Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2004 | Ausgegeben am 5. November 2004 | 49. Stück |
49. Verordnung: | Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren; Änderung |
49.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren
geändert wird
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und
Kommissionsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 104/2001, wird wie folgt
geändert:
Artikel I
Tarif II, B. Besonderer Teil, Tarifpost 5 lautet:
„5. a) Entsendung von Organen der Standesämter zur
Durchführung von Trauungen außerhalb des Standesamtes an
Werktagen 365 Euro
b) Sonstige Entsendung von Organen der Standesämter zur
Durchführung von Trauungen außerhalb des Standesamtes 730
Euro“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in
Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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