Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2006 | Ausgegeben am 1. Dezember 2006 | 55. Stück |
55. Verordnung: | Anerkennung von
Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Festigkeit, Feuersicherheit, Abmessungen
und Betriebssicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen mit mehr als 2 m
Hubhöhe; Verordnung über die Anerkennung Europäischer Normen als Sicherheitsvorschriften für Aufzüge; Aufhebung |
55.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung, mit der Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Festigkeit,
Feuersicherheit, Abmessungen und Betriebssicherheit von Fahrtreppen und
Fahrsteigen mit mehr als 2 m Hubhöhe anerkannt werden, sowie die
Verordnung über die Anerkennung Europäischer Normen als
Sicherheitsvorschriften für Aufzüge aufgehoben werden
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Wiener Aufzugsgesetzes, LGBl.
für Wien Nr. 12/1953, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
für Wien Nr. 91/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der Sicherheitsvorschriften
hinsichtlich Festigkeit, Feuersicherheit, Abmessungen und Betriebssicherheit von
Fahrtreppen und Fahrsteigen mit mehr als 2 m Hubhöhe anerkannt werden,
LGBl. für Wien Nr. 37/1990, und die Verordnung der Wiener
Landesregierung über die Anerkennung Europäischer Normen als
Sicherheitsvorschriften für Aufzüge, LGBl. für Wien
Nr. 22/1995, werden aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH, 1040 Wien
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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