Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2006 | Ausgegeben am 27. Dezember 2006 | 71. Stück |
71. Verordnung: | Wiener Pflegeelterngeldverordnung – WrPegVO |
71.
Wiener Pflegeelterngeldverordnung –
WrPegVO
Die Wiener Landesregierung verordnet auf Grund des § 27
Abs. 5 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990, LGBl. für Wien
Nr. 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien
Nr. 35/2001:
Pflegeelterngeld
§ 1. (1) Das Pflegeelterngeld besteht aus Richtsätzen
und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein
Kind:
– bis zum 6. Lebensjahr: EUR 420,– (Richtsatz
1)
– vom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 440,– (Richtsatz
2)
– vom 10. bis zum 15. Lebensjahr: EUR 455,– (Richtsatz
3)
– ab dem 15. Lebensjahr: EUR 495,– (Richtsatz
4)
– bei Krisenpflegeeltern: EUR 880,– (Richtsatz 5).
(2) Zusätzlich werden folgende Zuschläge
gewährt:
– Eine Sonderzahlung jeweils im Mai und im November in der
Höhe des jeweiligen Richtsatzes; im Richtsatz 5 ist die Sonderzahlung
bereits inkludiert.
– Ein Bekleidungsbeitrag jeweils im März und im
September in der Höhe des jeweiligen Richtsatzes; im Richtsatz 5 ist der
Bekleidungsbeitrag bereits inkludiert.
– Ein Zuschlag für besondere Bedürfnisse des
Pflegekindes in der Höhe von bis zu 50% des monatlichen
Richtsatzes.
§ 2. Das Pflegeelterngeld fällt am Ersten des Monats
in voller Höhe an; nur das Krisenpflegeelterngeld wird monatlich anteilig
ausbezahlt.
§ 3. Pflegeeltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
außerhalb von Wien haben, wird das Pflegeelterngeld von der Wiener
Jugendwohlfahrtsbehörde nach den Richtsätzen des jeweiligen
Bundeslandes ausbezahlt.
§ 4. Das Einkommen der Pflegekinder mindert das
Pflegeelterngeld nicht.
In-Kraft-Treten
§ 5. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2007 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom
11. Dezember 1990, LGBl. für Wien Nr. 4/1991 in der Fassung der
Verordnung LGBl. für Wien Nr. 61/2005, mit der die Richtsätze
für Pflegeelterngeld und weitere Sonderleistungen festgesetzt werden,
außer Kraft.
Der
Landeshauptmann:
Häupl
Häupl
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Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
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dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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