Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2013 | Ausgegeben am 28. Februar 2013 | 10. Stück |
10. Gesetz: |
Übertragung von Aufgaben der
Straßenpolizei auf die Bundespolizeidirektion Wien, Übertragung der
Mitwirkung an der Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen an die
Bundespolizeidirektion Wien, Parkometergesetz 2006, Wiener Fiaker- und
Pferdemietwagengesetz, Wiener Fischereigesetz, Wiener Jugendschutzgesetz 2002,
Wiener Kinogesetz 1955, Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, Wiener
Prostitutionsgesetz 2011, Wiener Tierhaltegesetz, Wiener Veranstaltungsgesetz
und Wiener Veranstaltungsstättengesetz; Änderungen
(Landes-Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz –
LSNG) |
10.
Gesetz, mit dem das Gesetz, womit der
Bundespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei
Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, das Gesetz, mit
dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der Vollziehung
bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird, das
Parkometergesetz 2006, das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz,
das Wiener Fischereigesetz, das Wiener Jugendschutzgesetz 2002, das
Wiener Kinogesetz 1955, das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, das Wiener
Prostitutionsgesetz 2011, das Wiener Tierhaltegesetz, das
Wiener Veranstaltungsgesetz und das Wiener
Veranstaltungsstättengesetz geändert
werden (Landes-Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz
– LSNG)
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Änderung des Gesetzes, womit der Bundespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden
Änderung des Gesetzes, womit der Bundespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden
Das Gesetz, womit der Bundespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der
Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden, LGBl.
für Wien Nr. 30/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 30/2000, wird wie folgt geändert:
Im Titel und in § 1 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Im Titel und in § 1 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel II
Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der
Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird
Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der
Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird
Das Gesetz, mit dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der
Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird,
LGBl. für Wien Nr. 18/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBl. für Wien Nr. 51/1993, wird wie folgt geändert:
Im Titel und in § 1 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Im Titel und in § 1 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel III
Änderung des Parkometergesetzes 2006
Änderung des Parkometergesetzes 2006
Das Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 45/2012, wird wie
folgt geändert:
In § 5 wird das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In § 5 wird das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel IV
Änderung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes
Änderung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes
Das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz, LGBl. für Wien
Nr. 57/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 65/2012, wird wie folgt geändert:
In den §§ 7 Abs. 2 Z 2 und 15 Abs. 3 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel V
Änderung des Wiener Fischereigesetzes
Änderung des Wiener Fischereigesetzes
Das Wiener Fischereigesetz, LGBl. für Wien Nr. 1/1948, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 56/2010, wird wie
folgt geändert:
In § 62 Abs. 3 wird das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In § 62 Abs. 3 wird das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel VI
Änderung des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002
Änderung des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002
Das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 – WrJSchG 2002, LGBl. für
Wien Nr. 17, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 27/2010, wird wie folgt geändert:
In § 13 Abs. 1 wird das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In § 13 Abs. 1 wird das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel VII
Änderung des Wiener Kinogesetzes 1955
Änderung des Wiener Kinogesetzes 1955
Das Wiener Kinogesetz 1955, LGBl. für Wien Nr. 18, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 56/2010, wird wie
folgt geändert:
1. In den §§ 2a Abs. 5, 3 Abs. 5, 5 Abs. 9 und 18 Abs. 1 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
2. In den §§ 5 Abs. 6, 11 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 4 sowie 15 Abs. 2 wird jeweils das Wort „Bundes-Polizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
1. In den §§ 2a Abs. 5, 3 Abs. 5, 5 Abs. 9 und 18 Abs. 1 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
2. In den §§ 5 Abs. 6, 11 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 4 sowie 15 Abs. 2 wird jeweils das Wort „Bundes-Polizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel VIII
Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes
Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes
Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz – WLSG, LGBl. für Wien
Nr. 51/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 25/2010, wird wie folgt geändert:
Im Titel, in Art. I § 5 Abs. 2 und 3 sowie in Art. II wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Im Titel, in Art. I § 5 Abs. 2 und 3 sowie in Art. II wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel IX
Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011
Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011
Das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 – WPG 2011, LGBl. für Wien
Nr. 24, wird wie folgt geändert:
In den §§ 3 Abs. 3 und 4, 5 Abs. 5, 17 Abs. 8 sowie 20 Abs. 4 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In den §§ 3 Abs. 3 und 4, 5 Abs. 5, 17 Abs. 8 sowie 20 Abs. 4 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel X
Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes
Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes
Das Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 17/2012, wird wie
folgt geändert:
In den §§ 5a Abs. 8, 6 Abs. 1, 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 und 11 Abs. 1 sowie in der Überschrift zu § 11 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In den §§ 5a Abs. 8, 6 Abs. 1, 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 und 11 Abs. 1 sowie in der Überschrift zu § 11 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel XI
Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes
Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes
Das Wiener Veranstaltungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 12/1971,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 80/2012,
wird wie folgt geändert:
In den §§ 5 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 5 und 6, 8 Abs. 4, 15 Abs. 7, 18 Abs. 5, 19 Abs. 4, 20 Abs. 4, 21 Abs. 5, 22 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 4, 5 und 7, 25 Abs. 1, 2, 4, 5 und 6, 26 Abs. 4, 28 Abs. 2 sowie 35 Abs. 1, 3 und 4 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In den §§ 5 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 5 und 6, 8 Abs. 4, 15 Abs. 7, 18 Abs. 5, 19 Abs. 4, 20 Abs. 4, 21 Abs. 5, 22 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 4, 5 und 7, 25 Abs. 1, 2, 4, 5 und 6, 26 Abs. 4, 28 Abs. 2 sowie 35 Abs. 1, 3 und 4 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel XII
Änderung des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes
Änderung des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes
Das Wiener Veranstaltungsstättengesetz, LGBl. für Wien
Nr. 4/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 19/1999, wird wie folgt geändert:
In den §§ 13 Abs. 8 sowie 20 Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
In den §§ 13 Abs. 8 sowie 20 Abs. 2 und 3 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.
Artikel XIII
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Hechtner |
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
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