Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2005 | Ausgegeben am 2. Februar 2005 | 2. Stück |
2. Verordnung: | Festsetzung der von ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten; Änderung |
2.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der von
ausländischen Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen
Krankenanstalten zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und
Behandlungskosten geändert wird
Gemäß § 46 Abs. 3 und § 51 Abs. 2
Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien
Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien
Nr. 46/2004, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die Festsetzung der von ausländischen
Staatsangehörigen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten zu
entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten, LGBl.
für Wien Nr. 57/2004, wird wie folgt geändert:
In § 2 Z 2 wird der Betrag
„936 Euro“ durch den Betrag
„949 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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