Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2009 | Ausgegeben am 3. Juli 2009 | 36. Stück |
36. Verordnung: | Wiener Tiermaterialienverordnung;
Änderung |
36.
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien mit der die
Wiener Tiermaterialienverordnung geändert wird
Auf Grund § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2
Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003, zuletzt geändert
durch das Gesetz BGBl. I Nr. 13/2006, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Beseitigung von
nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten ganzen Tierkörpern sowie
für die Festlegung von Gebühren für die Zulassung und Kontrolle
von Betrieben (Wiener Tiermaterialienverordnung), LGBl. für Wien
Nr. 16/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „bzw. vom
Besitzer“ durch die Wortfolge „oder vom Besitzer bzw. von der
Besitzerin“ ersetzt.
2. § 2 erhält die Absatzbezeichnung
„(1)“ und es wird folgender Abs. 2
angefügt:
„(2) Die Ablieferungs- bzw. Einsammelpflicht gemäß
§ 1 gilt nicht für das Vergraben von einzelnen Kadavern von
Heimtieren sofern
a) es sich nicht um zu landwirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere oder
um als Heimtiere gehaltene Einhufer, Wiederkäuer, Schweine oder um als
Heimtiere gehaltenes Geflügel gemäß § 2
Geflügelhygieneverordnung 2007, BGBl. II Nr. 100/2007, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 355/2008, handelt,
und
b) dies auf eigenem Grund des Tierhalters bzw. der Tierhalterin geschieht,
und
c) es sich nicht um Kadaver von Tieren, die Träger einer Tierseuche
oder seuchenverdächtig waren, handelt.“
3. In § 3 Abs. 1 und 2 wird jeweils nach dem Begriff
„BGBl. I Nr. 141/2003,“ die Wortfolge
„zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I
Nr. 13/2006,“ eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in
Kraft.
Für den
Landeshauptmann:
Sima
Amtsführende
Stadträtin
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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