Ist-Abbildung der
Nicht-Fondskrankenanstalten
● Tabelle 2 Zielplanung 2020: Großgeräteplan 2020 im
Rahmen des WKAP 2013
● Tabelle 3 Zielplanung 2020: Null-Tages-Anteile
Anhang B
Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt
Begriffsbestimmungen
● Akutbetten: Betten für anstaltsbedürftige Personen mit
Ausnahme Genesender und chronisch Kranker in Krankenanstalten gemäß
§ 1 Abs. 3 Z 1 und 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987,
soweit diese Betten für Akutpatientinnen und -patienten (deren
durchschnittliche stationäre Behandlungsdauer in der Regel nicht wesentlich
über die durchschnittliche behandlungs- bzw. fachrichtungsspezifische
Belagsdauer hinausgeht) vorgehalten werden.
● Tatsächliche Betten: Betten, die in den Krankenanstalten
gemäß Krankenanstaltenstatistik des Bundesministeriums Gesundheit
tatsächlich zur Verfügung stehen (Jahresdurchschnitt der
Mitternachtsstände der auf den bettenführenden Hauptkostenstellen
aufgestellten Betten).
● Funktionsbetten: Betten in Untersuchungs- und Funktionsräumen
zur kurzzeitigen Nutzung (in der Zahl der systemisierten Betten nicht enthalten,
zB Dialyseplätze, Plätze in postoperativen
Aufwachbereichen).
● Krankenhaushäufigkeit (KHH): Aufnahmen pro 100 000 Einwohner
einer Region (bezogen auf ein Jahr, alters- und
geschlechtsstandardisiert).
● Aufnahmen: Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in einer
Krankenanstalt bzw. bettenführenden Abteilung aufgenommen wurden, wenn
hiedurch eine Inanspruchnahme der tatsächlich aufgestellten Betten
(ausgenommen Funktionsbetten) erfolgte.
● Durchschnittliche Belagsdauer (dBD): Belagstage dividiert durch
Aufnahmen (bezogen auf ein Jahr).
● Belagstage: Summe der Mitternachtsstände der Patientinnen und
Patienten nach bettenführenden Abteilungen und Krankenanstalten.
● PLANBetten: fachrichtungsspezifische Zahl der Akutbetten, die sich
nach Einbeziehung sämtlicher quantifizierbarer Einflussfaktoren auf den
Krankenhausbettenbedarf (insbesondere alters-/geschlechtsspezifische
Morbidität, demographische Entwicklung, Krankenhaushäufigkeit (KHH),
durchschnittliche Belagsdauer (dBD), Entlastungsmöglichkeiten des
stationären Akutbereichs) sowie der von den Krankenanstaltenträgern
bekanntgegebenen Planungsvorhaben als Empfehlung für die Angebotsplanung
(im Sinne von Bettenobergrenzen) ergibt. Dabei sind die „Planbetten
tatsächlich 2020“ die Zielgröße. Da die Planvorgaben auf
Obergrenzen betriebener Betten abzielen, darf bei Nachweis regelhafter
betriebsbedingter Sperren (zB Sommersperren, Wochenkliniken) im übrigen
Zeitraum eine entsprechend höhere Zahl von Betten betrieben werden. Dadurch
soll sich aber die Gesamtzahl systemisierter Betten eines Standortes um nicht
mehr als 5% erhöhen.
● dislozierte Tagesklinik (dTK): dislozierte Tageskliniken sollen nur
im organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden
Abteilungen, Departments oder Fachschwerpunkten der betreffenden Fachrichtung
eingerichtet werden. Damit sollen Rahmenbedingungen für ein abgestuftes
intramurales Versorgungsangebot geschaffen werden, welches die weitere
Verringerung vollstationärer Bettenkapazitäten unterstützt,
Verweildauern und Belagstage senkt sowie Kosteneinsparungseffekte erzielt. Die
Leistungen in Tageskliniken sind nicht additiv, sondern substitutiv zu den
vollstationären Leistungen bzw. Betten zu erbringen.
● dislozierte Wochenklinik (dWK): Unter einer dislozierten
Wochenklinik wird eine bettenführende Einrichtung verstanden, deren
ärztliche Versorgung durch eine Abteilung derselben Fachrichtung erfolgt,
die in einer anderen Krankenanstalt bzw. an einem anderen
Krankenanstaltenstandort eingerichtet ist (Mutterabteilung). Sie dient zur
Durchführung von Behandlungen mit kurzer Verweildauer, wobei das
Leistungsangebot auf Basisversorgungsleistungen im Sinne der Leistungsmatrix des
ÖSG eingeschränkt ist. Die Einrichtung dislozierter Wochenkliniken ist
nur in Standardkrankenanstalten und in Schwerpunktkrankenanstalten in
Ergänzung zu den vorzuhaltenden Abteilungen der Krankenanstalten sowie in
Standardkrankenanstalten der Basisversorgung als Ersatz einer Abteilung für
Chirurgie sowie in anderen Fachrichtungen ergänzend
zulässig.
● Referenzzentren (RFZ): Referenzzentren sind spezialisierte
Strukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung grundsätzlich
innerhalb von Krankenanstalten auf Ebene der Schwerpunktversorgung bzw. der
Zentralversorgung, in denen die Erbringung komplexer medizinischer Leistungen
gebündelt wird. Komplexe medizinische Leistungen sind aufwendige,
kostenintensive Leistungen, die besondere Ausstattung und Qualifikationen
erfordern und auf spezielle Indikationsbereiche abzielen. In den RFZ erfolgt die
spezialisierte Diagnostik und Therapie im jeweiligen medizinischen
Leistungsbereich. Die Basisdiagnostik/-therapie sowie die Weiterführung
einer Behandlung kann auch außerhalb von RFZ erfolgen, die
Weiterführung der Behandlung erfolgt jedoch jedenfalls in kontinuierlicher
Abstimmung mit dem jeweiligen RFZ. Grundsätzlich können nur solche
KA-Standorte als RFZ anerkannt werden, die die jeweils spezifischen
Anforderungen zur Infrastruktur und Personalqualifikation inkl.
Ausbildungstätigkeit sowie die entsprechenden Planungsvorgaben hinsichtlich
allfälliger Mindestfallzahlen und -einzugsbereiche uneingeschränkt
erfüllen.
● Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten (ZAE) sind
Einrichtungen mit uneingeschränkter Betriebszeit, die aus einer
Erstversorgungsambulanz und einem Aufnahmebereich mit bewilligungspflichtigen
(systemisierten) Betten zur stationären Beobachtung von Patientinnen und
Patienten für längstens 24 Stunden bestehen. Das zulässige
Leistungsspektrum umfasst die Durchführung ambulanter Erstversorgung von
Akut- und Notfällen inklusive basaler Unfallversorgung sowie
Erstbegutachtung und erforderlichenfalls Erstbehandlung sonstiger ungeplanter
Zugänge samt Beurteilung des weiteren Behandlungsbedarfes und Weiterleitung
zur Folgebehandlung in die dafür zuständige Fachstruktur innerhalb
oder außerhalb der jeweiligen erstversorgenden Krankenanstalt im
stationären oder ambulanten Bereich, die kurze stationäre Behandlung
oder Beobachtung bis zu 24 Stunden sowie die organisatorische
Übernahme ungeplanter stationärer Aufnahmen außerhalb der
Routine-Betriebszeiten (Nachtaufnahmen) mit Verlegung auf geeignete
Normalpflegebereiche bei Beginn der Routinedienste (Tagdienst). Eine dislozierte
Führung dieser Einrichtungen ist nur in begründeten
Ausnahmefällen, etwa zur Abdeckung von Versorgungslücken in peripheren
Regionen oder zur Herstellung einer regional ausgewogenen Versorgung
zulässig
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abkürzungen der Fachrichtungen, Subdisziplinen, Einrichtungen und
medizinisch-technischen Großgeräte:
ABT
|
Abteilung
|
AG/R
|
Akutgeriatrie/Remobilisation
|
AU
|
Augenheilkunde
|
BRA
|
Schwerbrandverletzten-Versorgung
|
CH
|
Chirurgie
|
COR
|
Herzkatheterarbeitsplätze (Coronarangiographie)
|
CT
|
Computertomographiegerät
|
DER
|
Dermatologie
|
dTK
|
Dislozierte Tagesklinik
|
dWK
|
Dislozierte Wochenklinik
|
ECT
|
Emissions-Computer-Tomographiegeräte
|
FKA
|
Fondskrankenanstalt(en)
|
GCH
|
Gefäßchirurgie
|
GEM
|
Gemischter Belag
|
GGH
|
Gynäkologie und Geburtshilfe
|
HCH
|
Herzchirurgie
|
HD
|
Hauptdiagnose gemäß LKF-Modell
|
HNO
|
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
|
ICU
|
Intensivbehandlungseinheit
|
ICU E
|
Intensivbehandlungseinheit Erwachsene
|
IM
|
Innere Medizin
|
IMC E
|
Intensivüberwachungseinheit Erwachsene
|
IMCU
|
Intensivüberwachungseinheit
|
INT E
|
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für
Erwachsene
|
INT/IS
|
Intensivbereiche
|
INT K
|
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für
Kinder
|
INT/UE
|
Intensivüberwachungsbereiche
|
KAR
|
Interventionelle Kardiologie
|
KCH
|
Kinderchirurgie
|
KI
|
Kinder- und Jugendheilkunde
|
KIONK
|
Kinderonkologie
|
KJP
|
Kinder-Jugendpsychiatrie
|
KKAR
|
Kinderkardiologie
|
LKF
|
Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung
|
LTX
|
Lebertransplantation
|
MBZ
|
Mindestbettenzahl
|
MEL
|
Medizinische Einzelleistung gemäß LKF-Modell
|
MHG
|
MEL- bzw. HD-Gruppe
|
MKG
|
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
|
MR
|
Magnetresonanztomographie
|
NCH
|
Neurochirurgie
|
NEO
|
Neonatologie
|
NEPR
|
Neurologisches Referenzzentrum
|
NEU
|
Neurologie
|
NEU-ANB/B
|
Neurologische Akut-Nachbehandlung/Stufe B
|
NEU-ANB/C
|
Neurologische Akut-Nachbehandlung/Stufe C
|
NICU
|
Intensivbehandlungseinheit für Neugeborene
|
NIMC
|
Intensivüberwachung für Neugeborene
|
NIMCU
|
Intensivüberwachungseinheit für Neugeborene
|
NTX
|
Nierentransplantation
|
NUK
|
Nuklearmedizin
|
NUKT
|
Nuklearmedizinische Therapie
|
ONK
|
Onkologische Versorgung-spezielle Organisationsformen
|
OR
|
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
|
PAL
|
Palliativmedizin
|
PCH
|
Plastische Chirurgie
|
PET
|
Positronen-Emissions-Tomographiegerät
|
PICU
|
Intensivbehandlungseinheit für Kinder
|
PIMCU
|
Intensivüberwachungseinheit für Kinder
|
PSO E
|
Psychosomatik für Erwachsene
|
PSO K
|
Psychosomatik für Kinder und Jugendliche
|
PSY
|
Psychiatrie
|
PUL
|
Pulmologie
|
RCU
|
Respiratory Care Unit
|
REHA B
|
Rehabilitation Phase B
|
RFZ
|
Referenzzentrum
|
ROF
|
Reduzierte Organisationsform
|
RNS
|
Remobilisation/Nachsorge
|
SAN
|
Sanatorium
|
SRN
|
Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin
|
STR
|
Strahlentherapie-Radioonkologie/Hochvolttherapie; STR-Geräte
|
SU
|
Stroke Unit
|
SZT
|
Stammzellentransplantation
|
TCH
|
Thoraxchirugie
|
TXC
|
Transplantationschirurgie
|
UC
|
Unfallchirurgie
|
UKH
|
Unfallkrankenhaus
|
URO
|
Urologie
|
VR 91, 92, 93
|
Versorgungsregion 91, 92, 93
|
ZAE
|
Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit
|
Abkürzungen der Bezeichnung der verschiedenen
Krankenanstalten:
901
|
AKH
|
Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
|
903
|
BBR
|
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
|
904
|
BHS
|
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von
Paul
|
906
|
KES
|
Kaiserin Elisabeth Spital der Stadt Wien
|
908
|
EKH
|
Evangelisches Krankenhaus
|
909
|
FLO
|
Sozialmedizinisches Zentrum Floridsdorf
|
910
|
KFJ
|
Sozialmedizinisches Zentrum Süd – Kaiser-Franz-Josef-Spital mit
Gottfried von Preyer'schem Kinderspital
|
912
|
HKH
|
Hanusch-Krankenhaus
|
914
|
Herz-Jesu-KH
|
Herz Jesu-Krankenhaus
|
915
|
Hartmannspital
|
Hartmannspital
|
916
|
KHR
|
Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel
|
917
|
KAR
|
Krankenanstalt Rudolfstiftung inkl. Standort Semmelweis
Frauenklinik
|
918
|
St. Elisabeth
|
Krankenhaus St. Elisabeth
|
919
|
St. Josef
|
St. Josef Krankenhaus
|
921
|
WSP
|
Wilhelminenspital der Stadt Wien
|
923
|
SOP
|
Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital
|
928
|
GER
|
Orthopädisches Krankenhaus der Stadt Wien – Gersthof
|
943
|
OSP Speising
|
Orthopädisches Spital Speising
|
952
|
St. Anna
|
St. Anna Kinderspital
|
955
|
Göttl. Heiland
|
Krankenhaus Göttlicher Heiland
|
956
|
DSP
|
Sozialmedizinisches Zentrum Ost der Stadt Wien –
Donauspital
|
971
|
OWS
|
Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner Höhe
Otto-Wagner-Spital
|
976
|
KHN
|
Krankenhaus Nord
|
902
|
Anton Proksch Institut
|
Anton-Proksch-Institut
|
905
|
Josefstadt PKL
|
Confraternität – Privatklinik Josefstadt
|
911
|
Goldenes Kreuz KH
|
Goldenes Kreuz Privatspital
|
913
|
Sanatorium Hera
|
Sanatorium Hera
|
920
|
UKH Meidling
|
Unfallkrankenhaus Wien Meidling der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt
|
940
|
UKH Lorenz Böhler
|
Unfallkrankenhaus Wien Lorenz Böhler der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt
|
949
|
Rudolfinerhaus
|
Rudolfinerhaus
|
954
|
Wiener Privatklinik
|
Wiener Privatklinik
|
963
|
Döbling PK
|
Privatklinik Döbling
|
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