Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2009Ausgegeben am 17. Februar 200914. Stück
14. Gesetz:Wiener Stadtverfassung; Änderung

14.
Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung – WStV), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2007, wird wie folgt geändert:

Artikel I

§ 49 Abs. 3 lautet:
„(3) Außerdem ist für die Behandlung der Berichte des Kontrollamtes an den Gemeinderat ein Gemeinderatsausschuss (Kontrollausschuss) einzurichten. Die Berichte sind zeitgleich mit der Versendung der Tagesordnung für die betreffende Sitzung des Gemeinderates bzw. des Kontrollausschusses im Internet zu veröffentlichen. Soweit für den Kontrollausschuss keine besonderen Bestimmungen bestehen (§ 55), gelten die für die Gemeinderatsausschüsse allgemein bestehenden Vorschriften.“

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.


Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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