Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2006Ausgegeben am 7. Juni 200634. Stück
34. Verordnung:Wiener Feuerpolizeiverordnung 1988; Änderung


34.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Feuerpolizeiverordnung 1988 geändert wird
Auf Grund der §§ 2 und 4 des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 17/1957, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 43/2005, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere feuerpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Wiener Feuerpolizeiverordnung 1988), LGBl. für Wien Nr. 5/1989, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wendung „und 10“.
2. In § 8 Abs. 1 entfällt die Wendung „in Verbindung mit Abs. 10“.
3. § 10 Abs. 3 entfällt.
4. § 10 Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung „(3)“ und lautet:
„(3) Unbeschadet des § 2 des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes darf die Menge des in einem Zuge zu verbrennenden Brandgutes insgesamt ½ m³ nicht überschreiten.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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