Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 15. Mai 200929. Stück
29. Verordnung:Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

29.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:

Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald

§ 1. Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

Zonen des Biosphärenparks Wienerwald

§ 2. Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:
1. Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;
2. Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;
3. Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

In-Kraft-Treten

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:
Häupl
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