Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2012 | Ausgegeben am 24. August 2012 | 51. Stück |
51. Gesetz: | Integrierte Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung; Änderung |
51.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die integrierte
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung geändert
wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG), LGBl. für Wien Nr. 31/2003 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 17/2009, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 lautet lit. f:
„f) alle sonstigen Anlagen, die im Anhang I der IPPC-Richtlinie
(§ 2 Z 1) angeführt sind.“
2. In § 2 Z 1 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und danach folgende Wortfolge eingefügt: „in der Fassung der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl. Nr. L 140 vom 5. Juni 2009, S. 114;“
3. In § 16 lautet der erste Satz:
„Durch dieses Landesgesetz wird die Richtlinie 2008/1/EG über
die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl.
Nr. L 24 vom 29. Jänner 2008, S. 8, in der Fassung der
Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der
Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG,
2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl. Nr. L 140 vom
5. Juni 2009, S. 114, umgesetzt.“
4. Im Anhang lautet Z 11:
„11. die von der Kommission gemäß Artikel 17
Absatz 2 der IPPC-Richtlinie oder von internationalen Organisationen
veröffentlichten Informationen.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
i. V. Brauner | i. V. Müller |
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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