Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2006 | Ausgegeben am 28. Dezember 2006 | 77. Stück |
77. Verordnung: | Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten |
77.
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die
Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die
Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen
Untersuchungs- und Behandlungskosten
Die Wiener Landesregierung hat folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 46 Abs. 3 und § 51 Abs. 2
Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien
Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien
Nr. 44/2005, wird verordnet:
§ 1
(1) Bei Aufnahme ausländischer Staatsangehöriger in die in
§ 2 genannten öffentlichen Krankenanstalten sind, ausgenommen in
Fällen gemäß § 51 Abs. 3 Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, die tatsächlich erwachsenden
Untersuchungs- und Behandlungskosten gemäß § 51 Abs. 2
Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG zu bezahlen.
(2) Nicht zum Personenkreis gemäß Abs. 1
zählen:
1. ausländische Staatsangehörige, die sich einer
radiochirurgischen Behandlung mit der „GAMMA-UNIT“ unterziehen und
auf die die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien
Nr. 38/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 128/2001, anzuwenden
ist,
2. ausländische Staatsangehörige, die sich einer Implantation
eines Cochlearimplantates unterziehen und auf die die Verordnung der Wiener
Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 131/2001, anzuwenden
ist,
3. ausländische Staatsangehörige, die sich
a) einer Matrix-assistierten Knorpelzelltransplantation oder
b) einer Nervus-Vagus-Stimulation
unterziehen und auf die die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 53/2002, anzuwenden ist.
unterziehen und auf die die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 53/2002, anzuwenden ist.
§ 2
Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten
für ausländische Staatsangehörige werden gemäß
§ 51 Abs. 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG
pro Pflegetag und Patienten für die allgemeine Gebührenklasse wie
folgt festgesetzt:
1. für das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien
(einschließlich St. Anna-Kinderspital Zentrum für Kinder- und
Jugendheilkunde) mit 982 Euro
2. für alle anderen Wiener städtischen Krankenanstalten
(ausgenommen Abteilung für forensische Psychiatrie und Alkoholkranke im
Pavillon 23 des Otto Wagner Spitals) sowie das Orthopädische Spital
Speising mit 642 Euro
3. für das Hanusch-Krankenhaus mit 744 Euro
§ 3
Bei Inanspruchnahme der Sonderklasse durch Patienten gemäß
§ 1 Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 1 Abs. 1
und des § 3 der Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die
Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend
ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen
Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 7/2006, in der jeweils geltenden
Fassung.
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2006 verliert die Verordnung der
Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von ausländischen
Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu
entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten, LGBl.
für Wien Nr. 63/2005, ihre Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH, 1040 Wien
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
Gedruckt auf ökologischem Druckpapier
aus der Mustermappe „ÖkoKauf
Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular