Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 28. September 200946. Stück
46. Gesetz:Änderung der Grenze zwischen dem 4. und 6. Bezirk

46.
Gesetz über die Änderung der Grenze zwischen dem 4. und 6. Bezirk

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Die im Gesetz vom 2. Juli 1954 über die Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), LGBl. für Wien Nr. 18, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 14/2003, festgelegte Grenze zwischen dem 4. und 6. Bezirk wird im Bereich Kettenbrückengasse – Rechte Wienzeile – Getreidemarkt wie folgt geändert:
1. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 4. und 6. Bezirk beginnt im Schnittpunkt der Bezirksgrenze zwischen dem 4. und 5. Bezirk mit der nach Südwesten verlängerten fahrbahnseitigen Gehsteigkante des Naschmarktes an der Rechten Wienzeile, folgt der Gehsteigkante entlang der Rundung der Gehsteigvorziehung im Bereich des Marktamtes, knickt am Ende der Rundung um 90 Grad und verläuft bis zum Ende der geraden Gehsteigkante. Von dort quert sie die Einfahrt zum Markt geradlinig, bis sie tangential wieder in die Gehsteigkante einmündet und dieser Gehsteigkante weiter folgt.
2. Vis-a-vis der Einmündung der Preßgasse folgt die Bezirksgrenze ebenfalls in der fahrbahnseitigen Gehsteigkante der Gehsteigvorziehung beim Fußgängerübergang. Bis zur Querung der verlängerten Schleifmühlgasse ist der neue Grenzverlauf weiterhin durch die Gehsteigkante gegeben und setzt sich dann geradlinig über die Fahrbahn fort, bis sie wieder auf die fahrbahnseitige Gehsteigkante des Naschmarktes an der Rechten Wienzeile trifft. Dieser folgt und durchquert sie geradlinig bis zur Markteinfahrt knapp vor dem Getreidemarkt und verläuft dann ebenfalls in der Gehsteigkante bis zum Schnittpunkt mit der Bezirksgrenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk gegenüber dem Haus Rechte Wienzeile 1, wo die Bezirksgrenze zwischen dem 4. und 6. Bezirk endet.
3. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 4. und 6. Bezirk ist der planlichen Darstellung in der Anlage zu diesem Gesetz zu entnehmen.

Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

Medieninhaber: Land Wien – Herstellung: druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege 3
Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe „ÖkoKauf Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.


Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular