Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2010Ausgegeben am 24. September 201053. Stück
53. Kundmachung:Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates

53.
Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die
Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 Abs. 6 WVRG 2007


Gemäß § 18 Abs. 6 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 65/2006 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt für Wien Nr. 18/2010, werden folgende Gebühren für die Inanspruchnahme des Vergabekontrollsenates gemäß § 18 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 kundgemacht:

Direktvergaben
212 €
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
423 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
317 €
Geistige Dienstleistungen
370 €
Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Bauaufträge
635 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
370 €
Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich (unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2)

Bauaufträge
2 645 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
846 €
Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge
5 289 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
1 693 €


Der Landeshauptmann:
Häupl

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