Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2007Ausgegeben am 15. Mai 200721. Stück
21. Verordnung:Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche); Änderung

21.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird
Auf Grund des § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Art. Va der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 61/2006, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche), LGBl. für Wien Nr. 33/1949, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 1/2003, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
§ 1. Der Einheitssatz des Anliegerbeitrages wird mit EUR 26,46 festgesetzt.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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