Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2011 | Ausgegeben am 3. November 2011 | 29. Stück |
29. Verordnung: | Einzuhebende
Beiträge bei Erteilung von Konformitätszertifikaten und
Übereinstimmungszeugnissen; Änderung |
29.
Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener
Landesregierung über die bei der
Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge geändert wird
Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge geändert wird
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Gemäß §§ 16 Abs. 3 und 19d Abs. 2 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr. 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 24/2008, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die bei der Erteilung
von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen
einzuhebenden Beiträge, LGBl. für Wien Nr. 40/2007, wird wie
folgt geändert:
1. In § 1 Z 1 wird der Betrag „445,50“ durch den Betrag „486,—“ ersetzt.
2. In § 1 Z 2 wird der Betrag „49,50“ durch den Betrag „54,—“ ersetzt.
1. In § 1 Z 1 wird der Betrag „445,50“ durch den Betrag „486,—“ ersetzt.
2. In § 1 Z 2 wird der Betrag „49,50“ durch den Betrag „54,—“ ersetzt.
Artikel II
In-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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