Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 31. Dezember 200965. Stück
65. Verordnung:Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen; Änderung

65.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen geändert wird

Auf Grund der §§ 43, 44, 55, 56 Abs. 1 und 3 sowie § 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 20/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen, LGBl. für Wien Nr. 22/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck „BGBl. II Nr. 22/2006“ der Ausdruck „in der Fassung BGBl. II Nr. 302/2009“ eingefügt.

2. In § 3 wird das Datum „1. Jänner 2006“ durch das Datum „1. November 2009“ ersetzt.

3. § 5 samt Überschrift lautet:

„In-Kraft-Treten

§ 5. Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 1. April 2006 in Kraft getreten.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl
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