Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2012Ausgegeben am 5. April 201225. Stück
25. Gesetz:Einhebung einer Dienstgeberabgabe; Änderung

25.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe geändert wird

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe, LGBl. für Wien Nr. 17/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 56/2010, wird wie folgt geändert:

§ 5 lautet:
§ 5
Die Abgabe beträgt für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche eines bestehenden Dienstverhältnisses 2 Euro.“

Artikel II

Artikel I tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplHechtner

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