Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2006Ausgegeben am 1. Dezember 200655. Stück
55. Verordnung:Anerkennung von Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Festigkeit, Feuersicherheit, Abmessungen und Betriebssicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen mit mehr als 2 m Hubhöhe;
Verordnung über die Anerkennung Europäischer Normen als Sicherheitsvorschriften für Aufzüge; Aufhebung


55.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Festigkeit, Feuersicherheit, Abmessungen und Betriebssicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen mit mehr als 2 m Hubhöhe anerkannt werden, sowie die Verordnung über die Anerkennung Europäischer Normen als Sicherheitsvorschriften für Aufzüge aufgehoben werden
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Wiener Aufzugsgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 12/1953, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 91/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Festigkeit, Feuersicherheit, Abmessungen und Betriebssicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen mit mehr als 2 m Hubhöhe anerkannt werden, LGBl. für Wien Nr. 37/1990, und die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Anerkennung Europäischer Normen als Sicherheitsvorschriften für Aufzüge, LGBl. für Wien Nr. 22/1995, werden aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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