Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2004Ausgegeben am 5. November 200449. Stück
49. Verordnung:Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren; Änderung


49.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren geändert wird
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 104/2001, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Tarif II, B. Besonderer Teil, Tarifpost 5 lautet:
„5. a) Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen außerhalb des Standesamtes an Werktagen 365 Euro
b) Sonstige Entsendung von Organen der Standesämter zur Durchführung von Trauungen außerhalb des Standesamtes 730 Euro“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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