Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2011Ausgegeben am 3. Oktober 201128. Stück
28. Kundmachung:Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 Abs. 6 WVRG 2007

28.
Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates
gemäß § 18 Abs. 6 WVRG 2007


Gemäß § 18 Abs. 6 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), LGBl. für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 18/2010, werden folgende Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 kundgemacht:

Direktvergaben
219 €
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
437 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
328 €
Geistige Dienstleistungen
382 €
Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
656 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
382 €
Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich (unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2)

Bauaufträge
2 731 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
874 €
Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge
5 463 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
1 748 €

Der Landeshauptmann:
Häupl


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