Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2010 | Ausgegeben am 13. August 2010 | 35. Stück |
35. Verordnung: | Wiener
Krankenanstaltenplan |
35.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener
Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) erlassen wird
Gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz
1987, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBl. für Wien Nr. 56/2009, wird verordnet:
Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP
2010)
§ 1
Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
(1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Wiener
Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) gilt für Fondskrankenanstalten
(§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987).
(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2010 eine
Empfehlung dar.
(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2008 in
der Fassung vom 6. März 2009 vorgesehenen Qualitätskriterien sind
für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987) verbindlich.
§ 2
Planungsgebiet
Planungsgebiet
Das Planungsgebiet des WKAP 2010 umfasst die Katasterfläche von Wien,
wobei bestehende Wechselbeziehungen mit dem Umland von Wien in der Planung
berücksichtigt sind.
§ 3
In-Kraft-Treten
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
§ 4
Außer-Kraft-Treten
Außer-Kraft-Treten
Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener
Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2006 (WKAP 2006)
erlassen wird, LGBl. für Wien Nr. 30/2006, außer
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
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Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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Anlage
zur Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der
Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010)
erlassen wird
Inhaltsübersicht
erlassen wird
Inhaltsübersicht
Abschnitt I: Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
1. Zielvorstellungen und Grundsätze
2. von der Planung umfasste Krankenanstalten
3. Planungsgebiet und regionale Versorgungswirkung
4. Inhalt der Planung
Abschnitt II: Leistungsangebotsplanung
4. Inhalt der Planung
Abschnitt II: Leistungsangebotsplanung
1. Umfang der Leistungsangebotsplanung
2. Zielplanung 2015
3. Qualitätskriterien
ANHÄNGE
ANHÄNGE
Anhang A: Tabellen Zielplanung 2015
Anhang B: Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abschnitt I
Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
Zielvorstellungen und Gegenstand der Planung
1. ZIELVORSTELLUNGEN UND GRUNDSÄTZE
Der Wiener Krankenanstaltenplan 2010 (WKAP 2010) baut auf folgenden
Zielvorstellungen und Grundsätzen auf:
a) Die stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige,
bedarfsgerechte und in ihrem Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte
Krankenanstalten sichergestellt werden.
b) Die Akutkrankenanstalten sollen eine möglichst
gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, aber auch
wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle Versorgung der Bevölkerung
gewährleisten.
c) Die von der Planung umfassten Krankenanstalten sollen durch Verlagerung
von Leistungen in den ambulanten (spitalsambulanter und niedergelassener Bereich
sowie selbstständige Ambulatorien) und rehabilitativen Bereich nachhaltig
entlastet, die Krankenhaushäufigkeit und Belagsdauer auf das medizinisch
notwendige Maß minimiert werden. Eine Verlagerung von Leistungen zwischen
den oben genannten Teilbereichen ist dann anzustreben, wenn diese Leistungen bei
zumindest gleicher Qualität in einem anderen Bereich volkswirtschaftlich
günstiger erbracht werden können. Allfällige
Leistungsverschiebungen in den ambulanten Bereich sind mit den
Sozialversicherungsträgern abzustimmen.
d) Bei der Errichtung und Vorhaltung von Fachabteilungen und Departments
sind die definierten Mindestbettenzahlen zu berücksichtigen; von diesen
kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgegangen werden; die
abgestufte Versorgung durch Akutkrankenanstalten soll nicht durch die Ausweitung
der Konsiliararzttätigkeit unterlaufen werden.
e) Im Interesse der medizinischen Qualitätssicherung und der
wirtschaftlichen Führung der Krankenanstalten soll daher eine
Beschränkung der Konsiliararzttätigkeit auf die Intentionen des §
3 Wr. KAG (Ergänzungs- und Hilfsfunktionen bei zusätzlicher Diagnose
und Therapie bereits stationär versorgter Patientinnen und Patienten)
erfolgen, soweit dies unter Schonung wohlerworbener Rechte möglich ist.
f) Einrichtungen für Psychiatrie (PSY), Akutgeriatrie/Remobilisation
(AG/R), Palliativmedizin (PAL) und für Psychosomatik (PSO) sollen dezentral
in Krankenanstalten auf- bzw. ausgebaut werden; bei der Einrichtung dieser
Strukturen sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien einzuhalten.
g) Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen
Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen und/oder
Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des
medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden. Bei der Einrichtung von
Tageskliniken sind die vorgesehenen Strukturqualitätskriterien einzuhalten.
h) Die Kooperation von Krankenanstalten zur Verbesserung des
Leistungsangebotes und der Auslastung sowie zur Realisierung medizinischer und
ökonomischer Synergieeffekte soll gefördert werden. Kooperationen
umfassen unter anderem Zusammenschlüsse von einzelnen Abteilungen oder
ganzen Krankenanstalten.
i) Die Kooperation zwischen dem intra- und dem extramuralen Sektor soll
zur besseren gemeinsamen Ressourcennutzung bei gleichzeitiger Vermeidung
additiver, regional paralleler Leistungsangebote gefördert werden.
Entsprechende Konzepte sind im Rahmen von Pilotprojekten zu erproben bzw. zu
evaluieren.
j) Für unwirtschaftliche Krankenanstalten, insbesondere mit im
Verhältnis zur Betriebsgröße geringen Fallzahlen und
unzureichender Versorgungswirksamkeit sind in der Planung Konzepte zur Umwidmung
in alternative Versorgungsformen zu entwickeln; dabei sollen auch neue Modelle
(z.B. dislozierte Tageskliniken und Ambulanzen, Kurzzeitpflegestationen,
Gesundheitszentren mit Informations-, Koordinations- und Schnittstellenfunktion)
in die Überlegungen einbezogen werden.
Bei der Weiterentwicklung der Akutkrankenanstalten gelten die nachstehend
angeführten Planungsrichtwerte als Orientierungsgrößen. Die
fachrichtungsspezifisch festgelegten Erreichbarkeitswerte,
Mindestabteilungsgrößen und Richtintervalle zu den Bettenmessziffern
(BMZ) dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen über- bzw.
unterschritten werden. Die Bettenmessziffern und die Mindestbettenanzahl
für Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin und Psychosomatik
stellen Orientierungswerte dar.
Planungsrichtwerte – Normalpflege- und
Intensivbereiche (Planungshorizont 2010)
Fachrichtung/Fachbereich
|
Err. (Min.)
|
BMZmin
|
BMZmax
|
BMZ2004
|
MBZ
|
---|---|---|---|---|---|
Intensivbereiche (INT)
|
30
|
0,15
|
0,25
|
0,26
|
6
|
Kinder- und Jugendheilkunde (KI)
|
45
|
0,17
|
0,28
|
0,27
|
20
|
Kinder- und Jugendchirurgie (KCH)
|
*)
|
0,04
|
0,06
|
0,05
|
25
|
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)
|
60
|
0,06
|
0,10
|
0,02
|
30
|
Chirurgie (CH)
|
30
|
0,53
|
0,88
|
0,98
|
30
|
Neurochirurgie (NC)
|
60
|
0,06
|
0,09
|
0,06
|
30
|
Innere Medizin (IM)
|
30
|
1,21
|
2,01
|
1,70
|
30
|
Gynäkologie und Geburtshilfe (GGH)
|
30
|
0,25
|
0,41
|
0,52
|
25
|
Neurologie (NEU)
|
45
|
0,20
|
0,33
|
0,29
|
30
|
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe B (NEU-ANB/B) |
90
|
0,03
|
0,05
|
*)
|
3
|
Neurologische Akut-Nachbehandlung/
Stufe C (NEU-ANB/C) |
90
|
0,09
|
0,15
|
*)
|
8
|
Psychiatrie (PSY)
|
60
|
0,30
|
0,50
|
0,56
|
30
|
Dermatologie (DER)
|
90
|
0,06
|
0,10
|
0,11
|
30
|
Augenheilkunde (AU)
|
45
|
0,07
|
0,12
|
0,14
|
25
|
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO)
|
45
|
0,09
|
0,15
|
0,17
|
25
|
Urologie (URO)
|
45
|
0,11
|
0,18
|
0,18
|
25
|
Plastische Chirurgie (PCH)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,03
|
15
|
Pulmologie (PUL)
|
*)
|
0,11
|
0,17
|
0,15
|
30
|
Orthopädie und orthopädische
Chirurgie (OR) |
45
|
0,27
|
0,45
|
0,28
|
30
|
Unfallchirurgie (UC)
|
30
|
0,30
|
0,50
|
0,50
|
20
|
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,03
|
15
|
Strahlentherapie-Radioonkologie (STR)
|
90
|
*)
|
*)
|
0,03
|
*)
|
Nuklearmedizinische Therapie (NUKT)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,01
|
*)
|
Psychosomatik/Erwachsene (PSOE)
|
90
|
0,05
|
0,08
|
*)
|
12
|
Psychosomatik/Säuglinge, Kinder und Jugendliche (PSOK)
|
90
|
0,02
|
0,03
|
*)
|
6
|
Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R)
|
45
|
0,34
|
0,56
|
0,10
|
24
|
Remobilisation/Nachsorge (RNS)
|
*)
|
*)
|
*)
|
*)
|
*)
|
Palliativmedizin (PAL)
|
60
|
0,05
|
0,06
|
0,02
|
8
|
Gemischter Belag (GEM)
|
*)
|
*)
|
*)
|
0,30
|
*)
|
Summe
|
*)
|
4,57
|
7,62
|
6,76
|
*)
|
Legende:
Err. (Min.) = Erreichbarkeitsfrist in Minuten (zu erfüllen für 90 % der Wohnbevölkerung)
BMZ = Bettenmessziffer (systemisierte Akutbetten in FKA, UKH und SAN pro 1.000 Einwohner)
BMZmin = untere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZmax = obere Grenze des BMZ-Soll-Intervalls, das von BMZmin und BMZmax begrenzt wird
BMZ2004 = BMZ in Akut-KA im Jahr 2004 gemäß Bettenbericht des BMGF
MBZ = Mindestbettenanzahl (ausgenommen Sonderregelungen für reduzierte Organisationsformen)
* = Angaben nicht sinnvoll bzw. nicht verfügbar
Anm.: BMZmin wurde unter Annahme bereits realisierter ambulanter Auslagerungspotenziale bzw. in Anlehnung an internationale Vergleiche festgelegt.
Anmerkungen zu den Fachrichtungen/Fachbereichen:
– INT: Intensivbereiche aller Fachrichtungen
zusammengefasst; Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren, Anzahl an
INT-Betten in Abhängigkeit von der Fächerstruktur der betreffenden KA
individuell festzulegen.
MBZ für Überwachungsbereiche: 4.
MBZ für Überwachungsbereiche: 4.
– KJP: Künftighin in eigenständigem
Sonderfach organisiert; BMZ inkl. kinderneurologische Versorgung; Richtwerte als
Orientierungswerte zu interpretieren und in Verbindung mit der Erarbeitung von
Kapitel 3.3.3 zu evaluieren.
– IM bzw. AG/R / RNS: Der überwiegende Teil
der Betten für AG/R bzw. RNS ist durch Umwidmung von IM-Akutbetten zu
realisieren.
– NEU: Bettenaufbau für NEU-ANB zumindest
zum Teil durch Umwidmung von NEU-Betten zu realisieren.
– PSY: BMZ nur nach vollständigem Ausbau
ambulanter und komplementärer Einrichtungen vertretbar; BMZmin und BMZmax
inkl. akuter Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (akuter Entzug),
jedoch exkl. langfristiger Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen
(Planungsrichtwert für diesen Bereich: 0,16 Behandlungsplätze pro
1.000 Einw., davon 0,04/1.000 für Abhängigkeit von illegalen Drogen
und 0,12/1.000 für alkohol-, medikamenten- und substanzungebundene
Abhängigkeitserkrankungen; Anwendung dieses Planungsrichtwerts unter
Berücksichtigung einer interdisziplinären Sichtweise und regionaler
Gegebenheiten unter Einbeziehung der Bereiche Krankenanstalten, extramurale
Versorgung und Sozialbereich.
– UC, PCH, MKG, PUL: Evtl. als Department zu
führen.
– OR/UC: Künftig gemeinsame Analyse/Planung
UC/OR anzustreben.
– MKG: MKG und Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(ZMK) entsprechend Bettenbericht des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) unter MKG zusammengefasst.
– AG/R: Evtl. als Department zu führen (MBZ
20); Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PAL: Richtwerte als Orientierungswerte zu
interpretieren.
– PSOE: Als Department zu führen;
Richtwerte als Orientierungswerte zu interpretieren.
– PSOK: Als Department oder als
Psychosomatikschwerpunkt zu führen; Richtwerte sind Orientierungswerte.
– GEM: Akutbetten in GEM sind – auch im
Falle interdisziplinärer Organisation des Normalpflegebereichs –
entsprechend den dort abgedeckten Medizinischen Einzelleistungsgruppen (MEL)
bzw. Hauptdiagnosegruppen (HD) gemäß Modell der Leistungsorientierten
Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) auf Fachrichtungen/Fachbereiche zuzuordnen.
Quellen: BMG – Bettenbericht 2004; Gesundheit
Österreich GmbH (GÖG)/Österreichisches Bundesinstitut für
Gesundheitswesen (ÖBIG)-eigener Entwurf
2. VON DER PLANUNG UMFASSTE KRANKENANSTALTEN
Zur Sicherung der öffentlichen Akutversorgung dienen in erster Linie
die Fondskrankenanstalten im Sinne des § 64a Abs. 1 Wr. KAG – das
sind Krankenanstalten, die auf Grundlage der Vereinbarung gemäß
Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des
Gesundheitswesens über den Wiener Gesundheitsfonds finanziert werden. Der
Wiener Krankenanstaltenplan bezieht sich auf diese Fondskrankenanstalten, wobei
aber auch die beiden Unfallkrankenhäuser mit ihren
Akutversorgungsaufträgen berücksichtigt werden. Private, nicht
gemeinnützige Krankenanstalten, werden, soweit dies zweckmäßig
ist, ebenfalls in ihrer Versorgungswirksamkeit berücksichtigt. Die
Nicht-Fondskrankenanstalten werden lediglich mit dem Ist-Stand 2008 abgebildet.
3. PLANUNGSGEBIET UND REGIONALE VERSORGUNGSWIRKUNG
Das Planungsgebiet umfasst die Katasterfläche von Wien.
Die Versorgungswirkung der Wiener Fondskrankenanstalten und
Unfallkrankenhäuser reicht weit über die Wiener Stadtgrenze hinaus.
Besonders intensiv ist diese überregionale Versorgungswirkung in Bezug auf
jene Patientinnen und Patientengruppen, die einer hochspezialisierten Versorgung
bedürfen (Krebspatientinnen und -patienten, Patientinnen und Patienten mit
neurochirurgischen Indikationen bzw. orthopädischen Erkrankungsbildern
sowie Patientinnen und Patienten mit angeborenen Fehlbildungen).
4. INHALT DER PLANUNG
Der WKAP 2010 legt unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Vorgaben und auf
die bestehenden Strukturen ein abgestuftes und bedarfsgerechtes
Krankenhausversorgungssystem fest.
Im WKAP 2010 werden festgelegt:
● die Standortstrukturen und die maximalen Bettenzahlen (für
Normalpflege- und Intensivbereich) je Fachrichtung für das gesamte
Bundesland;
● die Fächerstrukturen (differenziert nach der abgestuften
Leistungserbringung) und die maximalen Gesamtbettenzahlen (für
Normalpflege- und Intensivbereich) für jede von der Planung umfasste
Krankenanstalt;
● Standorte und Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte
(GGP);
● Strukturqualitätskriterien.
Die Standort- und Fächerstrukturen sowie die PLAN Betten systemisiert
2015 je Fachrichtung stellen für das Bundesland Wien nicht zu
überschreitende Obergrenzen dar.
Abschnitt
II
Leistungsangebotsplanung
Leistungsangebotsplanung
1. UMFANG DER LEISTUNGSANGEBOTSPLANUNG
Die Leistungsangebotsplanung umfasst:
● Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
● Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
● Dislozierte Tagesklinik
● Spezielle Leistungsangebotsplanung
● Großgeräteplanung
1.1. Leistungsangebotsplanung für verschiedene Fachrichtungen
Die Leistungsangebotsplanung für die verschiedenen Fachrichtungen wird
im WKAP 2010 abgebildet. Die Abbildung erfolgt in PLAN Betten systemisiert 2015
und PLAN Betten tatsächlich 2015.
1.2. Intensivbereiche (unter Einschluss der Neonatologie)
Eine flächendeckende intensivmedizinische Versorgung bzw.
Überwachung soll gewährleistet werden. Patientinnen und Patienten in
längerfristiger Intensivbehandlung (insbesondere solche mit schweren
organischen Dysfunktionen) sollen in Krankenanstalten mit entsprechend
ausgestatteten Intensivbereichen transferiert werden.
Die Intensivbehandlungseinheit (ICU) ist eine Betteneinheit für
Schwerstkranke, deren vitale Funktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört
sind und wiederhergestellt bzw. durch besondere intensivtherapeutische
Maßnahmen aufrecht erhalten werden müssen.
Die Intermediäre Überwachungseinheit (IMCU) ist eine
Organisationseinheit zur Überwachung und Behandlung von Frischoperierten
nach ausgedehnten Eingriffen sowie für prä- und nichtoperative
Schwerkranke, deren Vitalfunktionen gefährdet sind. Der so genannte
„postoperative Aufwachbereich“ wird nicht den Intermediären
Überwachungsstationen zugerechnet, da der postoperative Aufwachbereich kein
eigenständiger bettenführender Bereich ist. Die Intermediäre
Überwachungseinheit ist nicht für die Behandlung schwerer organischer
Dysfunktionen beispielsweise mittels mechanischer Atemhilfe, Hämofiltration
etc. zu strukturieren. In Notfällen sollte dort jedoch die Möglichkeit
bestehen, kurzfristige (auf einige Tage beschränkte) Intensivbehandlungen
(insbesondere künstliche Beatmung) durchzuführen. Patientinnen und
Patienten, die einer längerfristigen Intensivbehandlung bedürfen, sind
an eine Intensivstation zu transferieren. Operative IMCUs sollten unter
anästhesiologischer Leitung stehen, können aber auch im Rahmen
allgemeinchirurgischer Abteilungen geführt werden.
Die Einschränkungen bezüglich künstlicher Beatmung gelten
nicht für Intermediäre Überwachungseinheiten der Fachrichtung
Pulmologie, da die mechanische Atemhilfe ein typisches Leistungsmerkmal für
pulmologische Intermediäre Überwachungsstationen darstellt.
Die Neonatologie als größtes und zum Teil eigenständiges
Teilgebiet der Kinderheilkunde hat neben der Gesamtversorgung mit
präventivmedizinischem Schwerpunkt die Diagnose und Therapie von
Erkrankungen der Neugeborenen zum Inhalt. Als Neugeborene gelten alle Kinder
während der ersten 28 Lebenstage.
Einerseits handelt es sich bei der Neonatologie um die Behandlung von
Frühgeborenen, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden und
meist unter 2 500 Gramm wiegen. Frühgeborene sind meist gesund, aber unreif
und benötigen daher eine Behandlung, in deren Mittelpunkt die
Unterstützung von Atmung und Kreislauf, die Abwehr von Infektionen und die
Ernährung steht. Andererseits werden auch reife Neugeborene betreut, wenn
diese in ihren vitalen Funktionen eingeschränkt oder bedroht sind.
Im Anhang A werden je Krankenanstalt Bettenobergrenzen für
Intensiveinrichtungen gesammelt unter dem Begriff „Betten
Intensivpflege“ ausgewiesen.
Pro Krankenanstalt wird weiters unter der Kopfzeile „Spezielle
Leistungsbereiche“ in der Zeile „Leistungserbringung 2008 IST sowie
2015 SOLL in der Rubrik „NEO“ (Neonatologie) die Anzahl der für
den neonatologischen Intensivbereich geplanten Betten ausgewiesen. In dieser
Bettensumme sind sowohl die Betten für die Intensivbehandlung (NICU) als
auch die Beobachtungsbetten (NIMCU) enthalten.
1.3. Dislozierte Tagesklinik
Unter einer dislozierten Tagesklinik (dTK) wird eine bettenführende
Struktur zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit zeitlich eng
beschränktem stationären Versorgungsbedarf (tagsüber) verstanden,
die nur an Standorten ohne Einheiten der betreffenden Fachrichtung und unter
Beschränkung des medizinischen Leistungsspektrums einzurichten ist, sofern
eine geeignete Kooperation mit einer Einheit der betreffenden Fachrichtung
besteht und vertraglich vereinbart ist.
Tageskliniken sollen nur an Standorten von bzw. im organisatorischen
Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen und/oder
Departments der betreffenden Fachrichtung und unter Beschränkung des
medizinischen Leistungsangebotes eingerichtet werden.
Tagesklinische Betten sind systemisierte Betten und in der Anzahl der
Betten im Normalpflegebereich enthalten. Sie werden in Anhang A (Tabellen)
pro Krankenanstalt ausgewiesen.
1.4. Spezielle Leistungsangebotsplanung
In der speziellen Leistungsangebotsplanung werden die Bereiche
Herzchirurgie, Kinderkardiologie, Nierentransplantation, Lebertransplantation
und Stroke units dargestellt.
1.5. Großgeräteplanung
Der Großgeräteplan (GGP) als Teil des WKAP 2010 enthält
Standortempfehlungen und die Planung der maximalen Anzahl
medizinisch-technischer Großgeräte in den Wiener
Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von
Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors sowie Empfehlungen zur
Geräteausstattung der Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen
Sektors in Bezug auf die empfohlene Anzahl von § 2-Kassenverträgen.
Bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen im Rahmen des GGP wird auf
folgenden allgemeinen Planungsgrundsätzen aufgebaut:
● Medizinisch-technische Großgeräte sollen in jenen
Krankenanstalten eingerichtet werden, die diese zur Bewältigung der sich
aus der jeweiligen Fächerstruktur ergebenden medizinischen Anforderungen
benötigen (Strukturqualitätskriterium).
● Die Versorgung der Bevölkerung soll durch optimale
Standortwahl für Großgeräte regional möglichst
gleichmäßig und bestmöglich erreichbar (Kriterium der
Versorgungsgerechtigkeit), aber auch wirtschaftlich erfolgen
(Wirtschaftlichkeitskriterium).
● Dem Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung tragend, wurde bei der
Erarbeitung der Standortempfehlungen die Versorgungswirksamkeit des extramuralen
Sektors sowie Kooperationspotentiale zwischen dem intra- und dem extramuralen
Bereich miteinbezogen.
● Der Großgeräteplan (GGP) bezieht sich auf
Großgeräte die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2008
(ÖSG 2008) als Großgeräte ausgewiesen sind.
2. ZIELPLANUNG 2015
Die Planungsergebnisse für Wien gesamt sowie pro Krankenanstalt werden
in Tabellenform dargestellt und finden sich im Anhang A. Der Tabellenaufbau ist
einheitlich gestaltet und beinhaltet folgende Informationen:
2.1. Rubrik „WKAP – Betten im Normalpflege- und Intensivbereich“ – Zielplanung 2015
Standort- und Funktionsplanung nach Krankenanstalten: Tatsächlicher
Bettenstand 2008 gemäß Angaben der Krankenanstaltenträger,
Vorhaltung von Akutbetten nach Krankenanstalten und Fachrichtungen 2015. Dabei
sind die „Planbetten tatsächlich 2015“ die anzustrebende
Zielgröße. Zur Umsetzung benötigen die
Krankenanstaltenträger ein Mindestmaß an Flexibilität, das durch
den Parameter „Planbetten systemisiert 2015“ ausgedrückt wird.
Diese stellen die nicht zu überschreitende, behördlich genehmigte
Maximalzahl an Betten dar.
Betten in Nicht-Fondskrankenanstalten werden mit einem auf Grund der zur
Verfügung stehenden Informationen geschätzten, der Akutversorgung
zuzurechnenden Bettenäquivalent berücksichtigt und sind in einer
gesonderten Tabelle ausgewiesen.
2.2. Rubrik „Großgeräteplan“ – Zielplanung 2015
Standortempfehlungen und Planung der Anzahl medizinisch-technischer
Großgeräte in Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der
Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen
Sektors sowie Empfehlungen zur Geräteausstattung der
Nicht-Fondskrankenanstalten und des extramuralen Sektors in Bezug auf die
maximale Anzahl von § 2-Kassenverträgen.
Legende:
GGP2015: Geräte-Höchststand laut Großgeräteplan 2015
3. QUALITÄTSKRITERIEN
Im Art. 6 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist die Entwicklung eines
gesamtösterreichischen Qualitätssystems vorgesehen. Die Vorgaben dazu
werden im Österreichischen Strukturplan Gesundheit festgeschrieben.
Im Interesse einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung werden
für ausgewählte Versorgungsstrukturen Strukturqualitätskriterien
festgelegt.
Bezugspunkte sind dabei jeweils:
● Personalausstattung bzw. -qualifikation
● infrastrukturelle Anforderungen
● Leistungsangebote
● sonstige Merkmale
Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2008 in der
Fassung vom 6. März 2009 enthaltenen Qualitätskriterien finden auf
Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987)
Anwendung.
Anhang A
Tabellen Zielplanung 2015
Nur im
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Anhang B
Begriffsbestimmungen
Abkürzungs- und Legendenblatt
Begriffsbestimmungen
● Akutbetten: Betten fur anstaltsbedürftige Personen mit
Ausnahme Genesender und chronisch Kranker in Krankenanstalten gemäß
§ 1 Abs. 3 Z 1, 2, 5 und 6 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, soweit diese
Betten für Akutpatientinnen und -patienten (deren durchschnittliche
stationäre Behandlungsdauer in der Regel nicht wesentlich über die
durchschnittliche behandlungs- bzw. fachrichtungsspezifische Belagsdauer
hinausgeht) vorgehalten werden.
● Tatsächliche Betten: Betten, die in den Krankenanstalten
gemäß Krankenanstaltenstatistik des Bundesministeriums für
Gesundheit tatsächlich zur Verfügung stehen (Jahresdurchschnitt der
Mitternachtsstände der auf den bettenführenden Hauptkostenstellen
aufgestellten Betten).
● Funktionsbetten: Betten in Untersuchungs- und Funktionsräumen
zur kurzzeitigen Nutzung (in der Zahl der systemisierten Betten nicht enthalten,
z.B. Dialyseplätze, Plätze in postoperativen
Aufwachbereichen).
● Krankenhaushäufigkeit (KHH): Aufnahmen pro 100 000 Einwohner
einer Region (bezogen auf ein Jahr, alters- und
geschlechtsstandardisiert).
● Aufnahmen: Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in einer
Krankenanstalt bzw. bettenführenden Abteilung aufgenommen wurden, wenn
hiedurch eine Inanspruchnahme der tatsächlich aufgestellten Betten
(ausgenommen Funktionsbetten) erfolgte.
● Durchschnittliche Belagsdauer (dBD): Belagstage dividiert durch
Aufnahmen (bezogen auf ein Jahr).
● Belagstage: Summe der Mitternachtsstände der Patientinnen und
Patienten nach bettenführenden Abteilungen und Krankenanstalten.
● PLANBetten: fachrichtungsspezifische Zahl der Akutbetten, die sich
nach Einbeziehung sämtlicher quantifizierbarer Einflussfaktoren auf den
Krankenhausbettenbedarf (insbesondere alters-/geschlechts-spezifische
Morbiditat, demographische Entwicklung, Krankenhaushäufigkeit (KHH),
durchschnittliche Belagsdauer (dBD), Entlastungsmöglichkeiten des
stationären Akutbereichs) sowie der von den Krankenanstaltenträgern
bekanntgegebenen Planungsvorhaben als Empfehlung für die Angebotsplanung
(im Sinne von Bettenobergrenzen) ergibt. Dabei sind die „Planbetten
tatsächlich 2015“ die Zielgröße. Zur Umsetzung
benötigen die Krankenanstaltenträger ein Mindestmaß an
Flexibilität, das durch den Parameter „Planbetten systemisiert
2015“ ausgedrückt wird. Diese stellen die nicht zu
überschreitende, behördlich genehmigte Maximalzahl an Betten
dar.
● dislozierte Tagesklinik: dislozierte Tageskliniken sollen nur im
organisatorischen Verbund mit gut erreichbaren bettenführenden Abteilungen,
Departments oder Fachschwerpunkten der betreffenden Fachrichtung eingerichtet
werden. Damit sollen Rahmenbedingungen für ein abgestuftes intramurales
Versorgungsangebot geschaffen werden, welches die weitere Verringerung
vollstationärer Bettenkapazitäten unterstützt, Verweildauern und
Belagstage senkt sowie Kosteneinsparungseffekte erzielt. Die Leistungen in
Tageskliniken sind nicht additiv, sondern substitutiv zu den
vollstationären Leistungen bzw. Betten zu erbringen.
Abkürzungs- und Legendenblatt
Abkürzungen der Fachrichtungen, Subdisziplinen, Einrichtungen und medizinisch-technischen Großgeräte:
AG/R
|
Akutgeriatrie/Remobilisation
|
AU
|
Augenheilkunde
|
CH
|
Chirurgie
|
COR
|
Herzkatheterarbeitsplätze (Coronarangiographie)
|
CT
|
Computertomographiegerät
|
DER
|
Dermatologie
|
ECT
|
Emissions-Computer-Tomographiegeräte
|
Fonds-KH
|
Fondskrankenanstalten
|
GEM
|
Gemischter Belag
|
GGH
|
Gynäkologie und Geburtshilfe
|
HCH
|
Herzchirurgie
|
HNO
|
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
|
IM
|
Innere Medizin
|
INT E
|
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für
Erwachsene
|
INT K
|
Intensivbehandlungseinheit und Intensivüberwachungseinheit für
Kinder
|
KCH
|
Kinderchirurgie
|
KI
|
Kinderheilkunde
|
KJP
|
Kinder-Jugendpsychiatrie
|
KKAR
|
Kinderkardiologie
|
LTX
|
Lebertransplantation
|
MKG
|
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
|
MR
|
Magnetresonanztomographie
|
NCH
|
Neurochirurgie
|
NEO
|
Neonatologie
|
NEU
|
Neurologie
|
NTX
|
Nierentransplantation
|
OR
|
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
|
PAL
|
Palliativmedizin
|
PCH
|
Plastische Chirurgie
|
PET
|
Positronen-Emissions-Tomographiegerät
|
PSY
|
Psychiatrie
|
PUL
|
Pulmologie
|
SRN
|
Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin
|
SU
|
Stroke Unit
|
UC
|
Unfallchirurgie
|
URO
|
Urologie
|
VR 91, 92, 93
|
Versorgungsregion 91, 92, 93
|
Abkürzungen der Bezeichnung der verschiedenen Krankenanstalten:
901
|
AKH
|
Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
|
903
|
BBR KH
|
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
|
904
|
BHS
|
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Wien vom heiligen Vinzenz von
Paul
|
906
|
KES
|
Kaiserin Elisabeth Spital der Stadt Wien
|
908
|
Evang KH
|
Evangelisches Krankenhaus
|
909
|
FLO
|
Sozialmedizinisches Zentrum Floridsdorf Krankenhaus und
Geriatriezentrum
|
910
|
KFJ
|
Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital mit
Gottfried von Preyer’schem Kinderspital und Geriateriezentrum
Favoriten
|
912
|
HKH
|
Hanusch-Krankenhaus
|
914
|
Herz-Jesu KH
|
Herz Jesu-Krankenhaus
|
915
|
Hartmannspital
|
Hartmannspital
|
916
|
KHR
|
Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel
|
917
|
KAR
|
Krankenanstalt Rudolfstiftung inklusive Standort Semmelweis
Frauenklinik
|
918
|
St. Elisabeth K
|
Krankenhaus St. Elisabeth
|
919
|
St. Josef KH
|
St. Josef Krankenhaus
|
921
|
WSP
|
Wilhelminenspital der Stadt Wien
|
923
|
SOP
|
Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspital
|
928
|
GER
|
Orthopädisches Krankenhaus der Stadt Wien – Gersthof
|
943
|
Speising
|
Orthopädisches Spital Speising
|
952
|
St. Anna KISP
|
St.-Anna-Kinderspital
|
955
|
Göttl.Heiland
|
Krankenhaus Göttlicher Heiland
|
956
|
DSP
|
Sozialmedizinisches Zentrum Ost der Stadt Wien –
Donauspital
|
971
|
OWS
|
Otto-Wagner-Spital
|
9..
|
KHN
|
Krankenhaus Nord
|
902
|
Kalksburg SHA
|
Anton-Proksch-Institut
|
905
|
Josefstadt PKL
|
Confraternität-Privatklinik Josefstadt
|
911
|
Goldenes Kreuz
|
Goldenes Kreuz Privatspital
|
913
|
Hera SAN
|
Sanatorium Hera
|
920
|
UKH Meidling
|
Unfallkrankenhaus Meidling der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt
|
940
|
UKH Lorenz Böhler
|
Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt
|
949
|
Rudolfinerhaus
|
Rudolfinerhaus
|
954
|
Wiener Privatklinik
|
Wiener Privatklinik
|
963
|
Döbling PK
|
Privatklinik Sanatorium Döbling
|
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