Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2009 | Ausgegeben am 17. Februar 2009 | 14. Stück |
14. Gesetz: | Wiener Stadtverfassung;
Änderung |
14.
Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert
wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung –
WStV), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2007,
wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 49 Abs. 3 lautet:
„(3) Außerdem ist für die Behandlung der Berichte des
Kontrollamtes an den Gemeinderat ein Gemeinderatsausschuss (Kontrollausschuss)
einzurichten. Die Berichte sind zeitgleich mit der Versendung der Tagesordnung
für die betreffende Sitzung des Gemeinderates bzw. des Kontrollausschusses
im Internet zu veröffentlichen. Soweit für den Kontrollausschuss keine
besonderen Bestimmungen bestehen (§ 55), gelten die für die
Gemeinderatsausschüsse allgemein bestehenden Vorschriften.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
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Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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