Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2005 | Ausgegeben am 12. Juli 2005 | 35. Stück |
35. Gesetz: | Wiener Landes-Sicherheitsgesetz; Änderung |
35.
Gesetz, mit dem das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 51/1993,
in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 17/2004, wird wie folgt
geändert:
§ 3 Abs. 1 samt Überschrift lautet:
„Abwehr von Belästigungen und Sicherung des
Gemeingebrauchs
§ 3. (1) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
können Personen anweisen, folgendes Verhalten einzustellen oder, wenn dies
nicht zweckmäßig ist, den öffentlichen Ort unverzüglich zu
verlassen:
Wenn diese Personen andere Personen an öffentlichen Orten
1. in unzumutbarer Weise belästigen, insbesondere wenn auf Personen,
die sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer
Druck wie zum Beispiel durch nachdrückliches Ansprechen oder (versuchte)
Übergabe von Gegenständen ausgeübt wird, oder
2. am widmungsgemäßen Gebrauch von öffentlichen
Einrichtungen nachdrücklich hindern.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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