Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2012 | Ausgegeben am 30. März 2012 | 24. Stück |
24. Gesetz: | Regelung der Benützung von
Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz
2006); Änderung |
24.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung der
Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige
Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Änderung des Parkometergesetzes 2006
Änderung des Parkometergesetzes 2006
Das Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen
durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006), LGBl.
Nr. 9/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2009
wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 wird der Betrag „210“ jeweils durch den Betrag „365“ ersetzt. In § 4 Abs. 3 tritt an die Stelle des Betrages „70“ der Betrag „120“ und in § 4 Abs. 4 tritt an die Stelle des Betrages „21“ der Betrag „36“.
In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 wird der Betrag „210“ jeweils durch den Betrag „365“ ersetzt. In § 4 Abs. 3 tritt an die Stelle des Betrages „70“ der Betrag „120“ und in § 4 Abs. 4 tritt an die Stelle des Betrages „21“ der Betrag „36“.
Artikel II
Artikel I tritt mit dem der Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Hechtner |
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
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Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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