Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2013 | Ausgegeben am 6. Februar 2013 | 6. Stück |
6. Verordnung: |
Festsetzung der von ausländischen
Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und
Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit
im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien |
6.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die
Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen zu
entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten
für die radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit
im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien
Auf Grund des § 51 Abs. 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, LGBl. für Wien Nr. 23/1987, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 47/2012, wird verordnet:
§ 1
Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten
für ausländische Staatsangehörige für radiochirurgische
Behandlungen mit der „Gamma-Unit“ im Allgemeinen Krankenhaus der
Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit
8 318,45 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient)
festgesetzt.
§ 2
§ 3 Abs. 1 Z 1 der Verordnung der Wiener
Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der
allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im
Jahr 2013, LGBl. für Wien Nr. 5/2013, ist auf Behandlungsfälle
gemäß § 1 nicht anzuwenden.
§ 3
In-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Wiener
Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen
Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und
Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit
im Wiener Allgemeinen Krankenhaus, LGBl. für Wien Nr. 38/1993, zuletzt
geändert durch die Verordnung, LGBl. für Wien Nr. 128/2001,
außer Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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