Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2007 | Ausgegeben am 6. November 2007 | 40. Stück |
40. Verordnung: | Einzuhebende Beiträge bei Erteilung von Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen |
40.
Verordnung der Wiener Landesregierung über die bei
der Erteilung von Konformitätszertifikaten und
Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Gemäß §§ 16 Abs. 3 und 19d Abs. 2 des
Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien
Nr. 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 36/2007, wird verordnet:
§ 1. Die von der Zertifizierungsstelle für die
Erteilung von Konformitätszertifikaten und einer hiefür
ermächtigten Stelle für die Erteilung von
Übereinstimmungszeugnissen einzuhebenden Beiträge zu den
Verfahrenskosten werden gemäß §§ 16 Abs. 3 und
19d Abs. 2 WBAG in Form einer fixen Grundgebühr und einer nach dem
tatsächlichen Zeitaufwand bemessenen Sachbearbeitungsgebühr mit einem
pauschalen Stundensatz festgesetzt wie folgt:
1. Grundgebühr für die erstmalige Erteilung von
Konformitätszertifikaten und Übereinstimmungszeugnissen:
445,50 Euro.
2. Sachbearbeitungsgebühr
Stundensatz
|
in Euro
pro angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit |
|
49,50
|
§ 2. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge
trifft den Antragsteller.
§ 3. Die Beiträge sind in dem Zeitpunkt fällig,
in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sie sind
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu entrichten und enthalten keine
nach der jeweiligen Gesetzeslage abzuführenden Steuern oder sonstige
Abgaben.
§ 4. Wenn es auf Grund des zu erwartenden Aufwandes
zweckmäßig ist, kann vom Antragsteller der Erlag eines entsprechenden
Vorschusses für den Beitrag verlangt werden.
§ 5. Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung
folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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