Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2008 | Ausgegeben am 11. April 2008 | 26. Stück |
26. Verordnung: | Erleichterungen für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser; Aufhebung |
26.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung über Erleichterungen für
Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser aufgehoben
wird
Auf Grund des § 116 Abs. 4 der Bauordnung für Wien,
LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBl. für Wien Nr. 42/2007, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Erleichterungen
für Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser, LGBl.
für Wien Nr. 20/1996, tritt außer Kraft.
Artikel II
Diese Verordnung tritt einen Monat nach ihrer Kundmachung in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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