Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2008 | Ausgegeben am 10. Juni 2008 | 37. Stück |
37. Gesetz: | Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener Schulgesetz – WrSchG); Änderung |
37.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die
äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und
öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die
Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener
Schulgesetz – WrSchG) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Schulgesetz, LGBl. für Wien Nr. 20/1976, zuletzt
geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 15/2007, wird wie
folgt geändert:
1. § 56 Abs. 5 lautet:
„(5) Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss kann bis zu
zwei Tage aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen
Lebens und in besonderen Fällen bis zu zwei weitere Tage schulfrei
erklären. Besondere Fälle sind insbesondere Umbauarbeiten an der
Schule, Überlassung des Schulgebäudes für besondere Zwecke und
Ähnliches. Darüber hinaus hat der Stadtschulrat für Wien zwei
zwischen unterrichtsfreie Tage fallende Schultage in jedem Unterrichtsjahr durch
Verordnung schulfrei zu erklären. Soweit zwingende örtliche
Notwendigkeiten nicht entgegenstehen, hat dies in Übereinstimmung mit den
Schulfreierklärungen gemäß § 2 Abs. 5
Schulzeitgesetz 1985, BGBl. 77/1985 in der Fassung BGBl. I
Nr. 29/2008, zu erfolgen. Verordnungen gemäß dem dritten Satz
sind bis spätestens 30. September des vorangehenden Schuljahres zu
erlassen.“
Artikel II
1. Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
2. Eine Verordnung gemäß § 56 Abs. 5 dritter
Satz ist für das Schuljahr 2008/09 ehestmöglich, jedoch
spätestens binnen 4 Wochen ab Kundmachung dieses Gesetzes zu
erlassen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
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Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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