Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2006 | Ausgegeben am 24. März 2006 | 24. Stück |
24. Gesetz: | Wiener Patientenanwaltschaft; Änderung |
24.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Wiener
Patientenanwaltschaft geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft, LGBl. für Wien
Nr. 19/1992, wird wie folgt geändert:
Artikel I
1. In § 1 und § 2 wird das Wort
„Patienten“ durch die Wortfolge „Patientinnen und
Patienten“ ersetzt.
2. In § 3 Abs. 2 wird das Wort
„Ärzte“ durch die Wortfolge „Ärztinnen
und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte“ und das Wort
„Dentisten“ durch die Wortfolge „Dentistinnen und
Dentisten“ ersetzt.
3. § 6 lautet:
„Die Wiener Patientenanwaltschaft hat der Landesregierung über
ihre Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr spätestens bis
30. September jeden Jahres einen Bericht zu erstatten. Die Landesregierung
hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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