Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2005 | Ausgegeben am 15. Juli 2005 | 38. Stück |
38. Gesetz: | Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955); Änderung |
38.
Gesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des
Kinowesens
(Wiener Kinogesetz 1955) geändert wird
(Wiener Kinogesetz 1955) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955),
LGBl. Nr. 18/1955, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.
Nr. 8/2004, wird wie folgt geändert:
Nach dem § 10 wird unter Voranstellung der Überschrift
„Ausnahmeregelung (Babykino)“ folgender § 10a
eingefügt:
„(10a) Kindern im Alter bis zu einem Jahr in Begleitung und unter
Aufsicht zumindest eines Elternteiles oder anderen Erziehungsberechtigten ist
der Zutritt zu öffentlichen Aufführungen (§ 1 Abs. 1)
auch dann gestattet, wenn für diese Kinder die
Zulassungsbeschränkungen gemäß § 10 gelten, sofern
eine schädliche Wirkung der in dieser Betriebsstätte stattfindenden
Aufführungen auf die Kinder dieser Altersgruppe nicht zu befürchten
ist. Insbesondere ist in der Betriebsstätte (auch während der
Aufführungen) für eine ausreichende Mindestbeleuchtung zu sorgen und
es darf eine für die Gesundheit der Kinder schädliche Lautstärke
weder erreicht noch überschritten werden.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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