Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2005Ausgegeben am 15. Juli 200538. Stück
38. Gesetz:Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955); Änderung

38.
Gesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens
(Wiener Kinogesetz 1955) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens (Wiener Kinogesetz 1955), LGBl. Nr. 18/1955, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2004, wird wie folgt geändert:
Nach dem § 10 wird unter Voranstellung der Überschrift „Ausnahmeregelung (Babykino)“ folgender § 10a eingefügt:
„(10a) Kindern im Alter bis zu einem Jahr in Begleitung und unter Aufsicht zumindest eines Elternteiles oder anderen Erziehungsberechtigten ist der Zutritt zu öffentlichen Aufführungen (§ 1 Abs. 1) auch dann gestattet, wenn für diese Kinder die Zulassungsbeschränkungen gemäß § 10 gelten, sofern eine schädliche Wirkung der in dieser Betriebsstätte stattfindenden Aufführungen auf die Kinder dieser Altersgruppe nicht zu befürchten ist. Insbesondere ist in der Betriebsstätte (auch während der Aufführungen) für eine ausreichende Mindestbeleuchtung zu sorgen und es darf eine für die Gesundheit der Kinder schädliche Lautstärke weder erreicht noch überschritten werden.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

Medieninhaber: Land Wien – Herstellung: WIENER ZEITUNG DIGITALE PUBLIKATIONEN GMBH, 1040 Wien
Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe „ÖkoKauf Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.


Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular