Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2010Ausgegeben am 9. Juni 201027. Stück
27. Gesetz:Wiener Jugendschutzgesetz – WrJSchG 2002; Änderung

27.
Gesetz, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 – WrJSchG 2002 geändert wird

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 – WrJSchG 2002, LGBl. für Wien Nr. 17, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 23/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird nach dem Wort „Veranstaltern“ die Wortfolge „sowie Unternehmerinnen und Veranstalterinnen“ eingefügt.

2. In § 3 wird das Wort „Zivildiener“ durch das Wort „Zivildienstleistende“ ersetzt.

3. In der Überschrift zu § 6 wird nach dem Wort „Veranstalter“ die Wortfolge „sowie der Unternehmerinnen und Veranstalterinnen“ und in § 6 Abs. 1 bis 3 wird jeweils nach dem Wort „Veranstalter“ die Wortfolge „sowie Unternehmerinnen und Veranstalterinnen“ eingefügt.

4. In § 7 wird das Wort „jedermann“ durch die Wortfolge „jeder Person“ ersetzt.

5. In § 10 Abs. 1 wird die Wortfolge „in der Fassung BGBl. I Nr. 75/2000“ durch die Wortfolge „in der Fassung BGBl. I Nr. 8/2009“ ersetzt.

6. In § 10 Abs. 3 wird das Datum „1. Jänner 2010“ durch das Datum „1. Jänner 2013“ ersetzt.

7. In § 11 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge „in der Fassung BGBl. I Nr. 134/2002“ durch die Wortfolge „in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2008“ ersetzt.

8. In § 12 Abs. 2 wird nach dem Wort „Veranstalter“ die Wortfolge „bzw. Unternehmerinnen oder Veranstalterinnen“ eingefügt.

9. In § 12 Abs. 6 wird jeweils nach dem Wort „Schulleiter“ die Wortfolge „bzw. von der Schulleiterin“ eingefügt.

10. § 14 samt Überschrift entfällt. Der bisherige § 15 erhält die Bezeichnung „§ 14.“.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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