Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2004 | Ausgegeben am 23. November 2004 | 54. Stück |
54. Verordnung: | Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2005 |
54.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2005
festgestellt wird
Auf Grund des § 73e Abs. 5 der Pensionsordnung 1995 –
PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2004, wird verordnet:
1. Die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse mit
1. Jänner 2005 ergibt sich bei Pensionen (§ 73e Abs. 3
PO 1995), die 686,70 Euro nicht überschreiten, durch
Multiplikation der Pension mit dem Faktor 1,015.
2. Überschreitet die Pension (§ 73e Abs. 3 PO 1995)
den in Z 1 genannten Betrag, beträgt die Erhöhung des Ruhe- oder
Versorgungsgenusses 10,30 Euro.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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